Louis René de Rohan

Kardinal im Schatten der Französischen Revolution

im Schatten der Franz. Revolution


Weiter-ButtonZurück-Button 2. Die Revolution und der Papst

Auch der Kirchenstaat wurde von der nun Italien überspülenden revolutionären Welle nicht verschont. Der Zentralverwaltung der Kirche setzte diese so zu, dass für manche das Ende des Papsttums als Institution gekommen schien, besonders als Pius VI. gefangengenommen und am 14. Juli 1799 nach Valence gebracht wurde.⋅1⋅

a. 'Ein lettichter Schlam hat die blühenden Fluren überschwemmt'

Die Ereignisse in Ettenheim unterschieden sich mittlerweile kaum noch von denen in den umliegenden Ortschaften. Kaum ein Tag verging, ohne dass Soldaten, gleich aus welchem Regiment, in der Stadt lagerten.⋅2⋅ Die Wirren der Revolutionskriege verwischten einstige kulturelle und politische Grenzen. Kaum jemand interessierte sich noch für den alternden Straßburger Bischof, dessen Bischofsstuhl es in der gewohnten Form de facto längst nicht mehr gab.

Nachdem der Kardinal bei einem erneuten Vorstoß der Franzosen im April 1797 Ettenheim wiederum vorübergehend verlassen musste,⋅3⋅ verlief das Jahr 1798 verhältnismäßig ruhig.⋅4⋅ Das darauffolgende Jahr brachte neben dem Tod des Weihbischofs Lanz am 6. Januar 1799 ⋅5⋅ im März weitere militärische Aktionen der Franzosen unter General Jourdan. Die französischen Truppen überschritten bei Kehl und Basel den Rhein und zwangen Rohan noch einmal, seine Residenz am 12. Februar 1799: zu verlassen.⋅6⋅ Mit einigen wenigen Vertrauten begab sich Rohan nach Regensburg,⋅7⋅ wo er am 20. Juni 1799 mittels eines Hirtenschreibens die Gläubigen seiner Diözese um ihr Gebet für den in Gefangenschaft geratenen Papst Pius VI. bat.⋅8⋅ Ein weiteres Schreiben folgte auf die Nachricht von dem am 29. August 1799 erfolgten Tod des Papstes.⋅9⋅

In der Zwischenzeit gingen die kriegerischen Auseinandersetzungen weiter, wenn auch die Ortenau im Jahre 1800 nur noch vorübergehend von den Kriegsoperationen berührt wurde.⋅10⋅

b. Absente e dioecesi Seren.mo et Emin.mo Cardinale Principe Episcopo nostro

Grabplatte

Die Grabplatte für Weihbischof Lanz (Lantz)
in der Ettenheimer Stadtpfarrkirche.

Foto-Button Foto: Jörg Sieger, März 2003

François Regis Weinborn kümmerte sich während der Abwesenheit des Kardinals um die Aufrechterhaltung des religiösen Lebens in der Straßburger Diözese rechts des Rheins. Das Heilige Öl wurde in den Jahren 1799 und 1800 durch den Speyrer Weihbischof in Bruchsal geweiht ⋅11⋅ und der Fastenbrief des Jahres 1800 von Weinborn selbst heraus­ge­ge­ben.⋅12⋅

Nach Ende des ersten Koalitionskrieges scheint man die rückkehrenden Seminaristen in den Mauern der Stadt gesammelt zu haben.⋅13⋅ Im Oktober 1800 war der Ettenheimer Pfarrer bereits seit 20 Monaten für den Unterhalt eines Professors aufgekommen, während der Professor der Moraltheologie von einer Stiftung lebte. Am 12. Oktober wandte sich Weinborn an Erzpriester Anton Sartori, da für die zwanzig Seminaristen dringend ein Lehrer für die Fächer des Kirchenrechtes, der Kirchengeschichte und der Exegese benötigt wurde. Weinborn bat das Lahrer Kapitel um seine Unterstützung.⋅14⋅

Der Kardinal befand sich währenddessen immer noch auf der Flucht. Zu Beginn des Jahres 1801 - wann er Regensburg verließ bleibt unklar - weilte er in St. Pölten in Niederösterreich, wo er am 26. Januar den Fastenbrief herausgab.⋅15⋅ Erst nachdem am 9. Februar 1801 der 2. Koalitionskrieg durch den Frieden von Lunéville beendet worden war, konnte der mittlerweile 67jährige Fürstbischof nach Ettenheim zurückkehren. Am 20. Mai hatten die letzten Franzosen Ettenheim verlassen und drei Tage später traf Rohan gegen 1 Uhr...

"... in höchsterwähnstem Wohlbefinden unter Läutung aller Glocken, Abfeuerung der Böller und allen Segenswünschen in dahiesiger Stadt..." ⋅16⋅

ein. Am 7. Juli wandte er sich von Ettenheim aus an die Äbte, Erzpriester, Pfarrer und Vikare, Welt- und Klostergeistlichen diesseits des Rheins und traf Anordnungen für die liturgischen Dankfeiern anlässlich des Friedens.⋅17⋅ Einen guten Monat später, am 25. August, konnte der Namenstag des Kardinals wieder unter Anwesenheit Rohans gefeiert werden.⋅18⋅

Weiter-ButtonZurück-Button Anmerkungen

1 Vgl. zu diesem Fragenkomplex: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/l (Freiburg 1971) 55-59; August Franzen / Remigius Bäumer, Papstgeschichte (Freiburg 2. Auflage 1974) 337-338;
Papst Pius VI. befand sich in einer schwierigen Situation, die ihn veranlasste, erst nach langem Zögern zur Verurteilung der französischen Maßnahmen zu schreiten. Zunächst hatte er versucht, eine gewisse Unparteilichkeit zu bewahren, um die Position des Königs nicht weiter zu gefährden. Dann jedoch hatte er sich voll auf die Seite der Gegenrevolution geschlagen. Abbé Maury wurde 1792 nach Deutschland entsandt, mit dem Auftrag, die Staatsoberhäupter zur Unterstützung der Konterrevolution in Frankreich mit Waffengewalt zu veranlassen. Trotz dieser Tatsache, trotz der strengen Maßnahmen, die gegen die der Sympathie für die französischen Ideen verdächtigen Römer ergriffen wurden, trotz des warmen Empfangs, der den französischen Emigranten im Kirchenstaat zuteil wurde, hatten die Franzosen nach der Annexion von Avignon nicht direkt gegen den Papst interveniert. Die österreichische Militärmacht riegelte die Halbinsel ab, die zudem von der englischen und neapolitanischen Flotte geschützt wurde. Nach Napoleons Blitzsiegen im Frühjahr 1796 und der Besetzung Mailands änderte sich diese Situation im Frühjahr 1796 jedoch schlagartig.
Pius VI. war gezwungen, mit Frankreich Verhandlungen aufzunehmen. Doch die französischen Forderungen - Kriegskontributionen und Zurücknahme aller vom Papst seit 1790 gegen die Zivilkonstitution des Klerus und die revolutionären Prinzipien ausgesprochenen Verurteilungen - waren nahezu unannehmbar. Als Bonaparte jedoch den Norden des Kirchenstaates besetzte und mit dem Marsch auf Rom drohte, entschloss sich Pius VI., der in diesem Fall eine Revolte seiner Untertanen befürchten musste, um Wesentliches zu retten, nachzugeben. Am 26. Juni 1796 unterzeichnete er einen Waffenstillstand, der lediglich territoriale - Bologna, Ferrara und die Festung Ancona musste der Papst abtreten - und finanzielle Klauseln enthielt und das Problem der Zurücknahme der Verurteilungen auf einen Friedensvertrag verschob. Im Laufe der Verhandlungen über diesen Vertrag erließ die Kurie das Breve 'Pastoralis sollicitudo', das die Katholiken Frankreichs darauf hinweisen sollte, dass
"die wahre Religion in keiner Weise dazu geschaffen ist, die bürgerlichen Gesetze umzustoßen" (Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/l (Freiburg 1971) 57),
und ihnen die Unterwerfung unter die Regierung empfahl. Obschon die Legalität ihrer Existenz damit implizit anerkannt war, genügte 'Pastoralis sollicitudo' dem Direktorium nicht. Die weitere Forderung nach Zurücknahme der Verurteilungen konnte der Papst jedoch nicht positiv beantworten. Im September kam es zu neuen Verhandlungen in Florenz, deren erfolgloser Verlauf gemeinsam mit der Entwicklung der Lage in Italien zugunsten Österreichs den Papst dazu verleitete, die Unterstützung Spaniens und Neapels zu gewinnen. Der Waffenstillstand wurde aufgekündigt und der Kaiser um Hilfe für bewaffneten Widerstand angegangen. Als Bonaparte die Situation im Norden wieder bereinigt hatte, zeigte sich die Isolation des Papstes, der gezwungen war, am 16. Februar 1797 den Vertrag von Tolentino anzunehmen, womit Plus VI. nicht nur neue schwere Kriegskontributionen aufgelastet bekam, sondern auch den reichsten Teil des Kirchenstaates abtreten musste. Nur so konnte der Papst die Erhaltung seiner weltlichen Macht sichern. "Zudem sprach Bonaparte, der sich nun stark genug fühlte, um über die Weisungen des Direktoriums hinweg gehen zu können, nicht mehr von einem Widerruf der früheren päpstlichen Dokumente und sicherte sich so die Chance, später die religiöse Pazifikation in Frankreich mit einem zur rechten Zeit geschonten Papsttum aushandeln zu können." (Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/l (Freiburg 1971) 58);
Die Situation verschlechterte sich erneut. Während in Frankreich der Staatsstreich vom Fructidor dem jakobinischen Antiklerikalismus seine alte Virulenz wiedergab, glaubten die 'zelonti' in Rom, in den an verschiedensten Stellen aufbrechenden Volksaufständen die Vorboten eines allgemeinen Aufstandes gegen die französische Okkupation sehen zu müssen. In dieser gespannten Atmosphäre wurde am 27. Dezember 1791 General Duphot ermordet. Das Direktorium befahl die sofortige Besetzung des Kirchenstaates; am 15. Februar 1798 proklamierten römische Jakobiner, die unter der Hand von französischen Agenten geführt wurden, die Römische Republik.
Der nun einundachtzigjährige Papst bat dringend darum, man möge ihn doch in Frieden in Rom sterben lassen, wurde jedoch gezwungen, in das damals noch unabhängige Herzogtum Toskana zu flüchten. Nur schwer konnte der von fast allen Mitarbeitern getrennte und zudem seit mehreren Jahren bei schwacher Gesundheit gewesene Papst sein Amt ausüben. Trotz allem gelangten auch in dieser Zeit mehrere Breven zur Veröffentlichung. Durch den als Staatssekretär fungierenden Nuntius in Florenz ließ Plus VI. die europäischen Herrscher um Hilfe gegen die Besetzung des Kirchenstaates bitten. Diese Appelle trugen in gewisser Weise zur Bildung der zweiten anti- französischen Koalition bei, deren Erfolge die in der Zwischenzeit die Toskana besetzt haltenden Franzosen drängten, Plus VI. nach Frankreich zu bringen. Auf einer Bahre wurde der sterbende Greis über die Alpen, zunächst nach Grenoble, dann nach Valence gebracht, wo er am 14. Juli 1799 ankam.
(Vgl.: August Franzen / Remigius Bäumer, Papstgeschichte (Freiburg 2. Auflage 1974) 337-338; zur Person Plus' VI. vgl.: Ludwig von Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters, Bd. XVI/3 (Freiburg 1933).) Zur Anmerkung Button

2 Vgl. GLA 74-6289 und die Aufzeichnungen Carl Ludwigs, Schilling von Canstatt, in den betreffenden Jahren (Carl Ludwig, Schilling von Canstatt, Auszug aus dem Tagebuch, in: Lahrer Wochenblatt (113-122/1905);
die Kriegskosten der Stadt waren enorm. Seit Krieg herrschte, war es kaum möglich, den Haushalt der Stadt schuldenfrei zu halten.
(Vgl. die Stadtrechnungen im StA-Ettenheim.) Zur Anmerkung Button

3 Die Franzosen hatten bei Diersheim nördlich Kehls abermals den Rhein überschritten und sich der Festung Kehl durcheinen Handstreich bemächtigt. Dem weiteren Vordringen der Franzosen wurde durch die Friedenspräliminarien zu Leoben a. d. Mur im März 1797 jedoch ein Ende gemacht und eine Demarkationslinie von Kappel über Ettenheim, Lahr, Gengenbach, Oberkirch, Achern und Lichtenau festgelegt. (Vgl.: Johann Baptist Ferdinand, Geschichtliche Niederschläge - im Ettenheimer Bürgerbuch von 1695ff., in: Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Bd. II (1954-1959) 155.) Im Ettenheimer Bürgerbuch findet sich am 7. Januar 1798 folgender Eintrag:
"Bekanntermaßen ist im April verflossenen Jahres abermals ein Überfall von französischen Truppen in die hiesigen Reichslande geschehen, bei welchem Vorfall Serenissimus noster sich abermals auf einige Zeit von hier entfernt haben. Da aber hierauf sogleich ein allgemeiner Waffenstillstand verkündet und nur die beiden Ober- amtsortschaften Grafenhausen und Kappel von den feindlichen Truppen unglücklicherweise okkupiert und bis jetzt besetzt worden, die hiesige Stadt aber davon verschont geblieben,
 und Serenissimus zur allgemeinen Freude und Trost aller seiner Untertanen, besonders aber der gesamten hiesigen Bürgerschaft, wieder alsbald hierher zurückgekehrt sind, auch alles in voriger Ruhe, Stand und Ordnung verblieben ist.
 so wurde anheute abermals die gewöhnliche Ratserneuerung gehalten..."

(Zitiert nach: Johann Baptist Ferdinand, Geschichtliche Niederschläge - im Ettenheimer Bürgerbuch von 1695ff., in: Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Bd. II (1954-1959) 155.)
Als Markgraf Carl Friedrich am 14. März 1798 in Mahlberg weilte, wurde Carl Ludwig, Freiherr Schilling von Canstatt, nach Ettenheim geschickt, um dem Kardinal zu melden, dass der Markgraf keine Aufwartung in Ettenheim machen werde, da er wegen dringender Geschäfte verhindert sei. (Vgl.: Carl Ludwig, Schilling von Canstatt, Auszug aus dem Tagebuch, in: Lahrer Wochenblatt (1905), 475.) Zur Anmerkung Button

4 Das Bürgerbuch weist am 13. Januar 1799 folgenden Eintrag auf:
"Da der im vorjährigen Ratserneuerungs-Protokoll erwähnte allgemeine Waffenstillstand nicht nur dermalen annoch fortdauert, sondern inzwischen ein allgemeiner Reichs-Friedens-Kongreß mit Frankreich errichtet und in Rastatt wirklich versammelt ist, in dessen Gefolge auch beide Oberamtsortschaften Grafenhausen und Kappel und die ganze hiesige Gegend von allen feindlichen und anderen Truppen gänzlich evakuiert und befreit worden sind,
 und unser allerseits gnädigster Landesfürst und Herr, hochfürstliche Durchlaucht und Eminenz, im höchsten Wohlsein sich fortan zur allgemeinen Freude sämtlicher Untertanen dahier aufgehalten und befinden,
 so wurde unter dieser höchst glorreichen und für uns glücklichen Regierung anheute abermals gewöhnlichermaßen die Ratserneuerung gehalten..."

(Zitiert nach: Johann Baptist Ferdinand, Geschichtliche Niederschläge - im Ettenheimer Bürgerbuch von 1695ff., in: Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Bd. II (1954-1959) 155-156.) Zur Anmerkung Button

5 Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 299; PfA-Ettenheim, Sterbebücher;
einem Bischof gebührend wurde...
"...Reverendissimus et Illustrissimus Dominus Dominus
Joannes Jacobus Lantz Episcopus Dorensis -
Suffraganeus, Vicarius Generalis et Officialis
Dioecesis Argentinensis, S. Theologiae Doctor..."

(PfA-Ettenheim, Sterbebücher.)
Vor den Stufen des Marienaltares beigesetzt. Ob die Grabstelle gekennzeichnet wurde, ist nicht bekannt. Auf den im Jahre 1888 verlegten Zementplatten war sein Grab mit den Buchstaben 'J. J. Lantz. Eps. Dorens. 1799.' bezeichnet. Bei den Heizungsarbeiten des Jahres 1976 wurde das Grab berührt, jedoch nicht geöffnet. Anschließend wurde es mit einem Teppichboden bedeckt. Im Zusammenhang mit der jüngsten Renovation wurde der Boden neu belegt und eine Inschrift angebracht.
Rohan gab in der Folge des Todes von Bischof Lanz am 19. Januar 1799 die Verordnungen bezüglich der. Fastenzeit dieses Jahres selbst heraus, wobei auffällt, dass insbesondere die Einzelbestimmungen für das Fasten vollkommen identisch mit denen des Jahres 1798 sind. (Das Ende der bischöflichen Verordnung von 1799 ist veröffentlicht in: Jörg Sieger, 1790-1803: Louis René Edouard, Prince de Rohan-Guémené, und Ettenheim - Schicksal einer ungleichen Beziehung, in: Dieter Weis, St. Bartholomäus Ettenheim (München/Zürich 1982) 249; vgl. DAL-Generalia und Nominalia III. Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe. 1780-1804, Bischöfliche Verordnung... (19. Januar 1799).) Zur Anmerkung Button

6 Im Bürgerbuch der Stadt Ettenheim ist unterm 12. Januar 1800 eingetragen:
"Gleich wie nun aber verschiedene höchstmerkwürdige Begebenheiten sich seit verflossenem Jahr zugetragen, so hat man nicht verfehlen sollen, solche abermals kurz hierbei aufzuzeichnen.
 Den 12. Hornung vorigen Jahres haben Seine hochfürstl. Eminenz und Durchlaucht, unser allerseits gnädigster Landesfürst und Herr, wegen abermals zu befürchtenden französischen Überfalls die hiesige Stadt zum größten Leidwesen sämtlicher Untertanen und besonders der hiesigen Bürgerschaft wieder verlassen und sich nach Regensburg begeben, allwo höchstdieselben zum allgemeinen Schmerz eine schwere Krankheit ausgestanden, sich aber wieder, dem Allerhöchsten sei Dank, in hohem Wohlsein befinden und noch wirklich allda aufhalten.
 Den 1. März sind die Franzosen sofort bei Kehl wieder über den Rhein und den 3. zwei Kavallerieregimenter hier durchmarschiert, die man in allem verpflegen mußte und die bis Pfullendorf und Lipfingen vorgedrungen, allwo sie von Ihrer königlichen Hoheit dem Prinzen Karl geschlagen, und endlich bis Kehl und Altbreisach zurückgetrieben, wurden, welche beide Plätze dieselben noch wirklich innehaben.
 Auf dieses haben die Friedensunterhandlungen in Rastatt sich gänzlich zerschlagen, die Reichsdeputierten ihre Sitzungen suspendiert, die Gesandtschaften auseinander gegangen und dabei der äußerst merkwürdige Vorfall sich zugetragen, daß zwei von den französischen Gesandten auf ihrer Rückreise in der Nacht unweit Rastatt angefallen und ermordet worden sind.
 Inzwischen dauert der leidige Krieg immerfort, und das Land mußte nicht nur große Lieferungen machen, sondern den ganzen Winter und noch wirklich die Rheinwachen versehen und an mehreren Orten schanzen.
 Endlich wurde auch unlängst dahier ein allgemeiner Landsturm oder Landmiliz aufgefordert, in Bataillone eingeteilt, wovon das der hiesigen Stadt und des Oberamts das 6. ausmacht, organisiert und bewaffnet, und dieses ist schon einige Male nach Kappel am Rhein ausgezogen, wobei aber noch kein feindlicher Vorfall sich zugetragen hat. Gott wolle solche in unserer Gegend auch fernerhin verhüten und uns in Bälde einen gnädiglichen Frieden geben."

(Zitiert nach: Johann Baptist Ferdinand, Geschichtliche Niederschläge - im Ettenheimer Bürgerbuch von 1695ff., in: Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Bd. II (1954-1959) 156-157.) Zur Anmerkung Button

7 Unklar ist, ob sich der Ausdruck
"... a Residentia sus Ettenhemiensi in Marggraviatum Anspach exulante..."
(DAL-Protocollum venerabilis capituli ruralis Lahrensis continens acta capitularia, inceptum in congregatione venlis definitorii die decima Mensis Septembris anno millesimo octingentesimo quinto celebrati in Ottenheim sub Joanne Antonio Eduardo Sartori die 21.a  mensis Aprilis anno 1789. electo,continuatum sub Archipresbyteris sequentibus, 9; die Stelle bezieht sich auf eine Vollmachtsübertragung, die anlässlich des Todes von Erzpriester Sartori hervorgehoben wurde (14. Dezember 1807)) auf eine Station dieser Flucht des Kardinals oder auf diejenige des Jahres 1796 hinweist. Zur Anmerkung Button

8 "Wir wollten zwar den Augenblick unserer Rückkunft abwarten, um euch, vielgeliebte Brüder, aufzurufen, damit ihr euer Gebeth mit dem unserigen vereiniget, und mit allen Christglaubigen die vor Gott dem Almmächtigen sich verdemüthigen, den Himmel anflehet, er möchte doch die äußerstgedrückte katholische Kirche, gegen welche die Pforten der Hölle nimmermehr siegen werden, in der Fülle seiner Barmherzigkeit trösten, und das sichtbare Oberhaupt derselben, den Statthalter Christi auf Erden, welcher in der grausamsten Gefangenschaft um den Namen Gottes Unbilden, Schmache und Verfolgung mit übernatürlicher Standhaftigkeit wirklich leidet, erhalten, stärken und zur Verherrlichung der christkatholischen Religion durch seinen heiligen Engel den Händen der Grausarnen entreißen! (...)
 Dieser Ursachen halber verordnen Wir 1) daß solange der heilige Vater in feindlichen Händen sich befindet, jedesmal nach der Pfarrmesse das gewöhnliche Kirchengebeth für ihn mit erhabener Stimme abgebethet, sodann
 2) Das vorgeschriebene und schon seit mehreren Jahren verordnete Kirchengebeth für die Erhaltung seiner Majestät des Kaisers und den gesegneten Fortgang der zu Erhaltung der heiligen Religion, zum Schutz des Reichs, zur Befreyung der unter dem französischen Joche schmachtenden Reichsunterthanen, und Beschleunigung des so sehnlich erwünschten Friedens, vereintstreitenden Völkern ebenfalls andächtig verrichtet, und daß
 Endlich 3) gegenwärtig unser Hirtenbrief auf den Kanzeln verlesen, das Volk durch eine anpassende Rede zum eifrigen Gebeth angeflammt werden solle . . . Verdoppelt eueren Eifer, bietet eueren Kräften auf, flammet den Kaltsinnigen an, erhaltet den Wankenden, den Gefallenen richtet auf, stärket den Schwachen. Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi seye mit euch allen, er der Gott des Friedens zertrette den Satan in bälde unter euren Füßen, und der Friede des Herrn, der allen Menschenverstand übertrifft, bewahre euere Herzen und euere Gedanken.
Gegeben zu Regensburg am 20ten Juni 1799.
 Kardinal und Fürst von Rohan

    und weiter unten

    auf Befehl Sr. hochfürstlichen

    Eminenz und Durchlaucht

    SIMON."
(DAL-Fastenbriefe, Ludwig Renat Eduard Fürst von Rohan (20. Juni 1799) 1-3; vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 303; DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  134-137.) Zur Anmerkung Button

9 "So hat denn, vielgeliebte Brüder, ein heftiger Sturmwind auch den Baum niedergerissen, welcher gute Früchten trug! - Ein lettichter Schlam hat die blühenden Fluren überschwemmt! und der Gesalbte des Herrn, der oberste Seelenhirt, der Stadthalter Jesu Christi auf Erden, ist mit Unbilden überhäuft, verunglimpft und verschmähet wie ein ruchloser Missethäter, aus einer Gefängniss in die andere, auf eine unmenschliche Art geschleppt, bis er endlich aus dem Boden der Sittenlosigkeit und des Unglaubens in ein besseres Leben übersetzt worden ist. Großer Gott! wie unerforschlich sind doch deine Rathschlüsse, und was ist der Mensch vor dir? Im Geist der Demuth müßen wir uns erniedrigen, unsere Unvermögenheit bekennen, tief gebeugt deinem göttlichen Willen uns ergeben, anbethen; denn unmöglich kann, o Herr! die Boßheit der Menschen denjenigen kränken, welchen du tröstest: und was vermag wohl den niederzuschlagen, welchen du aufrecht hälst? Deine Barmherzigkeit ist unendlich; nur der Gottlose, welcher in seinem Herzen behauptet, daß es kein Gott gebe, und in seiner Boßheit hartnäckig verharret, darf keinen Anspruch darauf machen, und muß zu Grund gehen; wo hingegen die wahre Glückseligkeit und das einzige Leben, welches unmöglich in diesem Thale des Jammers und des Elendes, sondern bloß allein in dem Schooße der Gottheit zu finden, die Belohnung derjenigen ist, welche dem Gesetz des Allerhöchsten treu verbleiben, das Verderbniß der Welt und sich selbsten besieget haben. Diese letzteren sind die Lieblinge des Himmels, welche Gott in seiner Barmherzigkeit auserkohren seinen heiligen Namen ewig zu loben und zu preisen. Zu eben dieser Zahl gehöret, vielgeliebte Brüder, der heilige Greiß, über dessen Tod die christkatholische Kirche so ungemein betroffen ist: nicht über ihn, sondern über sich selbsten weint diese zärtliche Mutter! Sie ist über das Hinscheiden ihres sichtbaren Oberhaupts fast untröstlich, in Trauer verhüllet siehet sie Gott den Barmherzigen an; welcher sogar an den Engeln Mackeln findet, er möcht doch dem Verlebten die Unvollkommenheiten nicht zur Schuld legen, welche er aus menschlicher Schwachheit noch auf sich haben dürfte; zu. gleicher Zeit aber erinnert sich auch ihren göttlichen Stifter an seine Verheißungen, daß er nemlich ihr bis an das Ende der Welt beystehen werde, und ruft ihn mit der gränzenloßesten Zuversicht an, womit er bey diesen betrübten Zeiten, wo Laster und Unglaube gegen Gott und seinen Gesalbten sich verschworen, und das Schiff Petri zu versenken unermüdet arbeiten, durch einen würdigen Nachfolger Pium den VI. ersetzen möchte, welchen Gott zu sich berufen hat, um ihn mit der Kräne der ewigen Glückseligkeit zu belohnen, welche denjenigen verheißen ist, die um seines heiligen Namens willen Schmache, Unbilden und Verfolgung leiden... Und wer hat wohl jemalen mehr Wiederwärtigkeiten erlitten, als Pius der VI.? Seine Täge sind ein Zusammenhang von Tugenden. Mitleidig und demüthig im Glückstande, erhaben und bewunderungswürdig im Mißglücke blieb er sich immer gleich, ertrug und überstieg mit christlichem Heldenmuthe alles Ungemach und unendliche Unbilden. Die Grausamen, die ihn verfolgten, vermochten zwar seine Person, keineswegs aber seinen Geist gefangen zu nehmen. Erblieb auch in dem Gefängnisse frey, indem er seine Stärke in Gott fand, welcher die einzige Quelle der wahren Kraft ist.
 Wir hoffen zwar, vielgeliebte Brüder, daß der verlebte Pabst wohlverdienten Löhn seiner Tugenden wirklich in der seeligen Ewigkeit genieße: allein, gleichwie es ein heiliger und heilsamer Gedanke ist, für die Verstorbenen zu bethen, so verordnen Wir, daß
 1) am ersten Mondtage nach erhalten und ab der Kanzel verlesener gegenwärtig unserer Verordnung in allen Pfarr= und Klosterkirchen unserer Diözese ein feierliches Seelenamt, sodann
 2) die acht folgende Täge, Sonn= und Feyertäqe jedesmal ausgenommen, die Pfarr= und Konventsmessen für den Höchstseeligen Pabst de requiem gehalten, und die Christglaubigen ermahnt werden, fleißig anzuwohnen: anbey
 3) daß ein jeder Welt= und Klosterpriester, auch diejenigen, welche in unserem Bißthum sich aufhalten, wenn sie auch gleich wohl extradioecoesanen sind, das heil. Meßopfer und das officium defunctorum für den verstorbenen Pabst einmal vornehmen sollen; und da
 4) bey dermaligen Zeitumständen das dreystündig=tägliche Läuten aller Glocken nicht wohl vorzunehmen, so haben die Seelsorger ihre Pfarrgenossen zu ermahnen, daß sie bey Abläutung der Frühe: Mittag= und Abendglocke für die Seelenruhe des Verstorbenen bethen sollen. Fernenweiter verordnen Wir, daß
 5) Solang das Conclave dauern und bis ein neuer Pabst erwählet seyn wird, ein jeder Priester, so oft er das heil Meßopfer verrichtet, den vorgeschriebenen Orationen die Collect-Secreta- und Postcommunio pro eligendo summo Pontifice, wie sie in dem Meßbuche sich befinden, anfüge und daß
 6) in dem allgemein=täglichen Gebethe Gott besonders und mit wahrer Andacht angerufen werde, er möchte doch seiner Kirche einen Priester zum Oberhaupt geben, welcher nach dem Herzen Gottes ist, und durch Fleiß und Sanftmuth die verirrten in den Schooß der wahren Kirche zurückbringen, die Finsternisse durch sein Licht vertreiben, und durch Tugend und Gottesfurcht der ganzen Welt zum Muster und Erbauung dienen wird.
 Gegeben in der Stadt Regensburg, wo Wir uns bey dermaligen Kriegsläufen aufhalten am 23sten October 1799.
     Kardinal und Prinz v. Rohan
     und weiter unten
     Auf Befehl Sr. Hochfürstlichen Eminenz
     und Durchlaucht
     W e i n b o r n."

(DAL-Fastenbriefe, Ludovicus Renatus Eduardus Prinz von Rohan (23. Oktober 1799) 1-3;
vgl. DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum, 137-140;
DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 308.);
am 25. November 1799 leitete Abbé Weinborn diese Anordnungen an die Diözesanpriester weiter.
(Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum, 141.) Zur Anmerkung Button

10 Vgl.: Manfred Krebs, Politische und kirchliche Geschichte der Ortenau, in: Die Ortenau (16/1929) 206;
trotz allem musste der ledige Landsturm Ettenheims sicherlich nicht nur im Januar ausrücken (StA-Ettenheim, Bürgermeisterrechnung & Beilagen 1800).
Das Ettenheimer Bürgerbuch vermerkt am 11. Januar 1801 über das Jahr 1800:
"Unter den noch immer fortdauernden Kriegstrubeln und da wirklich die hiesige Stadt mit zwei Depots französischer Karabinier-Regimenter belegt, solche mit großen Kösten zu verpflegen und gänzlich zu unterhalten sind, da man auch noch beständig Hand und Fuhrfronden nach Kehl und Straßburg zu stellen hat und man nicht nur aller Gattung Holz und diesseitigen Waldungen dahin zu liefern und zu führen schuldig und gehalten ist, sondern auch noch andere mehrfache außerordentliche Erpressungen, Kosten und Kriegslasten zu ertragen und zu leisten hat, die hier nicht können beschrieben, sondern nur zum ewigen Andenken in Kürze angemerkt werden,
 so wurde gleichwohl heute abermals zur Erhaltung alter Verfassungs- und guter Ordnung die Ratserneuerung gewöhnlichermaßen gehalten..."

(Zitiert nach: Johann Baptist Ferdinand, Geschichtliche Niederschläge - im Ettenheimer Bürgerbuch von 1695ff., in: Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Bd. II (1954-1959) 157.) Zur Anmerkung Button

11 Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 301, 308 Zur Anmerkung Button

12 Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  143-145;
in diesem Zusammenhang bat Weinborn um die Gebete der Bevölkerung in dieser Kriegszeit.
(Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  143-145.) Zur Anmerkung Button

13 Kurz vor seiner Abreise aus Ettenheim, am 25. März 1799, soll der Kardinal in Ettenheim Priester geweiht haben.
(Vgl.: Philipp Harden-Rauch, Die Ettenheimer Stadtpfarrkirche "St. Bartholomäus" (Ettenheim 2. Auflage 1969) 44-45.) Zur Anmerkung Button

14 Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum, 146-148. Zur Anmerkung Button

15 "Wir befinden uns zwar in einer weit= und leider allzulangen Entfernung von euch vielgeliebte Brüder! allein unser Geist hat nimmermehr aufgehöret, bey euch zu seyn... An euern Wiederwärtigkeiten und Drangsalen hat unser Herz fortan den wärmsten Antheil genommen, das Kriegsungemach, welches euch so unermeßlich bedrückt, hat unsere Tage mit Bitterkeit angefüllt, und unsere Seele bis zum Sterben betrübet!..."
(DAL-Fastenbriefe, Bischöfliche Verordnung die vierzigtägige Fasten des Jahres 1801 betreffend (26. Januar 1891) 1).
Möglicherweise hat der Kardinal in dieser Zeit Wien aufgesucht. Batzer scheint einen solchen Aufenthalt anzudeuten.
(Vgl.: Ernst Batzer, Testament und Hinterlassenschaft des Kardinals Rohan, in: Die Ortenau (10/1923) 29-30.) Zur Anmerkung Button

16 Zitiert nach: Ferdinand, Bürgerbuch, 158;
das Bürgerbuch der Stadt berichtet unterm 10. Januar 1802:
"So wie man die während der verflossenen französischen Revolution und des darauf erfolgten Reichskrieges dahier und im hiesigen Oberamt vorgefallenen merkwürdigsten Begebenheiten zum imrnerwährenden Gedächtnis nachkommender Bürgerschaft bei jedesmal gehaltener.Ratserneuerung im gegenwärtigen allgemeinen Bürgerbuch einzutragen nicht ermangelt hat, so kann man nun nicht umhin, annoch Weiteres aufzuzeichnen.
 Daß nämlich nicht nur die im vorstehenden vorjährigen Protokoll angemerkten französischen Karabinier-Depots bis zum Monat Mai des vergangenen Jahres in dahiesiger Stadt und Oberamt verblieben sind, sondern nebst diesen annoch eine ganze Eskadron französischer Kanoniere zu Pferde, Husaren und Infanterietruppen wie auch mehrere Artillerie-Parks hieher gekommen und mit außerordentlich großen Kosten der Stadt und der Bürgerschaft verpflegt und unterhalten worden sind, bis endlich sämtlichen Jahres 1801 zu Lunéville geschlossenen Reichsfrieden die sämtlichen Reichslande und somit auch dahiesige Stadt und das Oberamt verlassen und am 20. Mai gänzlich von hier abgezogen sind.
 Auf diesen so glücklichen Zeitpunkt Seine hochfürstliche Durchlaucht und Eminenz unser allerseits gnädigster Landesfürst und Herr, sich gnädigst entschlossen haben, wieder in Höchstdero Residenz hierher zurückzukehren, allwo Höchstdieselben zur allgemeinen außerordentlichen Freude, Trost und Wohlfahrt sämtlicher dahiesiger Bürger und Landesuntertanen am 23. Mai nachmittags um 1 Uhr in höchsterwähnstem Wohlbefinden unter Läutung aller Glocken, Abfeuerung der Böller und allen Segenswünschen in dahiesiger Stadt angekommen sind, wobei abends ein großes Freudenfeuer auf dem Marktplatz vor dem Rathaus stattfand und nebst diesem die ganze Stadt illuminiert worden ist.
 Bald darauf sind auch Seine hochfürstliche Durchlaucht Prinz von Rohan-Rochefort mit höchstdero Frau Tochter, Prinzessin Durchlaucht, und dann der Herzog von Enghien mit einem großen Gefolge und mehreren Herren Offiziere von der Prinz Condéischen Armee dahier angekommen, welche sämtlich sich wirklich in dahiesiger Stadt aufhalten."

(zitiert nach: Johann Baptist Ferdinand, Geschichtliche Niederschläge - im Ettenheimer Bürgerbuch von 1695ff., in: Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Bd. II (1954-1959) 157-158; vgl. auch: StA-Ettenheim, Bürgermeisterrechnung 1801.) Zur Anmerkung Button

17 "So hat uns denn endlich, Liebste Brüder! der allgütige Gott den so lange erwarteten, so sehnlich gewünschten Frieden zugeschickt. Welche Ursache haben wir nicht dem besten Vater für ein so theures Geschenk feyerlichen Dank abzustatten! Mit Freuden verkünden Wir euch, daß die nemliche Vaterhand, die uns den lieben Frieden geschenkt, uns auch wieder aus entfernten Gegenden in die Mitte unserer Heerde zurückgeführet. Ihr wisset, wie schwer diese Entfernung unserem Herzen fiel. Mit Gewalt von euch losgerissen, waren wir doch immer durch zärtliche Liebe mit euch vereiniget, und suchten bey jeder Gelegenheit euch unsere Stimme hören zu lassen. Wir vergaßen unser eigene Leiden, um an dem eurigen Theil zu nehmen. Wie fühltenwirda euer Unglück! Welche bange Sorgen drückten unser Herz, wenn wir an euere Nöthen dachten! Wie oft betheten wir zu dem Geber alles Guten, daß er unsere Herzen mit seinem Geiste erfüllen, und uns jene Geduld und Ergebenheit einflößen möge, durch welche sich der wahre Christ besonders in den Zeiten der Trübsal auszeichnen soll; gleichwie es auch heilige Pflicht für ihn ist das Opfer der Anbethung und der dankbaren Gegenliebe dem Gott der Erbarmnisse darzubringen, wenn es seiner Liebe gefällt unsere Wünsche zu erhören, unserm Unglücke zu steuern, und die Strafruthen, uns so lange, und so hart getroffen hatten, wieder zurücke zu ziehen (...).
 Dieser Ursachen halber befehlen Wir allen Seelsorgern, Pfarrverwesern und Vikarien, unsern gegenwärtigen Hirtenbrief am ersten Sonntage nach Empfang dessen von der Kanzel abzulesen, und ihren Pfarrgenossen zu verkünden, sofort in jeder Pfarr= und Klosterkirche nach dem hohen Amt das Ambrosianische Lobgesang: Herr Gott dich loben wir, zur Danksagung für den erhaltenen Frieden feyerlichst abzusingen.
 Gegeben zu Ettenheim in unserer Residenzstadt, am 7ten im Heumonat 1801.
     Kardinal und Prinz von Rohan.
     und weiter unter
     Auf Befehl Sr. Hochfürstl. Durch=
     laucht und Eminenz
     Michel."

(DAL-Fastenbriefe, Ludovikus Renatus Eduardus (7. Juli 1801) 1-3).
Die Regierung in Freiburg legte diesem Vorhaben keinerlei Schwierigkeiten in den Weg.
(Vgl.: DAL-Fastenbriefe, Ludovikus Renatus Eduardus (7. Juli 1801) handschriftliches Beiblatt vom 11. Juli 1801.) Zur Anmerkung Button

18 Vgl.: StA-Ettenheim, Bürgermeisterrechnung 1801. Zur Anmerkung Button