Kleine Kirchengeschichte


Weiter-Button Zurück-Button Das Konzil von Konstanz und das Zeitalter des Konziliarismus

Je länger der unhaltbare Zustand des Schismas andauerte, desto größer wurde die Überzeugung, dass wirklich nur noch ein Generalkonzil einen Ausweg aus dem Dilemma eröffnen könnte.

1. Die theologischen Schwierigkeiten

Diese Überzeugung stieß sich jedoch am mittelalterlichen Grundsatz:

"prima sedes a nemine iudicetur."

Es konnte doch niemanden geben, der den Bischof von Rom, den ersten Stuhl der Kirche, richten dürfte. Diese Grundüberzeugung wurde von den Gegnern einer konziliaren Lösung immer wieder angeführt.

Andererseits gab es aber noch einen anderen allgemein anerkannten Grundsatz. Wenn der Papst nämlich Häretiker geworden sei, dann müsse er sogar aus seinem Amt entfernt werden. Für diesen Fall sah man es als Aufgabe der Kardinäle oder des Kaisers an, den vom Glauben abgefallenen Papst abzusetzen.

2. Das Konzil von Pisa

Dieser Grundsatz bildete nun die Brücke, tatsächlich den Weg über ein allgemeines Konzil zu suchen. So wurde gegen den ausdrücklichen Willen beider Päpste für den 25. März 1409 ein Konzil nach Pisa einberufen.

Fast 100 Bischöfe folgten dieser Einberufung und darüber hinaus kamen Bevollmächtigte von mehr als 200 Äbten.

Das Konzil von Pisa machte mit dem Problem des Schismas nun kurzen Prozess. Es setzte ganz einfach beide Päpste ab. Um wieder einen rechtmäßigen Papst zu haben, wurde noch auf dem Konzil der Papst Alexander V. gewählt. Da dieser im gleichen Jahr starb, wurde noch im Jahre 1409 ein Nachfolger gekürt. Dieser nannte sich Johannes und ging als Johannes XXIII. in die Geschichte ein.

Damit wäre das Problem des abendländischen Schismas eigentlich geklärt gewesen, wenn die beiden anderen Päpste ihre Absetzung akzeptiert hätten. Das taten sie aber - fast würde man sagen: erwartungsgemäß - nicht. So hatte Pisa das Schisma nicht beendet. Ganz im Gegenteil! Hatte man vorher zwei Päpste, die jeweils von sich behaupteten, der rechtmäßige zu sein, so hatte man nach Pisa sogar drei. Aus der "verruchten Zweiheit" war nun eine "verfluchte Dreiheit" geworden.

3. Die Absetzung der Päpste durch das Konzil von Konstanz

Zur Lösung des nun nur noch größer gewordenen Problems bemühte man wieder ein Konzil. Dieses Mal stand sogar die Autorität des deutschen Königs dahinter. König Siegmund, der von 1410 bis 1437 regierte, berief ein Konzil nach Konstanz ein.

Es kamen wiederum eine überraschend große Zahl von Bischöfen. Von den geladenen Päpsten erschien allerdings nur Johannes XXIII. Schließlich konnte er ja darauf hoffen, vom Konzil als rechtmäßiger Papst bestätigt zu werden.

Als er jedoch erkennen musste, dass diese Rechnung nicht aufzugehen schien, er also um sein Amt fürchten musste, versuchte er zu fliehen und dadurch das Konzil gleichsam kopflos zu machen. In der Nacht vom 20. auf den 21. März 1415 verließ er Hals über Kopf Konstanz.

Das Konzil löste sich allerdings keineswegs auf. König Siegmund legte sein ganzes Gewicht in die Waagschale, um das Konzil zusammenzuhalten. Es wurde weitergearbeitet. Am 23. März hielt Kanzler Gerson seine denkwürdige Rede, in der er erklärte, dass der Papst überhaupt nicht das Recht hätte, das Konzil aufzulösen. Damit stellte sich das Konzil gleichsam über den Papst.

Am 6. April 1415 verabschiedete das Konzil dann die Bulle "Haec sancta", in der es sich selbst zur rechtmäßig versammelten Synode erklärte, und am 29. Mai 1415 gelang es dann den flüchtigen Johannes XXIII. zu verhaften und nach Konstanz zurückzubringen. Alle drei Päpste wurden als abgesetzt erklärt.

Papst Gregor XII., einer der beiden nicht erschienenen Päpste, erkannte seine aussichtlose Lage und erklärte am 4. Juli 1415 freiwillig seinen Rücktritt.

4. Die Wertung der Vorgänge auf dem Konstanzer Konzil durch die Kirche

Die Vorgänge auf und um das Konstanzer Konzil waren für die Spitze der Kirche in der Folge gleichsam ein rotes Tuch. In den Jahrhunderten nach Konstanz mühte sich Rom und das Papsttum mit aller nur erdenklichen Macht, dem Gedanken des Konziliarismus, der spätestens seit Konstanz uneingeschränkt durch die Kirche geisterte, zu wehren. dass ein Konzil ohne den Papst die Vollmacht hätte, sich zur legitim versammelten Synode zu erklären, wurde von Rom stets bestritten.

Dass man mit den Ergebnissen von Konstanz leben konnte, liegt vor allem darin begründet, dass Gregor XII. eben nachträglich freiwillig zurückgetreten ist. Ihn, der der römischen Oboedienz angehörte, erkennt die römische Zählung der Päpste auch allein als rechtmäßigen Papst an. In den offiziellen Listen hat es das Schisma im Grunde nie gegeben.

Auch den nach Pisa gewählten Johannes XXIII. sucht man in den römischen Papstlisten vergebens. Einen Papst, der von einem Konzil eingesetzt wurde, nachdem dasselbe Konzil einen anderen Papst als abgesetzt erklärt hatte, das kann es in der Vorstellung Roms eigentlich gar nicht geben. So wird der Nachfolger Pius XII. in unserem Jahrhundert, der ja als erster Papst nach über fünfhundert Jahren wieder den Namen Johannes wählte, als dreiundzwanzigster Johannes in den römischen Listen geführt. Dadurch haben wir das Kuriosum, dass in Rom ein Johannes XXIII. beerdigt ist, nämlich der im Jahre 1963 verstorbene Papst des II. Vatikanischen Konzils, und in Florenz ebenfalls ein Johannes XXIII., nämlich der Papst, der auf dem Konzil von Konstanz abgesetzt wurde und von den offiziellen römischen Stellen nie anerkannt worden war.

Die Angst vor der alten Vorstellung aber, dass die oberste Instanz in der Kirche das allgemeine Konzil sei, diese Angst hat Rom nie losgelassen. Sie mündete auf mancherlei Umwegen im Letzten dann in der Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem I. Vatikanischen Konzil im Jahre 1870. Und wer sich fragt, warum Rom heute so große Angst vor jeglichen Demokratisierungstendenzen in der Kirche hat, der findet in diesen historischen Wurzeln der römischen Demokratieangst eine recht deutliche Antwort.

5. Die Wahl Martins V.

Nachdem nun aber auch der in Rom residierende Papst zurückgetreten war, war der Weg frei für eine wirkliche Neuwahl. Am 8. November 1417 begann das Konklave in Konstanz und am 11. November wählte man den Kardinal Odo Colonna zum rechtmäßigen Papst. Da dies am Martinstag geschah, nannte sich der neue Papst nach dem Tagesheiligen. Er ging als Martin V. in die Geschichte ein.

6. Johannes Hus

Das Schisma war durch das Konstanzer Konzil demnach glücklich beendet und mit Martin V. hatte auch ein durchaus würdiger Papst den römischen Bischofsstuhl bestiegen.

Aber auch hier sollte sich bewahrheiten, dass kaum etwas in dieser Epoche der Kirchengeschichte nur positiv oder nur negativ bewertet werden kann. Während das Konstanzer Konzil hier sicher eine herausragende Rolle für die weitere Entwicklung der Kirche hatte, ist das Kapitel, das mit der Gestalt des Johannes Hus zusammenhängt wieder mehr als nur traurig zu nennen.

Der Reformator Johannes Hus, der im Jahre 1370 geboren worden war, hatte in Böhmen nämlich den Verzicht auf jeglichen Besitz gepredigt. Und das sollte - seiner Meinung nach - auch für die Kirche gelten. Als sich Hus nach größeren politischen Auseinandersetzungen direkt bischöflichen Anordnungen widersetzte, ließ ihn König Siegmund, unter der ausdrücklichen Zusicherung freien Geleits, nach Konstanz vorladen.

Auf dem Konzil wurde Hus dann der Prozess gemacht indem man ihm aus seinen Schriften und Äußerungen 30 Sätze entgegenhielt, die man als häretisch verurteilte. Hus sollte abschwören, weigerte sich aber standhaft. Daraufhin wurde er - entgegen des königlichen Versprechens - zum Tod verurteilt und öffentlich verbrannt. Johannes Hus starb, während er seinen Feinden ausdrücklich verzieh - eine tragische Gestalt und ein ganz düsteres Kapitel der Kirchengeschichte.

Weiter-Button Zurück-Button