![]()
Durch
den Tod des Kardinals am 16. Februar 1803 war die Ortenau, der Rest des alten
Straßburger Bistums, verwaist. In Vollziehung des Lunéviller Friedens hatte
der Reichsdeputationshauptschluss zwar eine territoriale Neugliederung
eingeleitet, die Neuabgrenzung der Diözesen war aber einer späteren
reichsrechtlichen Regelung vorbehalten worden.
Generalvikar
Francois Regis Weinborn leitete in der ersten Zeit die Amtsgeschäfte
.
Im Zusammenhang mit der Verhaftung des Duc d'Enghien am 15. März 1804 wurden
jedoch in Ettenheim und Offenburg eine ganze Reihe weiterer französischer
Emigranten, darunter auch Weinborn mit seinem Sekretär Michel und der in
Offenburg weilende Abbé d'Eymar, nach Straßburg verschleppt, in die Zitadelle
gebracht und einige Tage später unter militärischer Bewachung nach Paris
geführt
.
Kaum etwas ist über das Schicksal der erst nach Monaten freigekommenen
Geistlichen bekannt.
Durch diesen militärischen Eingriff war der Sprengel des Louis de Rohan endgültig verwaist und jegliche bischöfliche Verwaltung zusammengebrochen.
'In perplexa hac situatione' versuchten die
Erzpriester der straßburgischen Kapitel die Verwaltung aufrechtzuerhalten. Sie
wandten sich daher an den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz, den im Jahre 1803
Karl Theodor von Dalberg innehatte. Dalberg war in seiner Eigenschaft als
Erzbischof und deutscher Primas für die Organisation der Kirchenverwaltung in
den Überresten der Straßburger Diözese zuständig. Trotz der
Vereinheitlichung, die der Reichsdeputationshauptschluss mit sich gebracht
hatte, erstreckten sich diese Reste auf kurbadisches,
vorderösterreichisch-ortenauisches, ritterschaftliches,
fürstlich-fürstenbergisches und gräflich von der leyen'sches Gebiet. Dalberg
behalf sich damit, dem Mainzer Weihbischof Valentin Heimes, den Auftrag zur
Regelung der straßburgischen Bistumsverwaltung zu geben
.
Im Namen des 'Eminentissimus ac Celsissimus Archi-Episcopus
cis-rhensno-Moguntinus Carolus L. B. de dalberg sacri Romani Imperii
Archicancellarius et elector Episcopus ac Princeps Wormatiensis et
Constantiensis, Princeps Aschaffenburgensis et Ratisbonensis ac comes
Wezlariensis, Ecclesiae cisrhenano Argentinensis Metropolita' gab Valentin
Heimes am 28. April 1804 die vorläufige Lösung des Problems bekannt
.
Norbert Fahrländer, Exjesuit und
Erzpriester des Landkapitels Offenburg, wurde zum Generalvikar für die
Landgrafschaft Ortenau und sämtliche ritterschaftlichen Orte - also für die
unter der Botmäßigkeit des Erzhauses Österreich stehenden Teile der Ortenau -
ernannt. Unter dem am 31. Dezember 1737 geborenen, nun schon nahezu blinden
Priester wurde dieses Gebiet praktisch in eine Selbständigkeit entlassen
.
Der größte Teil des rechtsrheinischen
Straßburger Bistums wurde Franz Anton Zehaczek, Definitor des Landkapitels
Lahr, als kommissarischem Verwalter unterstellt. Abbé Michel, der am 15. März
1804 auch zu den Verhafteten gehört hatte
,
stand dem am 16. September 1754 in Mahlberg geborenen und im Straßburger
Seminar ausgebildeten Zehaczek zur Seite
.
Die von Heimes eingeteilten Bezirke
entsprachen zunächst in etwa den badischen und vorderösterreichischen
Besitzungen, doch nachdem durch den Preßburger Frieden vom 26. Dezember 1805
die Landvogtei Ortenau in badischen Besitz übergegangen war und insbesondere
nach Bildung des Rheinischen Bundes
,
widersprachen die mittlerweile sechs bischöflichen Jurisdiktionsbezirke
dem Karlsruher Vereinheitlichungsstreben. Doch der auch aufgrund des erheblich
gewachsenen Anteils der katholischen Bevölkerung erwachsene Wunsch nach einem
Landesbistum scheiterte zunächst am Widerwillen der römischen Kurie,
"... dann an den Auseinandersetzungen um eine geeignete
Persönlichkeit für den Bischofsstuhl und um die Fragen, in welchem Verhältnis
ein zukünftiger Landesbischof zum Metropoliten stehen sollte, ob das
Landesbistum im Rahmen eines Reichs- oder eines Landeskonkordats zu errichten
sei, wo die Domkirche zu etablieren und wie sie zu dotieren sei usw." ![]()
Karl
Theodor von Dalberg vereinigte im Jahre 1808 den rechtsrheinischen Rest der
Straßburger Diözese mit dem Konstanzer Bistum, wodurch auch die Ortenau in der
Folge Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg
unterstellt war
.
Während durch diese Maßnahme das Haus Baden zumindest teilweise
zufriedengestellt worden war, stieß der Anschluss des Straßburger Restbistums
an die Konstanzer Diözese, nachdem die bisherigen straßburgischen
Kommisariatsbezirke um ihre bis dahin weitgehende Eigenständigkeit in
kirchlichen Verwaltungssachen gebracht worden waren, bei einem guten Teil der
betroffenen, zum überwiegenden Teil konservativ eingestellten Geistlichen auf
spürbaren Widerstand
.
Am 14.
Mai 1809 ernannte Wessenberg Joseph Vitus Burg zum bischöflichen Kommissar der
drei diesrheinischen Kapitel des Straßburger Bistums
.
Burg, der im November 1808 die Dekanate Offenburg und Ottersweier visitiert
hatte - Wessenberg hatte die Visitation am 30. August angekündigt
- bezeichnete die Geistlichen als rückständig und streitsüchtig, was er vor
allem auf die große Anzahl ehemaliger Mönche im Klerus der beiden Kapitel
zurückführte
.
Die Exbenediktiner aus Schuttern bildeten unter Leitung des ehemaligen Priors
Columban Häusler, damaligem Pfarrer in Sasbach, eine abgeschlossene Gruppe,
während Erzpriester Merkel von Burg zwar für einen guten Pfarrer, allerdings
für äußerst konservativ und zweifelhaft in seiner Loyalität gegenüber den
Konstanzer Vorgesetzten gehalten wurde. Auch Dekan Fahrländer hielt er für
einen vorzüglichen, äußerst gebildeten Pfarrer, wenn derselbe auch die
Visitation dadurch zu sabotieren suchte, dass er die Fragen Burgs unzureichend
beantwortete und ihn mit Hinweis auf seinen schlechten Gesundheitszustand zu
begleiten weigerte
.
Die ebenfalls vorwiegend mit ehemaligen Patres besetzten Pfarreien seines Kapitels hingegen machten auf Burg durch 'kirchliche Mißbräuche', den Hang der Geistlichen zur Bequemlichkeit, Habsucht, Uneinigkeit und zum Ungehorsam keinen guten Eindruck. Der Klerus im Lahrer Landkapitel erschien ihm hingegen mit mehreren 'Gemeingeistern' durchsetzt, obschon er den Kapitelsvorstand Zehaczek für einen ausgemachten
"Thoren, der, von seinem ehemaligen
Erzbischöflichen Kommissariat höchst eingenommen, seinen Schmerze nicht
verbergen konnte, jetzt einem thätigeren und heller denkenden Ordinariate
unterworfen zu sein." ![]()
Nachdem Burg von Herten nach Kappel am Rhein übergewechselt
war, übte er ab dem 27. Juli 1809 sein Amt als Statthalter Wessenbergs in der
Ortenau endgültig aus, während der Widerstand der Geistlichen gegen den
'neuerungssüchtigen Eindringling' nur allmählich nachließ
.
Formell blieb der 'straßburgische Bisthums-Antheil des Bisthums Konstanz', wie ihn der Konstanzer Realschematismus von 1821 offiziell bezeichnete, bis 1827 bestehen. Nachdem aber mit der 1821 erlassenen Bulle 'Provida solersque' die Diözesangrenzen von fünf Bistümern in den Territorien Württemberg, Baden (einschließlich Hohenzollern), Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel und Nassau festgelegt und zugleich die Bildung einer Oberrheinischen Kirchenprovinz mit dem Erzbistum Freiburg als kirchlichem Mittelpunkt in die Wege geleitet worden war, zeichnete sich sechs Jahre später auf dem Hintergrund erneuter diplomatischer Vermittlungen, wodurch die Materien Bischofswahl, bischöfliche Jurisdiktion, Besetzyng der Kapitel und Klerikerausbildung für den Bereich der Oberrheinischen Kirchenprovinz im römischen Sinne gefasst wurden, ein Neubeginn ab.
Am 11. April 1827 wurde durch die Bulle 'ad
Dominici gregis custodiam' der Weg für die Einsetzung der Bischöfe geebnet und
der vormalige Freiburger Universitätsprofessor und damaliger Münsterpfarrer
Dr. Bernhard Boll zum Erzbischof von Freiburg gewählt. Am 21. Mai 1827 wurde
seine Wahl bestätigt
.
Im Jahre 1827 trat Dr. Bernhard Boll als erster Erzbischof von Freiburg in der Ortenau das geistliche Erbe des Louis René Edouard, Prince de Rohan-Guémené, letzter Fürstbischof des alten Bistums Straßburg, an. Nach nahezu 50 Jahren der Wirren um das Ende eines Zeitalters, um das Ende des 'Anden régime', um den Aufbruch in die neue, moderne Welt, lagen die Hoffnungen der Katholiken am Oberrhein im neuerrichteten Erzbistum Freiburg begründet.
Dr. Jörg Sieger, Peter-und-Paul-Str. 49, 76646 Bruchsal,
Tel.: +49 (07251) 9761-0, Fax: +49 (07251) 9761-12, e-Mail: kontakt@joerg-sieger.de.
Letzte Änderung: 18. Mai 2003