Am 14. Februar 1803 informierte Francois Regis Weinborn die
Priester des Kapitels, dass Rohen schwer erkrankt sei. In jeder Messe solle man
für den Kardinal und Fürstbischof beten
.
Bereits zwei Tage später, am 16. Februar ließ Rohan Hofrat
und Oberamtmann Stuber und Amtschreiber Sartori zu sich rufen. Als beide gegen
12.30 Uhr das fürstliche Schloss erreichten, saß der an einer Influenzepedemie
erkrankte Bischof - geistig voll auf der Höhe - in einem Ohrensessel an seinem
Schreibtisch im Schlafzimmer und händigte den Beamten eine unterschriebene und
versiegelte Urkunde aus. Der ebenfalls anwesende Abbé Simon bezeugte gemeinsam
mit Lands-Physicus Tümel und Prof. Dr. Schmitterer von Freiburg, dass jene
Urkunde den letzten Willen des Kirchenfürsten enthalte, der nach Ableben des
Kardinals pünktlich in Vollzug gesetzt werden solle
.
Über die Stunden des Nachmittags und frühen Abends gibt es keine Nachrichten. Nach 23.00 Uhr soll der Kardinal zum letzten Mal gesprochen haben. Abbé Weinborn überliefert die folgt seine letzten Worte:
"fiat dei omnipotentis voluntas in me, ad vitae
meae sacrificium praesto sum" ![]()
Gegen 23.30 Uhr am 16. Februar endet das Leben des Louis René
Edouard, Prince de Rohan-Guémené
.
Nachts
um halb ein Uhr am 17. Februar, befanden sich Stuber und Sartori erneut im
Schloss. Der Prince de Rohan-Rochefort hatte die Beamten direkt nach dem Tod des
Kardinals gebeten, die Habe des Bischofs zu versiegeln. Der Leichnam des 'hohen
Verblichenen' wurde aus dem Schlafzimmer auf das Paradebett im kleinen Salon
gebettet und die von ihm bewohnten 'Appartements' verschlossen. Ein
Kleiderkasten, vier Türen und ein weiterer eichener Schrank wurden versiegelt.
Da die Familie de Rohan-Rochefort und die Dienerschaft weiterhin im Schloss
blieb, wurden die Bedienten aufgefordert, über die restliche, unversiegelte
Habe zu wachen und sie in Verwahr zu nehmen
.
Am darauffolgenden Morgen unterrichtete Hofrat Stuber die Markgräfliche Regierung vom Tod des Kardinals:
"Es sind des Herrn Cardinalen Fürstbischofen Eminenz und
Durchlaucht endlich in letztverfloßener Nacht um halb 12 uhr
wirklich verblichen:
Der mir zugegangenen Weisung zufolge hab ich nicht
entstanden, von diesem Trauerfalle die gleichbaldige Anzeige
ad Consil. secret. zu machen, die IntestatErben dahin nahm=
haft zu machen, zu bemerken, daß der Höchstseelige gestern
Mittags seine lezte Willensmeinung ad acta judicialia des
Oberamtes, iedoch verschloßen, übergeben, und mir überhaupt
in der Sache gnädigste Verhaltungs Befehle auszubitten.
Und wie ich gleich nach erfolgtem Todfalle an das
Appartemens des Hohen verblichenen die gerichtliche Sperre
angeleget, so hab ich nicht entstehen sollen, Euer Hochwolge=
bohrn Copiam des hierunter aufgeno
enen
Prothocolli mit
der gehorsamsten Bitte zuzumittlen, mir in soferne hierunter
noch irgend etwas ermangeln sollte, Hochgeneigteste Weisung
zugehen zu laßen.
Übrigens hat dieser Vorfall in hiesiger Stadt
eine auserordentliche Sensation verursachet und überhaupt
zu tage geleget, wie sehr das Volk diesem unglücklichen
Fürsten zugethan gewesen." ![]()
Pfarrer Guntz trug den Tod des Bischofs ins
Sterbebuch ein
.
Der Kardinal wurde feierlich im Chor der Pfarrkirche
beigesetzt und das Requiem gehalten. Darüber hinaus wurden die Priester
aufgefordert, drei Messen für den Verstorbenen zu zelebrieren; dreimal am Tag
sollten sechs Wochen lang die Glocken läuten
.
In Bezug auf das Trauergeläut waren allerdings die
zuständigen Regierungen um Erlaubnis zu fragen. Freiburg gewährte denn auch
nur ein einmaliges Läuten am Tag über sechs Wochen hinweg, da es in
vorderösterreichischen Landen selbst beim Tod eines Kaisers nicht üblich sei,
mehr als einmal am Tage zu läuten
,
und Baden verhandelte darüber, ob nicht einmal am Tag über einen Zeitraum von
vier Wochen hinweg ausreichen würde. Doch Karlsruhe gab sich für dieses Mal
äußerst großzügig. Bereits am 21. Februar wurde Sartori von Roggenbach
informiert, dass die Anordnungen des Vicariats in Ettenheim genehmigt seien, und
nach weiteren Verhandlungen legte der Hofrat am 1. März fest, dass man die
Exequien nicht behindern solle
.
Am 25. Februar, 9 Tage nach dem Tod des Kardinals, verkündete die Reichsdeputation in Regensburg ihren Hauptschluss; der Übergang Ettenheims an Baden begann rechtskräftig zu werden.
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Letzte Änderung: 12. Mai 2003