Zur nächsten SeiteZur vorigen SeiteIII. La divine providence semble vouloir disposer de nous
indessen die göttliche Vorsehung über uns verfügen zu wollen scheint ...

Videoanimation vorhanden: Der Tod des KardinalsAm 14. Februar 1803 informierte Francois Regis Weinborn die Priester des Kapitels, dass Rohen schwer erkrankt sei. In jeder Messe solle man für den Kardinal und Fürstbischof beten DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanotorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum nostrum Lahrense transmissorum, 154.

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1. Nous resignant très Humblement a ses decrets et les adorant
... ergeben wir  uns demütig in Anbetung ihren Beschlüssen

Bereits zwei Tage später, am 16. Februar ließ Rohan Hofrat und Oberamtmann Stuber und Amtschreiber Sartori zu sich rufen. Als beide gegen 12.30 Uhr das fürstliche Schloss erreichten, saß der an einer Influenzepedemie Hubert Kewitz, "Occupatorische MaasRegeln" - Das Schreiben von Markgraf Karl Friedrich an Kardinal Rohan vom 14. 9. 1802, in: Die Ortenau (61/1981) 128; Bernhard Erdmannsdörfer (Hrsg.), Politische Correspondenz Karl Friedrichs von Baden 1783-1806, Bd. IV (bearbeitet von Karl Obser) (Heidelberg 1896), 365 erkrankte Bischof - geistig voll auf der Höhe - in einem Ohrensessel an seinem Schreibtisch im Schlafzimmer und händigte den Beamten eine unterschriebene und versiegelte Urkunde aus. Der ebenfalls anwesende Abbé Simon bezeugte gemeinsam mit Lands-Physicus Tümel und Prof. Dr. Schmitterer von Freiburg, dass jene Urkunde den letzten Willen des Kirchenfürsten enthalte, der nach Ableben des Kardinals pünktlich in Vollzug gesetzt werden solle GLA 229-27186.

Über die Stunden des Nachmittags und frühen Abends gibt es keine Nachrichten. Nach 23.00 Uhr soll der Kardinal zum letzten Mal gesprochen haben. Abbé Weinborn überliefert die folgt seine letzten Worte:

"fiat dei omnipotentis voluntas in me, ad vitae
meae sacrificium praesto sum" DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  156

Gegen 23.30 Uhr am 16. Februar endet das Leben des Louis René Edouard, Prince de Rohan-Guémené GLA 229-27013, 2r vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  155-157 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731,  327.

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2. '... wie sehr das Volk diesem unglücklichen Fürsten zugethan gewesen'

Gobelin mit dem Wappen des Kardinals Rohan-Soubise aus dem Nachlass des letzten Straßburger FürstbischofsNachts um halb ein Uhr am 17. Februar, befanden sich Stuber und Sartori erneut im Schloss. Der Prince de Rohan-Rochefort hatte die Beamten direkt nach dem Tod des Kardinals gebeten, die Habe des Bischofs zu versiegeln. Der Leichnam des 'hohen Verblichenen' wurde aus dem Schlafzimmer auf das Paradebett im kleinen Salon gebettet und die von ihm bewohnten 'Appartements' verschlossen. Ein Kleiderkasten, vier Türen und ein weiterer eichener Schrank wurden versiegelt. Da die Familie de Rohan-Rochefort und die Dienerschaft weiterhin im Schloss blieb, wurden die Bedienten aufgefordert, über die restliche, unversiegelte Habe zu wachen und sie in Verwahr zu nehmen GLA 229-27186 GLA 229-27013, 2r-5r.

Am darauffolgenden Morgen unterrichtete Hofrat Stuber die Markgräfliche Regierung vom Tod des Kardinals:

"Es sind des Herrn Cardinalen Fürstbischofen Eminenz und
Durchlaucht endlich in letztverfloßener Nacht um halb 12 uhr
wirklich verblichen:
 Der mir zugegangenen Weisung zufolge hab ich nicht
entstanden, von diesem Trauerfalle die gleichbaldige Anzeige
ad Consil. secret. zu machen, die IntestatErben dahin nahm=
haft zu machen, zu bemerken, daß der Höchstseelige gestern
Mittags seine lezte Willensmeinung ad acta judicialia des
Oberamtes, iedoch verschloßen, übergeben, und mir überhaupt
in der Sache gnädigste Verhaltungs Befehle auszubitten.
 Und wie ich gleich nach erfolgtem Todfalle an das
Appartemens des Hohen verblichenen die gerichtliche Sperre
angeleget, so hab ich nicht entstehen sollen, Euer Hochwolge=
bohrn Copiam des hierunter aufgenoenen Prothocolli mit
der gehorsamsten Bitte zuzumittlen, mir in soferne hierunter
noch irgend etwas ermangeln sollte, Hochgeneigteste Weisung
zugehen zu laßen.
 Übrigens hat dieser Vorfall in hiesiger Stadt
eine auserordentliche Sensation verursachet und überhaupt
zu tage geleget, wie sehr das Volk diesem unglücklichen
Fürsten zugethan gewesen." GLA 229-27013, 2r/v

Das alte Ettenheimer Pfarrhaus - jetzt als Pfarrzentrum genutztPfarrer Guntz trug den Tod des Bischofs ins Sterbebuch ein Weiterführende Information.

Der Kardinal wurde feierlich im Chor der Pfarrkirche beigesetzt und das Requiem gehalten. Darüber hinaus wurden die Priester aufgefordert, drei Messen für den Verstorbenen zu zelebrieren; dreimal am Tag sollten sechs Wochen lang die Glocken läuten DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  156-157.

In Bezug auf das Trauergeläut waren allerdings die zuständigen Regierungen um Erlaubnis zu fragen. Freiburg gewährte denn auch nur ein einmaliges Läuten am Tag über sechs Wochen hinweg, da es in vorderösterreichischen Landen selbst beim Tod eines Kaisers nicht üblich sei, mehr als einmal am Tage zu läuten DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  157-158, und Baden verhandelte darüber, ob nicht einmal am Tag über einen Zeitraum von vier Wochen hinweg ausreichen würde. Doch Karlsruhe gab sich für dieses Mal äußerst großzügig. Bereits am 21. Februar wurde Sartori von Roggenbach informiert, dass die Anordnungen des Vicariats in Ettenheim genehmigt seien, und nach weiteren Verhandlungen legte der Hofrat am 1. März fest, dass man die Exequien nicht behindern solle DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  158; GLA 138-60, 1r-3v.

Am 25. Februar, 9 Tage nach dem Tod des Kardinals, verkündete die Reichsdeputation in Regensburg ihren Hauptschluss; der Übergang Ettenheims an Baden begann rechtskräftig zu werden.

Dr. Jörg Sieger, Peter-und-Paul-Str. 49, 76646 Bruchsal,
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Letzte Änderung: 12. Mai 2003