Zur nächsten SeiteZur vorigen SeiteIII. Bischof von Napoleons Gnaden

Zu einem Bild auf dieser SeiteZu einem Bild auf dieser SeiteZum Zeitpunkt des Todes Plus' VI. am 29. August 1799 war die Arbeit der Kurie völlig desorganisiert, das Heilige Kollegium zerstreut und mehrere Kardinäle eingekerkert. Das Konklave, das bei diesen ungünstigen Bedingungen unter dem Schutz Kaiser Franz' II. am 1. Dezember in Venedig zusammengetreten war, einigte sich am 14. März 1800 auf Kardinal Chiaramonti, der 58jährig in Anhänglichkeit an seinen Vorgänger und Protektor als Pius VII. Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 59-67; vgl.: Jean Leflon, Pie VII (Paris 1958) den Thron Petri bestieg.

Eine Entspannung auf religiöser Ebene hatte sich unmittelbar nach der Ausschaltung des Direktoriums durch den Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. November 1799) angebahnt. Die Jagd auf die Unvereidigten war eingestellt worden, viele Kirchen konnten wieder geöffnet werden, der neue Kalender war nicht mehr obligatorisch; man verzichtete auf eine Fortsetzung der Politik systematischer Dechristianisierung. Am Ende dieser Entwicklung stand das Konkordat vom 15. Juli 1801 Weiterführende Information.

Auch im Elsass war diese Entspannung der Situation deutlich bemerkbar. Die Seelsorger begannen ihre Pfarrarbeit wieder aufzunehmen. Am 24. Juli. 1800 wurde der Straßburger Bürgermeister angewiesen, das seit fast drei Jahren den Katholiken entzogene Münster dem Gottesdienst einzuräumen. Die letzte Decadiefeier fand am 8. August darin statt; am 4. Oktober zogen die Katholiken zum ersten Gottesdienst feierlich ins Münster ein Weiterführende Information.

Napoleon in seinem StudierzimmerPapst Pius VII.In Offenburg nahmen am 7. September 1801 die Straßburger Dompräbendare den durch die Wirren der beiden Koalitionskriege unterbrochenen Chorgottesdienst wieder auf Weiterführende Information.

Als eine Folge des Konkordates, gegen das von kirchlicher Seite heftig protestiert wurde und dem Plus VII. am 15. August 1801 dennoch von offizieller Seite zustimmte, wurden die legitimen Bischöfe aufgefordert, ihre Demission einzureichen Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 71. Als das Konkordat am 8. April 1802 endgültig in Kraft trat, musste Louis de Rohan-Guémené den französischen Teil seines Bistums aufgeben Weiterführende Information. Johannes Petrus Saurine trat nach seiner Wahl am 29. April 1802 die Iurisdiktion über das neu errichtete Bistum Straßburg, das sich über die beiden Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin, vorübergehend auch über Mont-Terrible (Schwarzer Jura) und Mont-Tonnere (Pfalz) André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 350 erstreckte, an Conrad Eubel, Hierarchia Catholica Medii et Recentoris Aevi, Bd. VII (1968) 88. Dem alten Kardinal Louis René Edouard, Prince de Rohan-Guémené, blieb weniger als die Hälfte seines Bistums und lediglich ein Bruchteil seines weltlichen Besitzes. übrig war die Ortenau mit den Landkapiteln Lahr, Ottersweier und Offenburg, übrig waren die Oberämter Oberkirch und Ettenheim und übrig war ein gebrochener alter Mann.

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Letzte Änderung: 5. Dezember 2001