Bereits im Juli 1791
hatten die von Paris ins Elsass gesandten Regierungskommissare beschlossen,
diejenigen Geistlichen, die sich den Neuerungen verschlossen und die
Bevölkerung angeblich aufwiegelten, in Straßburg in Gewahrsam zu nehmen,
sofern sie nicht ihren Aufenthalt in das Innere Frankreichs - mindestens
fünfzehn Stunden von der Grenze entfernt - verlegen wollten
.
Obschon jedoch das gemäßigte Departementsdirektorium im Unter-Elsass diese
Bestimmungen nur mit Vorsicht anwandte
,
verschärften sich die Maßnahmen insbesondere nach Kriegsausbruch
.
Nachdem am 26. August 1792
das Deportationsgesetz erlassen
und im selben Monat die Ablegung eines neuen Eides angeordnet worden waren,
wurde am 23. April 1793 die Deportation sämtlicher unvereidigter Welt- und
Ordensgeistlichen angeordnet
.
Am 5. Oktober, 11 Tage vor Marie Antoinettes gewaltsamem Tod,
wurde der republikanische Kalender eingeführt, am 10., unter Druck einer
drohenden Invasion, der Not- zustand und die provisorische Revolutionsregierung
ausgerufen. Die Convention vom 20. desselben Monats verordnete die Verhaftung
und am 11. April 1794 die Hinrichtung aller 'Verräter', die einem Priester
Obdach gewährten
.
Eulogius Schneider stand mit dem
'Geschworenen' Taffin zusammen an der Spitze des am 15. Oktober 1793 in
Straßburg errichteten Revolutionsgerichtes, und am 25. Oktober trafen
Saint-Just und Lebas im Auftrag Robespierres als Regierungskommissare in
Straßburg ein, um die systematische Dechristianisierung zu organisieren
.
Der 'Geschworene' Scherer erklärte am 7. November, er wolle nicht mehr zur
'schwarzen Rotte der Priester' gehören, Brendel verzichtete am 19. schriftlich
auf jede Amtshandlung als Priester und Bischof, während Eulogius Schneider
bereits einen Tag später im Straßburger Münster bei einer Veranstaltung des
Kultes der 'Vernunft' dem Priestertum öffentlich abschwor
.
Nach dem
24. November wurden mehrere hundert Statuen und Statuetten des Straßburger
Münsters mutwillig zerstört, dreißig Menschen ließ Schneider innerhalb von
sechs Wochen hinrichten
;
und noch am 22. Juli 1794, sechs Tage vor Robespierres Hinrichtung, wurde von
den Vertretern der Regierung in Straßburg, Hentz und Goujon
die Verhaftung aller 'Religionsdiener', auch der 'geschworenen' Priester, der
Pastoren und der Rabbiner befohlen
.
Auch nach Ende der 'Schreckensherrschaft' wurde die 'neue Religion' weiter
unterstützt
.
Erst das napoleonische Konkordat sollte dies ändern.
Ein Großteil der Schreiben des letzten Straßburger
Fürstbischofs, mit denen er auf die Umwälzungen in Frankreich reagierte, sind
im Dekanatsarchiv Lahr erhalten geblieben. Neben den bereits erwähnten, vor
allem kämpferischen Schriften und Verordnungen bezüglich außerordentlicher Ge
bete anlässlich des Todes beziehungsweise der Wahl gekrönter Häupter, neben
Anordnungen von Sammlungen und Gebeten um den Frieden und den glücklichen
Ausgang des Krieges
oder Verordnungen über liturgische Dankfeiern anlässlich bestimmter Siege und
ähnlichem
,
nehmen die Fastenschreiben des Bischofs den größten Teil der
Veröffentlichungen der bischöflichen Kurie ein.
Obschon
der Kardinal diese Schreiben, ebenso wie die übrigen Schriften, mit Sicherheit
nicht selbst verfasst hatte, unterstreicht die Tatsache, dass die bischöflichen
Verordnungen zur Fastenzeit nach seiner Emigration in der Regel von ihm selbst
herausgegeben wurden
,
eine Besinnung auf seine bischöflichen Pflichten, die seit den Ereignissen der
Jahre 1785 und 1786 mit wachsender Dichte bemerkbar wird.
Die Inhalte der einzelnen
Fastenschreiben selbst ähneln sich stark. Nach einem Einleitungsteil, der gegen
Ende des Lebens Rohans immer allgemeiner wurde, folgten in den Jahren nach
Ausbruch der Revolution - wie in Fastenordnungen dieser Zeit üblich - äußerst
milde Einzelbestimmungen
,
die den schweren Zeiten und den damit verbundenen hohen Belastungen der
Bevölkerung Rechnung trugen
.
Gerade in den Jahren 1791 und 1792 hatte Rohan die Gelegenheit der Fastenbriefe
benutzt, um auf die Zustände in Frankreich einzugehen und den Gläubigen
Hinweise auf ein angemessenes Verhalten in diesen 'Tagen der Verwirrung' und
'Tagen des Jammers'
zu geben. In Karlsruhe intervenierte man denn auch gegen das Fastenpatent des
Jahres 1791 und verhinderte die Publikation desselben durch badische Pfarrer, da
'Vorgänge im Elsaß darin eingeflochten' waren
.
Für das Jahr 1792 gab es hingegen zwei
Ausgaben des Fastenbriefes: eine deutschsprachige für das rechtsrheinische
Gebiet und eine zweisprachige für das Elsass, die in einigen Punkten von der
deutschen Ausgabe abwich
.
Insbesondere als 'Grand
aumônier' soll sich Louis de Rohan um ein gutes Einvernehmen mit den
französischen Protestanten bemüht haben
‚
und die Einstellung der Kontroverspredigten im Straßburger Münster während
der beginnen den Auseinandersetzung zwischen französischem Staat und
christlichen Konfessionen geschah mit Sicherheit nicht gegen den Willen des
Straßburger Bischofs
.
Dass dies jedoch keine
Verwischung der nun einmal bestehen den Unterschiede bedeutete - aus Rohans
Gespräch mit Magister Laukhard könnte man einen solchen Eindruck gewinnen
- zeigt nicht zuletzt die Reaktion des Kardinals bei der auch von Protestanten
vorgenommenen Wahl des Straßburger Gegenbischofs im März 1791
.
Weniger
ausgewogen war Rohans Verhältnis zu den Juden. Zwar waren sie immer dann, wenn
es darum ging, unter Umgehung bürokratischer Schwierigkeiten Lieferungen oder
ähnliches zu tätigen
,
gerne gesehen, doch brachte man ihnen ansonsten allgemein Verachtung und Hass
entgegen
.
Nachdem der Kardinal im September 1792 bei den 13 jüdischen Familien Ettenheims
um 12.000 Gulden nachgefragt und sich diese mit der Unmöglichkeit eines solchen
Darlehns entschuldigt hatten, drohte der Kardinal - vom Vorhandensein dieser
Summe bei den Ettenheimer Juden überzeugt - dieselben aus der Stadt,
bestenfalls in die Vorstadt, auszuweisen, sofern sie sich weigern sollten, das
Geld aufzubringen. Obschon man vor diesem letzten Schritt zurückscheute,
bedrängten einige Kaufleute den Landesherren, seine Drohung wahr zu machen. Sie
selbst wollten die 12.000 Gulden aufbringen, wenn sie damit die Juden aus der
Stadt vertreiben könnten
.
Das Reichskammergericht, an das sich die Juden in dieser Sache
wandten, verhinderte dieses Unterfangen jedoch und teilte dem Kardinal mit, bis
auf weiteres mit der Entfernung der Juden innezuhalten
.
Obschon über die Seelsorge dieser Jahre
kaum etwas bekannt ist, lässt sich aus einigen Hinweisen die Schwierigkeit
pastoralen Wirkens in jener Zeit ablesen. Das 'Heilige Öl', das vor der
Revolution in Zabern geweiht und dort geholt zu werden pflegte
‚
wurde im Jahre 1791 durch Weihbischof Lanz in Ettenheim geweiht
.
In den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 1796 nahm Lanz die Weihe des Öles in
Schuttern vor
.
Im Jahre 1795 resignierte
Stadtpfarrer Franz Xaver Mast
und am 3. Oktober 1795 wurde Pfarrer Magister Philipp Karl Guntz, zuvor
Kanonikatspriester in Straßburg, in Ettenheim installiert
.
Bis zu diesem Zeitpunkt scheint demnach
Das religiöse Leben in Ettenheim und dem
rechtsrheinischen Teil des Bistums trotz aller Schwierigkeiten seinen gewohnten
Lauf genommen zu haben
.
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Letzte Änderung: 10. Mai 2003