Zur nächsten SeiteZur vorigen SeiteIII. Bischof am Rande der Revolutionskriege

Bereits im Juli 1791 hatten die von Paris ins Elsass gesandten Regierungskommissare beschlossen, diejenigen Geistlichen, die sich den Neuerungen verschlossen und die Bevölkerung angeblich aufwiegelten, in Straßburg in Gewahrsam zu nehmen, sofern sie nicht ihren Aufenthalt in das Innere Frankreichs - mindestens fünfzehn Stunden von der Grenze entfernt - verlegen wollten Weiterführende Information. Obschon jedoch das gemäßigte Departementsdirektorium im Unter-Elsass diese Bestimmungen nur mit Vorsicht anwandte André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 340-341, verschärften sich die Maßnahmen insbesondere nach Kriegsausbruch Weiterführende Information.

Zum Seitenbeginn

1. Schreckensherrschaft der neuen Religion Weiterführende Information

Nachdem am 26. August 1792 das Deportationsgesetz erlassen Weiterführende Information und im selben Monat die Ablegung eines neuen Eides angeordnet worden waren, wurde am 23. April 1793 die Deportation sämtlicher unvereidigter Welt- und Ordensgeistlichen angeordnet Weiterführende Information.

Hinrichtung Marie-AntoinettesAm 5. Oktober, 11 Tage vor Marie Antoinettes gewaltsamem Tod, wurde der republikanische Kalender eingeführt, am 10., unter Druck einer drohenden Invasion, der Not- zustand und die provisorische Revolutionsregierung ausgerufen. Die Convention vom 20. desselben Monats verordnete die Verhaftung und am 11. April 1794 die Hinrichtung aller 'Verräter', die einem Priester Obdach gewährten André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 340-341.

Eulogius Schneider stand mit dem 'Geschworenen' Taffin zusammen an der Spitze des am 15. Oktober 1793 in Straßburg errichteten Revolutionsgerichtes, und am 25. Oktober trafen Saint-Just und Lebas im Auftrag Robespierres als Regierungskommissare in Straßburg ein, um die systematische Dechristianisierung zu organisieren André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 340-342. Der 'Geschworene' Scherer erklärte am 7. November, er wolle nicht mehr zur 'schwarzen Rotte der Priester' gehören, Brendel verzichtete am 19. schriftlich auf jede Amtshandlung als Priester und Bischof, während Eulogius Schneider bereits einen Tag später im Straßburger Münster bei einer Veranstaltung des Kultes der 'Vernunft' dem Priestertum öffentlich abschwor Weiterführende Information.

Nach dem 24. November wurden mehrere hundert Statuen und Statuetten des Straßburger Münsters mutwillig zerstört, dreißig Menschen ließ Schneider innerhalb von sechs Wochen hinrichten Weiterführende Information; und noch am 22. Juli 1794, sechs Tage vor Robespierres Hinrichtung, wurde von den Vertretern der Regierung in Straßburg, Hentz und Goujon Weiterführende Information die Verhaftung aller 'Religionsdiener', auch der 'geschworenen' Priester, der Pastoren und der Rabbiner befohlen André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 344. Auch nach Ende der 'Schreckensherrschaft' wurde die 'neue Religion' weiter unterstützt Weiterführende Information. Erst das napoleonische Konkordat sollte dies ändern.

Zum Seitenbeginn

2. Worte eines Bischofs

Ein Großteil der Schreiben des letzten Straßburger Fürstbischofs, mit denen er auf die Umwälzungen in Frankreich reagierte, sind im Dekanatsarchiv Lahr erhalten geblieben. Neben den bereits erwähnten, vor allem kämpferischen Schriften und Verordnungen bezüglich außerordentlicher Ge bete anlässlich des Todes beziehungsweise der Wahl gekrönter Häupter, neben Anordnungen von Sammlungen und Gebeten um den Frieden und den glücklichen Ausgang des Krieges DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 244 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 247 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 260 DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  80-82 DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum, 101-102 DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum, 124-126 oder Verordnungen über liturgische Dankfeiern anlässlich bestimmter Siege und ähnlichem DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 268 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 273-274 DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  103 GLA 74-6287, 262r Joann Conrad Machleid, Diarium II, *157r, nehmen die Fastenschreiben des Bischofs den größten Teil der Veröffentlichungen der bischöflichen Kurie ein.

"Fastenbrief" - Gedruckte bischöfliche Verordnung vom 21. Februar 1791Obschon der Kardinal diese Schreiben, ebenso wie die übrigen Schriften, mit Sicherheit nicht selbst verfasst hatte, unterstreicht die Tatsache, dass die bischöflichen Verordnungen zur Fastenzeit nach seiner Emigration in der Regel von ihm selbst herausgegeben wurden Weiterführende Information, eine Besinnung auf seine bischöflichen Pflichten, die seit den Ereignissen der Jahre 1785 und 1786 mit wachsender Dichte bemerkbar wird.

Die Inhalte der einzelnen Fastenschreiben selbst ähneln sich stark. Nach einem Einleitungsteil, der gegen Ende des Lebens Rohans immer allgemeiner wurde, folgten in den Jahren nach Ausbruch der Revolution - wie in Fastenordnungen dieser Zeit üblich - äußerst milde Einzelbestimmungen Weiterführende Information, die den schweren Zeiten und den damit verbundenen hohen Belastungen der Bevölkerung Rechnung trugen Weiterführende Information. Gerade in den Jahren 1791 und 1792 hatte Rohan die Gelegenheit der Fastenbriefe benutzt, um auf die Zustände in Frankreich einzugehen und den Gläubigen Hinweise auf ein angemessenes Verhalten in diesen 'Tagen der Verwirrung' und 'Tagen des Jammers' DAL-Fastenbriefe, Bischöfliche Verordnung die vierzigtägige Fasten des Jahres 1791 betreffend (21. Februar 1791) 1 zu geben. In Karlsruhe intervenierte man denn auch gegen das Fastenpatent des Jahres 1791 und verhinderte die Publikation desselben durch badische Pfarrer, da 'Vorgänge im Elsaß darin eingeflochten' waren GLA 74-6281, 118r.

Für das Jahr 1792 gab es hingegen zwei Ausgaben des Fastenbriefes: eine deutschsprachige für das rechtsrheinische Gebiet und eine zweisprachige für das Elsass, die in einigen Punkten von der deutschen Ausgabe abwich Weiterführende Information.

Zum Seitenbeginn

3. Von Protestanten und Juden

Insbesondere als 'Grand aumônier' soll sich Louis de Rohan um ein gutes Einvernehmen mit den französischen Protestanten bemüht haben Weiterführende Information‚ und die Einstellung der Kontroverspredigten im Straßburger Münster während der beginnen den Auseinandersetzung zwischen französischem Staat und christlichen Konfessionen geschah mit Sicherheit nicht gegen den Willen des Straßburger Bischofs Weiterführende Information.

Dass dies jedoch keine Verwischung der nun einmal bestehen den Unterschiede bedeutete - aus Rohans Gespräch mit Magister Laukhard könnte man einen solchen Eindruck gewinnen Weiterführende Information - zeigt nicht zuletzt die Reaktion des Kardinals bei der auch von Protestanten vorgenommenen Wahl des Straßburger Gegenbischofs im März 1791 Weiterführende Information.

Eines der letzten Zeichen, die an die jüdische Gemeinde in Ettenheim erinnern.Weniger ausgewogen war Rohans Verhältnis zu den Juden. Zwar waren sie immer dann, wenn es darum ging, unter Umgehung bürokratischer Schwierigkeiten Lieferungen oder ähnliches zu tätigen Weiterführende Information, gerne gesehen, doch brachte man ihnen ansonsten allgemein Verachtung und Hass entgegen Weiterführende Information. Nachdem der Kardinal im September 1792 bei den 13 jüdischen Familien Ettenheims um 12.000 Gulden nachgefragt und sich diese mit der Unmöglichkeit eines solchen Darlehns entschuldigt hatten, drohte der Kardinal - vom Vorhandensein dieser Summe bei den Ettenheimer Juden überzeugt - dieselben aus der Stadt, bestenfalls in die Vorstadt, auszuweisen, sofern sie sich weigern sollten, das Geld aufzubringen. Obschon man vor diesem letzten Schritt zurückscheute, bedrängten einige Kaufleute den Landesherren, seine Drohung wahr zu machen. Sie selbst wollten die 12.000 Gulden aufbringen, wenn sie damit die Juden aus der Stadt vertreiben könnten Weiterführende Information.

Das Reichskammergericht, an das sich die Juden in dieser Sache wandten, verhinderte dieses Unterfangen jedoch und teilte dem Kardinal mit, bis auf weiteres mit der Entfernung der Juden innezuhalten GLA 74-6287, 230v.

Zum Seitenbeginn

4. Seelsorge im Ausnahmezustand

Obschon über die Seelsorge dieser Jahre kaum etwas bekannt ist, lässt sich aus einigen Hinweisen die Schwierigkeit pastoralen Wirkens in jener Zeit ablesen. Das 'Heilige Öl', das vor der Revolution in Zabern geweiht und dort geholt zu werden pflegte Vgl. Michael Hennig, Geschichte des Landkapitels Lahr (Lahr 1893)‚ wurde im Jahre 1791 durch Weihbischof Lanz in Ettenheim geweiht Weiterführende Information. In den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 1796 nahm Lanz die Weihe des Öles in Schuttern vor DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 242 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 258 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 260 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 268 DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 276.

Im Jahre 1795 resignierte Stadtpfarrer Franz Xaver Mast Weiterführende Information und am 3. Oktober 1795 wurde Pfarrer Magister Philipp Karl Guntz, zuvor Kanonikatspriester in Straßburg, in Ettenheim installiert Weiterführende Information. Bis zu diesem Zeitpunkt scheint demnach

Das religiöse Leben in Ettenheim und dem rechtsrheinischen Teil des Bistums trotz aller Schwierigkeiten seinen gewohnten Lauf genommen zu haben Weiterführende Information.

Dr. Jörg Sieger, Peter-und-Paul-Str. 49, 76646 Bruchsal,
Tel.: +49 (07251) 9761-0, Fax: +49 (07251) 9761-12, e-Mail: kontakt@joerg-sieger.de.

Zum Seitenbeginn Zur vorigen Seite Zur Startseite Zur nächsten Seite Schreiben Sie mir Ihre Meinung

Letzte Änderung: 10. Mai 2003