| Weiterführende Information |
"Unser Schmerz ist merklich vermehret worden, da wir vernommen, daß nicht allein an die Stelle eines Fürstbischofs, der sich in diesen jammervollen Zeiten stäts durch geprüfte Standhaftigkeit im Glauben ausgezeichnet, der noch lebt, und seine bischöfliche Würde nicht niedergelegt, ein anderer gesetzet, sondern auch bey der Neuerung dieses letztem eine Wahlforrn gehalten worden, dergleichen in den Geschichtsbüchern aller Jahrhunderte keine kann aufgewiesen werden."
(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Brief Seiner Hochfürst- hohen Durchlaucht und Eminenz, des Hrn Kardinals von Rohan, Fürst Bischofs von Strasburg (25. März 1791) 7)
"Daher mißkennen und verwerfen wir denjenigen, den, wie
es heißt, neulich in den bischöfliöhen Sitz von Strasburg Eingedrungenen, und
mit aller uns von der Kirche gegebenen Gewalt verbieten wir, ihm anzuhangen und
gesetzmäsigen Gehorsam zu leisten; wir erklären zum voraus eines großen
Verbrechens schuldig alle, die es thun würden.
Deswegen halte euch Glaub und Religion ab, daß weder ihr, weder eure
Fleerde einigen Schaden von ihm oder seines gleichen leiden. - Ihr sollt wissen,
daß er keine Gewalt habe zu binden oder zu lösen, noch sonst einige
bischöfliche Verrichtung auszuüben. Alle seine Lossprechungen (es sey denn bey
Todesgefahr) werden ungültig seyn, und dem Urtheil Sr. Eminenz eurem Bischofe
vorbehalten bleiben."
(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht und Eminenz, des Hrn Kardinals von Rohan, Fürst Bischofs von Strasburg (25. März 1791) 9)
Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution