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"Man kündet euch, und allen Gläubigen unseres Diözeses die Wahl eines neuen Bischoffes an; man sagt euch, er seye durch den Wunsch und die Stimme des Volkes zu dieser Würde erhoben worden; und, um diese unrechtlich und in so vielfältigem Betrachte ungültige Wahl zu rechtfertigen, behauptet man, der Stuhl unserer Kirche sey ledig, und Wir unseres Hirtenamtes entsetzet, weilen Wir uns geweigert, einen Eid zu leisten, den Unser Gewissen und die Kirchengesetze in gleichem Maaße verwerfen."

(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht... (13. März 1791) 1)

Getreu der Auffassung, dass man alles von seinem Ursprung her beurteilen müsse, untersucht der Fürstbischof die Umstände der Wahl genauer:

"Provisorische Verwalter, welche durch eine willkührlich = und tyrannische Gewalt, ohne die Beystimmung, und ganz gewiß gegen den Wunsch des Volkes ernennet, und aufgestellet sind, haben die Wahlmänner zusammen berufen. Wer waren diese Wahlmänner? - Jedermann weiß: mehr als die Hälfte davon haben sich zu wählen geweigert, und erkläret, daß sie mit keiner hinlänglichen Vollmacht versehen seyen. Unter der Anzahl derjenigen, welche Bosheit oder Schwachheit dazu verleitet, hat eine äusserst kleine Zahl Katholischer mitgestimmt. Es setzen also beyläufig 286 der Augsburgischen Confession zugethane Bürger heut zu Tag einen Priester auf den 'bischöflichen Stuhl zu Strasburg, einen Priester, aus unserem Kirchsprengel, der schwach genug ist, Gewissen, Religion, die Ruhe, das Seelenheil des Volkes den Täuschungen der Eitelkeit, und den Einbildungen des Enthusiasmus aufzuopfern! - Wir bemitleiden ihn Allerliebste! wir seufzen über seine Verirrung, wir würden auch die bedauren, welche durch eine traurige Blindheit ihm anzuhängen verleitet wurden; allein fest und unerschütterlich in den Grundsätzen des Glaubens, und der Disziplin, für die wir bis zum Tode kämpfen werden; inniglich überzeugt, daß das, was das sichtbare Oberhaupt der Kirche verworfen, was wir sämtliche Bischöffe Frankreichs verdammet, und mit dem Bannfluche belastet, was die Stimm und Authorität unseres Metropolitans Irrthum und Neuerung heiset, was die grösere Mehrheit der Seelsorger und Pfarrer zu beschwören sich geweigert, nicht Wahrheit seye, nicht seyn könne, werden wir eine so wichtige, mit dem Zeugniß unseres Gewissens verbundene Uebereinstimmung der blosen Meinung einer geringen Anzahl verirrter, oder bestochener Menschen ganz gewiß vorziehen; wir werden von der unsern Händen anvertrauten Gewalt Gebrauch machen, wir werden diejenigen aus der Mitte unserer Heerde verstoßen, und mit kennbaren Merkmalen bezeichnen, welche das Gift des Irrthums, und des Abfalles darin auszugießen, und zu verbreiten gesucht. Diesemnach erklären wir,
 1. Daß wir alle unsere vorherige Erklärungen und Verwahrungen andurch so viel nöthig, wieder aufs neue wiederholen.
 2. Daß wir dem Heil. Stuhl zu Rom und Ihrer päbstlichen Heiligkeit getreu leben und sterben wollen: deren Gesinnung und Entscheidung uns um so bekannter ist, als sie die ohngezweifelte Probe dardurch offentlich an Tag gelegt, da Sie unseren bischöflichen euch zugefertigten Hirtenbrief und Unterricht, worinnen wir unser Glaubensbekenntniß, welches jeder Katholisch= und orthodoxe Bischof für das Seinige erkennen wird, verzeichnet, in das Italienische übersetzen, und zum Drucke befördern lassen.
 3. Daß, da wir mit unserem Kirchensprengel durch ein Band, welches nur durch unsern Tod, oder ein Urtheil der Kirche zerrissen werden mag, verbunden sind, wir uns nun und allezeit für den einzigen und rechtmäßigen Bischof der Kirche und der Diozöse Strasburg betrachten, mithin die Verrichtungen und Schuldigkeiten unseres Hirtenamts so lange fortsetzen werden, als uns nicht Macht und Gewaltthätigkeit davon abhalten wird.
 4. Daß wir den Hrn. Franz=Anton Brendel, oder jeden andern,' 'welcher, unter was für einem Vorwande, sich erfrechen würde, irgend eine Handlung bischöflicher Gerichtsbarkeit in dem Umfang unserer Diozöse auszuüben, zum voraus für einen allen kanonischen Strafen und Censuren unterworfenen Schismatiker halten, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, gegen denselben, seine Beförderer, Verkündiger, anmaßliche Wahlmänner und Anhänger das Urtheil der Exkommunikation, welches sie sich aufgelastet, zuerkennen, und auszusprechen.
 5. Daß jeder Priester, welcher verwegen genug wäre, die Amtsverrichtungen der Seelsorg in Ausspendung der Heil. Sakramenten, und sonstigen Handlungen in Kraft der von einem andern als uns und unseren Generalvikarien erhaltenen Gewalt, auszuüben, sich die nämliche Strafen zuzuziehen, von uns für einen, ohne Schickung und Karakter, Eingedrungenen, für einen Menschen, welcher den Eid des Gehorsams, den er uns bey seiner Ordination geleistet, gebrochen, und ipso facto für unfähig werde gehalten werden, die von ihm angemaßte Jurisdiction auszuüben.
 6. Daß kein seinem Glauben getreuer katholischer Christ ohne Gefahr seiner Seeligkeit, und ohne sich vielfältigem Ungemach auszusetzen, sich an irgend einen Seelsorger, Priester und Pfarrer, welche ihre Gerichtsbarkeit von einem andern Bischof, als uns erhalten hätte, wenden könne.
 7. Obigen Verfügungen zufolge, und damit die unserm Hirtenamte untergebene Glaubige, so viel es in unserer Gewalt ist, an geistlichen Hilfsmitteln auch fürohin keinen Mangel leiden, verlängern wir alle von uns ertheilte Gewalt, für so lang wir es für nöthig erachten werden, jedem, sowohl Welt= als Ordenspriester, der seinen Pflichten und der Kirchendisziplin getreu, uns als seinem rechtmäsigen Hirten unterwürfig wird gebliebenseyn, und sich mit Ablegung des aufgedrungenen, unbeschränkten Eids nicht wird besudelt haben. Gleichwie wir hingegen von nun an die Gewalt Beicht zu hören und die heil. Sakramenten auszuspenden allen jenen Priestern entziehen, die sich des Meineids und der Kirchenspaltung schuldig werden gemacht haben; uns anneben vorbehaltend, wider diese Treulosen, wie oben gesagt, nach Vorschrift der Geseze und Kirchenverordnungen zu verfahren.
 Wir ermahnen euch demnach, Allerliebste Brüder, die Glaubigen über die Gefahren und Folgen einer Kirchentrennung zu unterrichten, dieselben vor allen Fallstricken, womit man sie umringen wird, zu bewahren, ihnen mit Beispielen der Geduld und des Muthes vorzuleuchten, welche wir niemal mehr, als in diesen Tagen des Jammers und der Bedrängung nöthig gehabt.
 Was uns betrifft, unsere liebe Mitbrüder, so werden wir nicht aufhören, alles zu thun, was in unserer Gewalt ist, damit unseren getreuen Schäflein die geistliche Hilfe, die wir ihnen schuldig sind, nicht entgehe. Wir werden zu diesem Ende diejenigen Masreglen ergreifen, welche christliche Liebe und Eifer uns anrathen werden, um den vereinigten Anfällen der Ketzerey, des Unglaubens und der Gottlosigkeit die wirksamsten, unveränderlichsten Grundsätze entgegen zu stellen. Stehet uns in diesem Augenblicke der Trübsal, und des Greuels mit euren eifrigsten Gebethen bey, und suchet bey dem Gott der Güte und Erbarmniß für uns und euch diejenige Stärke und Geduld zu erlangen, die wir so sehr bedürfen, um diese beträchtliche Last der Qualen und Bekümmerniße gehörig zu ertragen. Gegeben zu Ettenheim, den 13. März 1791.

Der Kardinal, Prinz von Rohan,
Fürstbischof zu Straßburg."

(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht... (13. März 1791) 2-4)

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Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution