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"Man kündet euch, und allen Gläubigen unseres Diözeses die Wahl eines neuen Bischoffes an; man sagt euch, er seye durch den Wunsch und die Stimme des Volkes zu dieser Würde erhoben worden; und, um diese unrechtlich und in so vielfältigem Betrachte ungültige Wahl zu rechtfertigen, behauptet man, der Stuhl unserer Kirche sey ledig, und Wir unseres Hirtenamtes entsetzet, weilen Wir uns geweigert, einen Eid zu leisten, den Unser Gewissen und die Kirchengesetze in gleichem Maaße verwerfen."
(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht... (13. März 1791) 1)
Getreu der Auffassung, dass man alles von seinem Ursprung her beurteilen müsse, untersucht der Fürstbischof die Umstände der Wahl genauer:
"Provisorische Verwalter, welche durch eine willkührlich
= und tyrannische Gewalt, ohne die Beystimmung, und ganz gewiß gegen den Wunsch
des Volkes ernennet, und aufgestellet sind, haben die Wahlmänner zusammen
berufen. Wer waren diese Wahlmänner? - Jedermann weiß: mehr als die Hälfte
davon haben sich zu wählen geweigert, und erkläret, daß sie mit keiner
hinlänglichen Vollmacht versehen seyen. Unter der Anzahl derjenigen, welche
Bosheit oder Schwachheit dazu verleitet, hat eine äusserst kleine Zahl
Katholischer mitgestimmt. Es setzen also beyläufig 286 der Augsburgischen
Confession zugethane Bürger heut zu Tag einen Priester auf den 'bischöflichen
Stuhl zu Strasburg, einen Priester, aus unserem Kirchsprengel, der schwach genug
ist, Gewissen, Religion, die Ruhe, das Seelenheil des Volkes den Täuschungen
der Eitelkeit, und den Einbildungen des Enthusiasmus aufzuopfern! - Wir
bemitleiden ihn Allerliebste! wir seufzen über seine Verirrung, wir würden
auch die bedauren, welche durch eine traurige Blindheit ihm anzuhängen
verleitet wurden; allein fest und unerschütterlich in den Grundsätzen des
Glaubens, und der Disziplin, für die wir bis zum Tode kämpfen werden;
inniglich überzeugt, daß das, was das sichtbare Oberhaupt der Kirche
verworfen, was wir sämtliche Bischöffe Frankreichs verdammet, und mit dem
Bannfluche belastet, was die Stimm und Authorität unseres Metropolitans Irrthum
und Neuerung heiset, was die grösere Mehrheit der Seelsorger und Pfarrer zu
beschwören sich geweigert, nicht Wahrheit seye, nicht seyn könne, werden wir
eine so wichtige, mit dem Zeugniß unseres Gewissens verbundene Uebereinstimmung
der blosen Meinung einer geringen Anzahl verirrter, oder bestochener Menschen
ganz gewiß vorziehen; wir werden von der unsern Händen anvertrauten Gewalt
Gebrauch machen, wir werden diejenigen aus der Mitte unserer Heerde verstoßen,
und mit kennbaren Merkmalen bezeichnen, welche das Gift des Irrthums, und des
Abfalles darin auszugießen, und zu verbreiten gesucht. Diesemnach erklären
wir,
1. Daß wir alle unsere vorherige Erklärungen und Verwahrungen andurch so
viel nöthig, wieder aufs neue wiederholen.
2. Daß wir dem Heil. Stuhl zu Rom und Ihrer päbstlichen Heiligkeit
getreu leben und sterben wollen: deren Gesinnung und Entscheidung uns um so
bekannter ist, als sie die ohngezweifelte Probe dardurch offentlich an Tag
gelegt, da Sie unseren bischöflichen euch zugefertigten Hirtenbrief und
Unterricht, worinnen wir unser Glaubensbekenntniß, welches jeder Katholisch=
und orthodoxe Bischof für das Seinige erkennen wird, verzeichnet, in das
Italienische übersetzen, und zum Drucke befördern lassen.
3. Daß, da wir mit unserem Kirchensprengel durch ein Band, welches nur
durch unsern Tod, oder ein Urtheil der Kirche zerrissen werden mag, verbunden
sind, wir uns nun und allezeit für den einzigen und rechtmäßigen Bischof der
Kirche und der Diozöse Strasburg betrachten, mithin die Verrichtungen und
Schuldigkeiten unseres Hirtenamts so lange fortsetzen werden, als uns nicht
Macht und Gewaltthätigkeit davon abhalten wird.
4. Daß wir den Hrn. Franz=Anton Brendel, oder jeden andern,' 'welcher,
unter was für einem Vorwande, sich erfrechen würde, irgend eine Handlung
bischöflicher Gerichtsbarkeit in dem Umfang unserer Diozöse auszuüben, zum
voraus für einen allen kanonischen Strafen und Censuren unterworfenen
Schismatiker halten, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, gegen denselben, seine
Beförderer, Verkündiger, anmaßliche Wahlmänner und Anhänger das Urtheil der
Exkommunikation, welches sie sich aufgelastet, zuerkennen, und auszusprechen.
5. Daß jeder Priester, welcher verwegen genug wäre, die
Amtsverrichtungen der Seelsorg in Ausspendung der Heil. Sakramenten, und
sonstigen Handlungen in Kraft der von einem andern als uns und unseren
Generalvikarien erhaltenen Gewalt, auszuüben, sich die nämliche Strafen
zuzuziehen, von uns für einen, ohne Schickung und Karakter, Eingedrungenen,
für einen Menschen, welcher den Eid des Gehorsams, den er uns bey seiner
Ordination geleistet, gebrochen, und ipso facto für unfähig werde gehalten
werden, die von ihm angemaßte Jurisdiction auszuüben.
6. Daß kein seinem Glauben getreuer katholischer Christ ohne Gefahr
seiner Seeligkeit, und ohne sich vielfältigem Ungemach auszusetzen, sich an
irgend einen Seelsorger, Priester und Pfarrer, welche ihre Gerichtsbarkeit von
einem andern Bischof, als uns erhalten hätte, wenden könne.
7. Obigen Verfügungen zufolge, und damit die unserm Hirtenamte
untergebene Glaubige, so viel es in unserer Gewalt ist, an geistlichen
Hilfsmitteln auch fürohin keinen Mangel leiden, verlängern wir alle von uns
ertheilte Gewalt, für so lang wir es für nöthig erachten werden, jedem,
sowohl Welt= als Ordenspriester, der seinen Pflichten und der Kirchendisziplin
getreu, uns als seinem rechtmäsigen Hirten unterwürfig wird gebliebenseyn, und
sich mit Ablegung des aufgedrungenen, unbeschränkten Eids nicht wird besudelt
haben. Gleichwie wir hingegen von nun an die Gewalt Beicht zu hören und die
heil. Sakramenten auszuspenden allen jenen Priestern entziehen, die sich des
Meineids und der Kirchenspaltung schuldig werden gemacht haben; uns anneben
vorbehaltend, wider diese Treulosen, wie oben gesagt, nach Vorschrift der Geseze
und Kirchenverordnungen zu verfahren.
Wir ermahnen euch demnach, Allerliebste Brüder, die Glaubigen über die
Gefahren und Folgen einer Kirchentrennung zu unterrichten, dieselben vor allen
Fallstricken, womit man sie umringen wird, zu bewahren, ihnen mit Beispielen der
Geduld und des Muthes vorzuleuchten, welche wir niemal mehr, als in diesen Tagen
des Jammers und der Bedrängung nöthig gehabt.
Was uns betrifft, unsere liebe Mitbrüder, so werden wir nicht aufhören,
alles zu thun, was in unserer Gewalt ist, damit unseren getreuen Schäflein die
geistliche Hilfe, die wir ihnen schuldig sind, nicht entgehe. Wir werden zu
diesem Ende diejenigen Masreglen ergreifen, welche christliche Liebe und Eifer
uns anrathen werden, um den vereinigten Anfällen der Ketzerey, des Unglaubens
und der Gottlosigkeit die wirksamsten, unveränderlichsten Grundsätze entgegen
zu stellen. Stehet uns in diesem Augenblicke der Trübsal, und des Greuels mit
euren eifrigsten Gebethen bey, und suchet bey dem Gott der Güte und Erbarmniß
für uns und euch diejenige Stärke und Geduld zu erlangen, die wir so sehr
bedürfen, um diese beträchtliche Last der Qualen und Bekümmerniße gehörig
zu ertragen. Gegeben zu Ettenheim, den 13. März 1791.
Der Kardinal, Prinz von Rohan,
Fürstbischof zu Straßburg."
(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht... (13. März 1791) 2-4)
Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution