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Brendel war der Meinung, dass lediglich drei Sakramente Geltung hätten, während Schneider nur zwei anerkannte. Wegfallen sollten Ehe und Firmung; letzte Ölung und Priesterweihe erachtete man als obsolet, wenn nicht gar als gefährlich.

"Brendel hätte gern die Priesterweihe beibehalten, denn nur dadurch wahrte er seine Stellung als Bischof. Schneider aber hielt entgegen: die Bestimmung zum Priester sei jetzt Sache der Gemeinde. Die Beichte hielten beide für unbequem. Schneider sogar für gefährlich. Brendel aber meinte, sie sei für die Constitution notwendig; die Geistlichen könnten dadurch die liberalen Grundsätze im Geiste des Volkes beseitigen und die Zweifel schwacher Köpfe heben; sei die Revolution vollendet und befestigt, so könne man die Beichte preisgeben. So wurde die Beichte provisorisch beibehalten. Das Abendmahl, meinte Brendel, sei nöthig zur Unterscheidung vom Protestantismus - das müsse ihm Schneider zugestehen, dann opfere er ihm die letzte Ölung. "Wahrhaftig, ein aufgeklärtes System!" - soll Schneider ausgerufen haben. "Luther und Calvin würden darauf eifersüchtig sein. Also Sie drei Sacramente und ich zwei und ein provisorisches." Demnach waren zwei und ein halb Sacramente das Übereinkommen dieser tiefen Gottes- gelehrten! Eifriger noch als auf der Kanzel war übrigens Schneider im Club; hier beantragte er auch die Aufhebung des Cölibates. Die Nationalversammlung, an welche dieser Antrag gelangte, überließ es jedem Priester, sich selbst davon zu befreien."

(Johann Baptist von Weiß, Weltgeschichte (fortgesetzt von Richard von Krailik) Bd. XIII (Graz/Leipzig 3. Auflage 1894), 438);

Schneider selbst war in der Folge Generalvikar von Franz Anton Brendel. (Christoph Prignitz, Einleitung, in: Christoph Friedrich Cotta, Eulogius Schneiders Schicksale in Frankreich - Nachdruck der Ausgabe Straßburg 1797 (Hamburg 1979) X).

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Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution