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Aufgrund des Finanzenproblems - am 9. und 27. August 1789 beschlossene Anleihen wurden nicht gezeichnet, und die Tatsache, dass der König sein Tafelgerät zu Münze schlagen ließ, war auch kein Weg zur endgültigen Lösung der Finanznot - schien der Griff nach den Kirchengütern ein Ausweg zu sein. Am 29. September 1789 verfügte ein Beschluss über das Silber, das für die 'Würde des Gottesdienstes entbehrlich' war und am 2. November wurden per Dekret alle kirchlichen Güter eingezogen. Der Bischof von Autun, Charles-Maurice de Taileyrand (1754-1838), hatte selbiges am 10. Oktober vorgeschlagen, mit der Verpflichtung, dass der Staat in angemessener Weise für die Ausgaben des Gottesdienstes, den Unterhalt seiner Diener und die Unterstützung der Armen aufzukommen habe. Mindestens 1.200 Livres sollten die Inhaber einer Pfarrstelle im Jahr erhalten. Für den Erlös aus dem Verkauf der Kirchengüter wurde am 19. Dezember eine eigene Kasse eingerichtet, wobei die Güter selbst als Pfand für die Ausgabe sogenannter 'Assignaten', regelrechten Schatzanweisungen mit einem Zinssatz von 5 %‚ die nur in Bodenbesitz rückzahlbar waren, dienten.

(Albert Soboul, Die große Französische Revolution (Frankfurt 1973) 140-143)

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Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution