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Anlässlich der Überbringung der Neujahrsglückwünsche verlangte der Kardinal, dass das Kloster die Soldaten der Condé'schen Legion in das Bad aufnehme. Der Prälat erwiderte, dass er solches nicht allein zu entscheiden vermöge, woraufhin Rohan nachstehendes Schreiben an den Prior sandte:

"Ludovicus Renatus Eduardus von gottes gnaden
der h. römischen Kirch cardinal, prinz von Rohan,
fürst und bischoff zu strasburg, Landgraff im
Elsas, des h. römischen reichs fürst pp.
       unseren gnädigen gruß zuvor!

Würdiger lieber Pater Prior! da der herr Praelat, und P.
Beda beede nicht versprechen können, die mit nächstem ein-
treffende offizier und Edelleuth im bad zu S. Landelin zu
beherbergen, der H. Praelat uns auch seit dem montag keine
bestite antwort hierüber ertheillt, so empfehlen wir dem-
selben das capitel gleich nach empfang dises zu versalen
und solchem bekannt zu machen, das wir in das besagte bad
einige compagnien verlegen werden, indem uns xxxxxxxxxxxxxx
wenigstens das nehmliche recht, welches mann den   frembden
wenn sie zahlen, gestatet, zustehen mus. badhäuser dienen
zum öffentlichen gebrauch, und jeder mann hat darinn ein
gleiches recht, und wenn S. Landelin sich auch unter frembder
botmäsigkeit befände, so müsten die gedachte personen doch
darinn aufgenohmen werden, da sie, wie wir bereits ge-
meldet, dafür zahlen wollen. wir erwarthen also desselben
antwort noch heute. der Vorwand, das mann die baulichkeiten
des bads repariren müße, ist gegenwärtigen falls nicht ge-
gründet, weil die jahrs zeit dise reparationen nicht verstattet,
und weil mann, so bald die rede von ausübung der gastfreyheit
ist, hierunter das gutte beyspihl geben mus. eine Verweigerung
derselben ist eine verlezung der Religion, und der menschlichkeit.
eure heilige stifter haben euch solche zum besonderen gesez
gemacht. wenn mann denen zu essen gibt, die nicht hungeren,
die mit Trank erquiket, die nicht dursten, die beherberget,
die es nicht bedürffen, so heist das nicht das gesez erfüllen:
so ist im gegentheil ein mißbrauch. die heilige stifter haben
auch nirgends gesagt, das sie davon dispensirten, so bald
ein gefahr dabey wäre, vilmehr gebietet die Tugend eben in
solchen augenbliken nur der christliche(n) liebe zu gehorchen.
die drohungen der boshafften müssen den tugendhafften
nit abhalten seine pflichten zu erfüllen. die Religion ertheilt
der zu schichternen menschheit ihre stärke, und dise stärke
scheucht die drohungen des lasterhaften zuruk.
 Übrigens glauben wir nicht, das etwas zu befürchten
seye. die heut von offenburg angekoene praebendarien
haben uns versichert, das die ausgestreute gericht keinen
grund häten, und jedermann, 4 oder 5. furchtsame personen
ausgenohmen, ganz ruhig seye.
 Wir lassen dem Kapitel zu vil gerechtigkeit widerfahren,
um nicht zu glauben, das es sich zur ersten pflicht machen
werde, uns das vergnügen zu lassen, einer verehrungswürdige(n)
ritterschafft, welche so gar von ihren feinden geschäzet, und
bewundert wird, einigermasen nuzlich zu seyn.
 Und verbleiben übrigens denenselben mit fürstliche(n) hulden
und gnaden wohl beygethan. Ettenheim d(en) 4te(n) Jenner 1792.

                    desselben affectionirter cardinal
                    und prinz von Rohan.

die aufschrift ware: dem würdigen P. arbogast häusler
Prioren des Klosters Ettenheiünster.

                    Antwort:

     Durch leuchtigster fürst!

Auf eurer durchlaucht gnädigst an mich erlassenes schreiben
nehme die freyheit höchst denenselben in tyfester unterthänigkeit
zu melden, das Euer durchlaucht ihr erlaß an mich so gleich
dem Kapitel vorgelesen, und der abschluß desselben wegen
dem bad zu S. Landelin nach vorher gemachten nothwendiqen
Erleuterung, dahin ausgefallen, das sich dasselbe zur gnad
rechne, Euer hochfürstl durchlaucht durch willfahrung höchst
dero ansuchens seine Tyfeste Devotion bezeugen zu können;
doch verspricht sich obbesagtes Kapitel mit einer von der
höchsten huld und gnad Eur hochfürstl. durchlaucht, höchst
dieselbe werden gnädigst geruhen, niemahls zu gestatten,
das der abbtey hierdurch ein nachtheil oder schaden zugehen
werde. voll dieser Tröstlichen hoffnung habe die gnad mich
und die abbtey in die allergnädigste huld und wohlwollen
bestens zu empfehlen mit tyfestem respect harrend

               Euer hochfürstl Durchlaucht
                    unterthänigst gehorsamster diener
                    P. arbogastus Heisler Prior

Ettenheiünster d(en) 5 te(n) Jener 1792."

(PfA-Ettenheimmünster, P. Gervasius BULFFER: ARCHIVUM MANUALE. Tomus I. Continens Fundationes & Renovationes Monasterii Jtem Abbates Omnes & Cuncta, Quae Sub ipsis Acta Sunt A Primo usque ad hodiernum, 257-260; vgl. Albert Kürzel, L. R. E. Rohan zu Ettenheim, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften (2/1870-72) 54-57)

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Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution