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GLA 74-6281, 191r;

Karlsruhe und dessen Oberamt Mahlberg überlegten, wie man sich verhalten solle, wenn das ganze Korps oder auch einzelne Haufen durch badisches Territorium ziehen würden, was bei einer Verlegung unumgänglich war. Man kam überein, die Durchzugserlaubnis nicht zu verweigern, jedoch darauf zu achten, die Truppen ohne Uniform und Gewehr und höchstens als bischöflich-straßburgische Soldaten, keinesfalls jedoch als Revolutions- oder Französische-Truppen bezeichnet, durchziehen zu lassen. Falls der Durchzug dennoch auf diese Weise geschehe, solle man es allerdings bei einem Protest bewenden lassen und ansonsten dafür Sorge tragen, dass es zu keinen Ausschweifungen käme.

(GLA 74-6281, 191r (Vermerk des Hofrats-Collegiums auf Schreiben vom 23. Mai 1791))

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Dr. Jörg Sieger - Kardinal im Schatten der Französischen Revolution