"den 1: te(n) august ist ein ßpion auß straßburg,
wo ihrer 10 mann haben zueßamen geschloße(n)
unßerem kardinal, und lants fürsten, auff dass
leben zue gehn, und um zue bringen, hart
auf der haubt wacht, arredirt, und doplet
geschloßen, ein mann von 30 Jahren, dißer
ist in das Zuchthauß gefanger, gefüert=
worten." ![]()
In Mahlberg meldete man am 5. August 1791 der Regierung in Karlsruhe:
"Zu Ettenheim ist ein Franzos gefänglich einge-
zogen worden, der sehr enge verwahrt wird, wel-
her nach seiner eigenen Bekanntniß in Verhör,
von Paris zu dem Ende abgesendet worden seyen
solle, um den Herrn Cardinal zu ermorten,
andern die er zu gewinnen gesucht, und ihm ver-
braulich eröfneten, daß sie gleiche Absicht heg-
ten, haben sein Vorhaben alsdann gehöriger
Orten angezeigt." ![]()
Diese Sätze halten einen Vorfall fest, der über Monate hinweg ein ganzes Heer von Beamten in Atem hielt, und die Prozessakten des Generallandesarchives in Karlsruhe berichten in aller Ausführlichkeit über diesen Fall. Doch je tiefer man versucht in den Fall des Franzosen Julian d'Espiard einzudringen, desto undurchsichtiger, rätselhafter wird er. Obschon endgültige Klarheit aus heutiger Sicht nicht mehr zu erlangen sein wird, soll in folgendem dennoch der Versuch gewagt werden, wenigstens annähernd zu erfassen, worum es an jenem 1. August 1791 ging. Dazu müssen wir weiter ausholen und zurückblicken auf den Anfang des Jahres 1766.
Zu Beginn des Jahres 1766 wurde in Sauliere in Burgund dem
Edelmann d'Espiard ein Sohn geboren und am 9. Januar von einem katholischen
Priester auf den Namen Julian getauft. Das Kind wuchs mit seinen Eltern und
weiteren 9 Geschwistern in Liernois heran, wo die Familie ein Lehen
bewirtschaftete. Zwar aus adeligem Haus, doch bei weitem nicht reich, kamen die
8 Söhne der Familie in königlich französischen Diensten unter
. Julian, der
viertjüngste, wurde in der königlichen Militärschule in La Fleche erzogen und
erhielt von dort eine Pension über 200 Livres
.
Während der militärischen Unternehmungen Frankreichs in der Neuen Welt befand
sich Julian d'Espiard in Amerika, wo er nach eigenen Angaben M. J. Motier
Marquis de la Fayette und Alexander Comte de Lameth kennenlernte
.
Mehrere Jahre lang war er daraufhin Offizier
im königlich französischen Regiment Bourbonnais. Am 10. Februar 1783 ernannte
man ihn zum 'Unterlieutenant', und am 3. Juli 1787 erhielt er das vom König
unterschriebene Anstellungspaten als 'Zweiter Lieutenant'
.
Nach Ausbruch der Unruhen in Paris folgte der junge Offizier
seinem Regiment, das im Laufe der Entwicklung in Frankreich den Namen '13.
Französisches Infanterie-Regiment' erhalten hatte, im Frühjahr 1791 nach
Straßburg. Am 4. Mai kam er in der elsässichen Metropole an
.
Bis zu diesem Zeitpunkt können wir das Leben d'Espiards einigermaßen objektiv verfolgen; von diesem Datum an finden wir uns jedoch zwischen grundverschiedenen, felsenfest verankerten Behauptungen wieder, zwischen denen es keinen Ausgleich zu geben scheint. Lediglich die unterschiedlichen Positionen sind festzuhalten und Tendenzen, Möglichkeiten und Lösungsversuche aufzuzeigen.
Anfang
Mai beginnt die Person des Julian d'Espiard im Zwielicht der Spekulation
unterzutauchen. Stimmt es, dass das Regiment selbst mehrmals den Wunsch
äußerte, den Offizier los zu werden, wie uns die Municipalität in Straßburg
glauben machen möchte
?
Oder trifft die Aussage d'Espiards zu, der vorgibt, in Straßburg seine
Beziehungen ausgespielt und vom dortigen Bürgermeister eine bedeutende Aufgabe
in Aussicht gestellt bekommen zu haben
?
Wie glaubwürdig sind seine Angaben über den 25jährigen damaligen Präsidenten
des Straßburger Clubs, Caspar Noisette, der etwa zu jener Zeit auf der dortigen
Kaufmannsstube 'Zum Spiegel' die 'Motion', dass man Rohan ermorden solle,
gemacht und dafür allgemeinen Beifall erhalten haben soll
?
Wie glaubwürdig ist er, wenn er von einem Auftrag des Straßburger Maire
spricht, nämlich. Streitereien mit der Nationalgarde zu beginnen, um sein
Einverständnis mit der Municipalität so geheim als möglich zu halten
?
Sicher ist lediglich, dass Julian d'Espiard am 12. Mai 1791
tatsächlich Streit begann und im Straßburger Münster randalierte
.
Zeugen, die bei der Überführung aufgeboten wurden, waren, da der Delinquent
geständig war, überflüssig. Am 17. Mai wurde er zu 48 Stunden Gefängnis
verurteilt. Die Unkosten des Prozesses, wie auch der 100 Exemplare des Urteils,
das in Deutsch und Französisch verfasst an den 'gewöhnlichen Orten' in der
Stadt Straßburg ausgehängt wurde, musste der Angeklagte tragen
.
Bereits am 26. Juni erregte Julian d'Espiard durch 'aufrührische'
und 'verächtliche' Reden gegen die Nation in der Öffentlichkeit erneut
Aufsehen. Auf eine Verwarnung hin beschimpfte er die Nationalgarde und
wiederholte dies am darauffolgenden Tag noch einmal
.
Nach erfolgter Anzeige erging am 11. Juli 1791 über Julian d'Espiard folgendes
Urteil: Er wurde
"... in
achttägige Thurnstrafe und in die Kosten
verfället, auch beschloßen, daß die Pro-
cedur ohnverzäglich den Co
issarien
der
National Versa
lung vorgelegt
werden
solle." ![]()
Am 18. Juli 1791 wurde d'Espiard vom kommandierenden General
Gelb suspendiert
.
Drei
Tage vergingen zwischen der Entlassung d'Espiards aus der Haft am 19. Juli gegen
18 Uhr
und seiner endgültigen Demission als Offizier des 13. Französischen Infanterie
Regiments am 22. des selben Monats
.
In diesem Zeitraum - so behauptet Julian d'Espiard -‚ am 21. Juli, soll er um
6 Uhr zu Dietrich gerufen worden sein und in der Wohnung des Bürgermeisters von
Maire und Gemeindeprokurator den Auftrag erhalten haben, als Spion nach
Ettenheim zu gehen, so viele Soldaten als möglich zur Desertion zu bewegen und
den Kardinal bei guter Gelegenheit zu ermorden
.
Nachdem
d'Espiard seine Habe verkauft und die Schulden bezahlt hatte
‚
beantragte er als Bürger von Sauliere bzw. Liernois einen Pass, der am 22. Juli
ausgestellt wurde und als Ziel Lyon angibt
.
Am gleichen Tag brach der ehemalige Offizier von Straßburg auf und folgte dem
Weg, der ihm nach eigenen Angaben von der Municipalität vorgeschrieben worden
sein soll nach Belfort, wohin er mit seinem Pass leicht gelangen konnte
.
Von dort aus war es bekanntermaßen leicht über Mömpelgart - trotz des
ausdrücklichen Verbotes - ins Reich zu gelangen. Obschon dem ehemaligen
Offizier zunächst der Weg nach Mömpelgart verwehrt wurde
,
gelang es ihm dennoch mit Hilfe eines Bekannten, des Zahnarztes Leveque, dem er
in Belfort begegnete, den Ort zu erreichen
,
wo er einen Teil seines Reisegepäcks zurückließ und sich über Pruntrut in
Richtung Freiburg begab
.
Fünf Stunden oberhalb der Zähringergründung traf er, nachdem er den
bisherigen Weg vermutlich allein und zu Fuß zurückgelegt hatte, auf den
21jährigen Metzger Leonard Pfister aus Schaffhausen
,
der ihn von da an - obschon das Verhältnis beider anscheinend gewisser
Spannungen nicht entbehrte - mehr oder minder ständig begleitete.
Pfister behauptete
später, dass er sich beinahe von d'Espiard, der beständig betrunken gewesen
sei, gelärmt, laufend unanständige Lieder gesungen und von Weibsleuten
gesprochen habe, getrennt hätte
,
blieb jedoch in der Begleitung des sich sonst unverdächtig verhaltenden
Franzosen, bis beide in Freiburg ankamen, wo Pfister, seinem Vorhaben getreu,
als Metzger unterzukommen suchte und d'Espiard allein weiterzog
.
Da sich in Freiburg für den Eidgenossen jedoch keine Stelle fand, beschloss er
nach Lahr weiterzureisen, wobei er bei Emmendingen erneut auf den ehemaligen
französischen Offizier stieß, ohne sich jedoch weiter um diesen zu kümmern.
Unterhalb Hecklingens - Pfister wurde von einem nach Lahr fahrenden Bauern
mitgenommen - holte er den vorausgezogenen d'Espiard noch einmal ein, und dieser
überredete den Bauern gegen ein 'Maas Wein', ihn ebenfalls mitzunehmen. Beide
gelangten auf diese Weise, ohne viel miteinander zu sprechen, da d'Espiard nach
Pfisters Angaben nichts anderes als 'ärgerliche Sachen' geredet habe, in die
Nähe von Altdorf
.
Zu dieser Zeit scheint
d'Espiard davon gesprochen zu haben, dass er sich in Worms unter die
Emigrantentruppen anwerben lassen wolle, wobei ihn der Bauer anscheinend auf die
Möglichkeit, dies in Ettenheim zu tun, hingewiesen hat
.
Auf jeden Fall setzte er sowohl Pfister als auch d'Espiard bei Altdorf ab, wo
beide in der Folge dem Schneider Driquet
begegneten
.
Dieser erkundigte sich, als er bemerkte, dass die beiden
Fremden vor seiner Wohnung Französisch sprachen, woher sie kämen. Im Laufe des
sich entwickelnden Gespräches versuchte der ehemalige Offizier zu erfahren, ob
in dieser Gegend wirklich ein Korps Truppen stehe, wer dasselbe kommandiere, und
ob man dafür anwerbe. Auch bat er, nachdem Driquet ihm diese Fragen beantwortet
hatte, sich bei demselben umziehen zu dürfen, und einen Teil seiner Kleider,
die er dort zu lassen gedenke, ihm später nachzusenden. Driquet bewilligte dies
und schlug darüber hinaus Leonard Pfister vor, zu versuchen als
Regimentsmetzger in Ettenheim unterzukommen, woraufhin er die beiden dorthin
begleitete
.
Zwischen 17 und 18 Uhr an diesem Samstagabend begegnete ihnen der
Quartiermeister Simmonaire
,
dem Driquet die beiden Fremden vorstellte und deren Anliegen unterbreitete.
Julian d'Espiard bestand allerdings darauf, mit General Mirabeau persönlich zu
sprechen und verhielt sich so erstmals verdächtig
.
Der Neuankömmling war für Quartiermeister
Xaverius Simmonaire bereits nach dieser ersten Begegnung am 30. Juli 1791
suspekt, zumal die Beschreibung eines Feldwebels des Regiments Bourbonnais, der
gerüchteweise den Kardinal zu ermorden suchte, auf den jungen Franzosen zu
passen schien
.
Von daher erklärt sich Simmonaires Frage, ob Julian etwa bei Bourbonnais
gedient habe und Feldwebel gewesen sei. Obgleich dieser versicherte, niemals
Feldwebel gewesen zu sein, blieb Simmonaires Verdacht bestehen, weshalb er
seinem Vorgesetzten, dem Chevalier de Duvailler
Meldung machte und den Neuankömmling zwei Kameraden zur vorläufigen
Beobachtung übergab
.
De Duvailler, dem d'Espiard ebenfalls verdächtig schien
,
erfüllte dennoch dessen beständiges Bitten, mit Mirabeau persönlich sprechen
können, indem er den General über den Verdächtigen informierte und auf
Anweisung des Vicomte d'Espiard, nach der der General, alle Verdächtigungen
zurücknehmend, d'Espiard in Freiheit setzte und seine Aufnahme unter die
Freiwilligen veranlasste
.
Quartiermeister Simmonaire hatte den Auftrag
erhalten, den Franzosen auf ein Jahr in Militärdienst zu nehmen
.
Doch während man im Korps der Freiwilligen dem Neuankömmling die übliche
Achtung entgegenbrachte
,
war Duvaillers Verdacht - durch angebliche Widersprüche in den Formulierungen
des jungen Franzosen genährt - nicht gewichen, so dass er zwei Personen damit
beauftragte, d'Espiard zu beschatten
.
Einer von ihnen, Franz Simonet
,
erfuhr dabei, als er an diesem Samstagabend, 31. Juli, mit dem Verdächtigen in
der Ettenheimer Sonne ein paar Gläser Wein trank, dass d'Espiard mit dem
Straßburger Maire Schwierigkeiten bekommen habe, zwar Offizier gewesen wäre,
sein Amt jedoch durch diesen verloren habe. Acht Tage sei er im Gefängnis
gewesen, bis er endlich den Weg nach Ettenheim hätte einschlagen können und
dabei noch zu einem Umweg von 76 Stunden gezwungen worden sei. Simonet fiel auf,
dass der Verdächtige einen verwirrten Eindruck machte und ihm ins Gesicht zu
sehen vermied
.
Als sich Johann König
,
der in der Zwischenzeit die Sonne betreten und dem unbewaffneten Simonet, sich
heimlich mit einer Waffe zu versehen geraten hatte, zu d'Espiard gesellte,
versuchte letzterer, während Simonet das Lokal verließ, zu erfahren, ob der
Kardinal zu Hause oder ausgefahren sei, auch ob er in großer Begleitung
wegzufahren und dabei die Grenzen seiner Herrschaft zu überschreiten pflege
.
Wieder zurückgekehrt nahm auch Franz Simonet an der sich nun entwickelnden
lebhaften Unterhaltung teil. D'Espiard versuchte weiter in Erfahrung zu bringen,
ob die Freiwilligen freien Zutritt zum Kardinal hätten, und erhielt die
Antwort, dass nur Offiziere in das Schloss gelassen würden, worauf der
ehemalige Offizier äußerte, ebenfalls vorgeführt werden zu wollen. Auf die
verwunderte Rückfrage, ob er denn den Kardinal kenne, gestand d'Espiard, dass
dies nicht der Fall sei, er ihn jedoch gerne kennenlernen würde
,
wobei er beiläufig erwähnte, den General Mirabeau alleine sprechen zu müssen,
und selbiges im Laufe des Abends noch mehrmals wiederholte. Dabei wurden Simonet
und König gemeinsam mit den mittlerweile hinzugekommenen Herren Galland und
Desprès Zeugen, wie der verdächtige Franzose plötzlich den Seufzer ausstieß:
"Wenn ich nur einen gewüss(en) Menschen Neun stund von
hier hätte..." ![]()
D'Espiard geriet bei der Frage, wen er denn meine, in
Verwirrung, bemerkte dann nach einiger Zeit, dass er auf den Maire von
Straßburg anspiele, den er ermorden wolle, wenn er seiner habhaft werden könne
.
Die Ereignisse begannen sich nun zu überstürzen. Desprès
warf ein, dass nur ein niederträchtiger Mensch einen anderen ermorden wolle,
d'Espiard verlor seine Fassung völlig, seufzte immerfort, rang nach Luft, wurde
blass und schlug schließlich einen Spaziergang vor. Diesem Vorschlag folgend
traf man unterwegs auf Leonard Pfister, der um diese Zeit mitten in seinen
Bemühungen stand, als Regimentsmetzger angenommen zu werden, und d'Espiard
versuchte anscheinend einige Worte mit ihm zu wechseln, was König durch sein
Hinzutreten verhinderte, so dass Julian dem Schweizer lediglich laut zurief,
dass es sich um einen guten Militärdienst handele und Pfister sich doch auch
anwerben lassen solle. Der Metzger antwortete nicht und ging seines Weges
.
Während auch die kleine
Gruppe Soldaten weiterging, sprach d'Espiard erneut davon, dass er Offizier im
Regiment Bourbonnais gewesen sei, sich nun allerdings nur unter die Volontairs
habe eintragen lassen, weil ihm nicht ausreichend Geld zur Verfügung stehe. Aus
diesem Grund habe er bereits in Freiburg um Kriegsdienste nachgesucht
.
Dass d'Espiard im Besitz eines Offizierspatentes sei, stieß bei den Soldaten
jedoch auf wenig Glauben. Franz Simonet nahm den Verdächtigen daher nach dem
Spaziergang mit in sein Zimmer und aß dort gemeinsam mit ihm zu Nacht, bevor de
Duvailler, dessen Verdacht sich immer mehr zu erhärten schien, vorbeikam, um
die Papiere des Neuankömmlings an sich zu nehmen und die Anweisung zu erteilen,
denselben vorsorglich die Nacht hindurch in seinem Zimmer beobachten zu lassen
.
Auch am darauffolgenden Sonntag blieb der junge Franzose keinen Augenblick
unbewacht. Am Sonntag Nachmittag hatte beispielsweise Carl Lion
den Befehl erhalten, ein wachsames Auge auf denselben zu haben, obwohl er sich
bislang ruhig verhalten hatte. Dann jedoch begann d'Espiard mit einigen
Kameraden der Kompanie zu trinken, zog gegen Abend in offenbar angetrunkenem
Zustand die Uniform an und begab sich vor das Haus, in dem er untergebracht war.
Lion will dabei Vorbereitungen zur Desertion bemerkt haben
,
rief ihn laut an und hielt ihn zurück, wogegen d'Espiard heftig protestierte.
Er habe keine Bewachung nötig, sei zuvor Offizier unter dem Regiment
Bourbonnais gewesen und ließe nicht so mit sich umgehen. Dessen unbenommen nahm
ihn Lion vorübergehend fest und erstattete Anzeige bei de Duvailler, der
wiederum Noel de Pyrault und Joseph de Borie
verständigte und sich gemeinsam mit diesen in den Raum begab, in dem d'Espiard
festgehalten wurde. Erneut wurde dem Verdächtigen durch Duvailler vorgeworfen,
dass sein Verhalten nicht dem eines Offiziers entspreche und man daher nicht
glaube, in d'Espiard einen solchen vor sich zu haben. Noch einmal protestierte
dieser aufs heftigste, wollte seinen Kopf darauf verwetten, dass er wirklich
Offizier, in La Fleche erzogen worden sei und d'Espiard heiße
,
brach jedoch nach einigem Zureden und der eindringlichen Mahnung, die Wahrheit
anzugeben, in Tränen aus und seufzte: er sei ein verlorener Mensch, ein
Elender, ein Verbrecher, er wäre im Club zu Straßburg gewesen und hätte dort
viel Geld versprochen bekommen, dürfe jedoch weiter nichts sagen
.
Daraufhin ließ man ihn einige Zeit in Ruhe und brachte ihn in ein abgesondertes
Zimmer
,
bevor man ihn scharf und wohl auch recht unorthodox verhörte. Da man ihm zu
erkennen gab, dass man ihn für nichts anderes als einen Spion halte, verlegte
sich Julian d'Espiard, der keine andere Möglichkeit mehr sah, darauf, mehr oder
minder Wahres zu bekennen
.
Erst am darauffolgenden Morgen - man hatte sich zunächst
damit begnügt, dieses 'Geständnis' anzuhören -‚ nachdem der Delinquent
geschlafen und ein Frühstück - jedoch keinen Wein, Bier oder sonst ein
berauschendes Getränk, wie eifrig beteuert wurde
- zu sich genommen hatte, vernahm man denselben noch einmal zu den bereits
angegebenen Punkten und verfasste eine 'Declaration'
‚
in der d'Espiard folgendes zu Protokoll gab:
Als erstes habe ihn die Municipalität zu Straßburg gedungen,
nicht nur die Handlungen des Kardinals auszuspionieren, sondern ihn sogar zu
ermorden, alsdann habe man ihm gleichzeitig aufgetragen, sich über die
Ettenheimer Truppen zu informieren und dieselben zur Desertion zu bewegen. Als
drittes gestand er, dass er bei allen in Frankreich vorgefallenen Unruhen auf
Befehl der vom Herzog von Orleans bezahlten Leute eine Rolle gespielt habe. So
sei er am 5. und 6. Oktober 1790 bezahlt gewesen, sich in Frauenkleidung zu
verstecken, zu bewaffnen und den König von Frankreich mitsamt der Königin zu
ermorden. Zu Marseilles wäre er an der Ermordung des 'Herrn Büffet' beteiligt
gewesen, und während der Unruhen in Nancy habe er sich ebenfalls in der Stadt
befunden, sei in der Gesellschaft derjenigen gewesen, die den Herrn de Borie zu
Lyon ermorden wollten, und wisse darüber hinaus noch viele die damalige Zeit
betreffende Umstände anzugeben, da er überall selbst dabei gewesen sei
.
Nach erfolgter Niederschrift dieser Angaben unterzeichnete der
Delinquent mit 'Testard', und behauptete fortan, in Givry bei Chalons sur Saone
in Burgund geboren zu sein
.
Mit der Annahme dieses falschen Namens,
durch den d'Espiard nach eigenen Angaben seine Familie zu schützen suchte
,
begann die Reihe der Unglaubwürdigkeiten und Widersprüche in diesem
'außergerichtlichen Protokoll'. D'Espiard scheint am Sonntag Abend durch den
Alkoholgenuss des Nachmittags in einem nicht voll zurechnungsfähigen Zustand
gewesen zu sein, scheint durch Angst und Furcht in völlige Verwirrung geraten
zu sein; ein Zustand, der sich auch am anderen Morgen wenig geändert zu haben
schien, zumal man den Verdächtigen anscheinend immer wieder fragte,ober dies
oder jenes getan habe, und er nur 'Ja' zu sagen brauchte
.
Doch so ungesichert diese Deklaration in
ihrem Wert war, so rasch und bereitwillig wurde das außergerichtliche Protokoll
des Julian d'Espiard, alias Testard, von der Propaganda aufgegriffen. Bereits
nach wenigen Tagen war es im ganzen Reich und ganz Frankreich publiziert und
bekannt
.
Am 31. Juli wurde das Oberamt Ettenheim vom
Fiscal Mylius von der Verhaftung des Testard unterrichtet
,
woraufhin am folgenden Tag die Verhörung von Zeugen angeordnet
,
Julian d'Espiard in gerichtliche Haft gebracht und durchsucht wurde
.
Noch bevor die eigentliche Untersuchung begann, kam es
anscheinend zu einer Unterredung zwischen dem Beschuldigten und dem Kardinal.
Man berichtete von der Zusicherung, dass keine Todes-Strafe verhängt werde,
wenn der Franzose die Wahrheit bekenne. Auch war d'Espiard während der
folgenden Verhöre, die sich vom 3. bis 17. August hinzogen, gut untergebracht
und wurde sogar von der Hofküche aus versorgt
.
Landvogt von Bruder mit Oberamtsverweser Stuber, sowie Amtsschultheiß Müller, Stadtrat Hog und Fiscal Mylius standen der Untersuchung vor, während Xaver Sartori das Protokoll verfasste. Die Beteiligten, die Herren de Duvailler, de Pyrault, de Borie, Simmonaire, Lion, Simonet, König, Driquet und Blank, wurden der Reihe nach mit Eid belegt und vernommen, und, da der größte Teil von ihnen der deutschen Sprache kaum mächtig war, Amtmann Stoll und der Kaufmann Laible als Dolmetscher hinzugezogen.
Der Befragung des angeblichen Attentäters
wurde selbstredend eine besondere Aufmerksamkeit beigemessen, wie die insgesamt
170 Fragen
‚
vermehrt um die Gegenüberstellung mit verschiedenen Zeugen belegen.
Doch das Bild des Julian
d'Espiard bleibt widersprüchlich und lückenhaft. Mit einiger Mühe lässt sich
der Verlauf des gesamten Vorfalles aus den Prozessakten wie oben geschehen
rekonstruieren
.
Das Ettenheimer Oberamt musste demnach den Eindruck gewonnen haben, dass
d'Espiard sich lediglich zu dem Zweck unter die Mirabeau'sche Legion hatte
anwerben lassen, um - nach eigenen Aussagen - den Auftrag Rohan zu ermorden,
einfacher vollziehen zu können
.
Nachdem
die Tatumstände allmählich deutlicher wurden, entzog man dem Angeklagten das
bis zum 12. August gewährte gute Essen und Bett, legte ihn in Ketten und
verschaffte ihm ein Strohlager für die Nachtruhe
.
Der von den Ergebnissen der Untersuchung unterrichtete Kardinal beschloss zur
Abfassung des Urteils in Ettenheim ein eigenes 'provisorisches Collegium
iuridicum' einzusetzen
.
Am 22. August ergingen Schreiben an den Oberamtsrat Schmid von Seelbach, Amtmann
Reich von Ettenheimmünster und Franz Joseph Stuber in seiner Eigenschaft als
'Freiherrlich Ehrtalischer Amtmann' nach Offenburg
.
Da sich nur Reich und Stuber mit der Berufung in diese Kommission einverstanden
erklärten
,
wurde zusätzlich Oberamtsrat Josef Solf von Oberkirch angegangen
,
wonach das Collegium iuridicum unter der Leitung von Hof- und Regierungsrat
Nicolaus Franciscus de Heille - einzigem Vertreter der ehemaligen Zaberner
Regierung in Ettenheim - am 29. August 1791 die Arbeit aufnahm
.
Aus dem erneut von Xaver Sartori verfassten Protokoll lässt sich entnehmen,
dass man sich auch nach eingehender Bearbeitung des Untersuchungsmaterials nicht
in der Lage sah, ein Urteil zu fällen, weshalb man dem Oberamt nahe legte,
zunächst die Straßburger Seite zu hören und gegebenenfalls eine
Gegenüberstellung d'Espiards mit den von ihm beschuldigten Herren Dietrich,
Levrault und Noisette zu veranlassen
.
Am 31. August unterzeichnete Stuber, den
Anweisungen der Kommission nachkommend, ein Schreiben an das Distrikt-Gericht zu
Straßburg, worin selbiges, während Julian d'Espiard Ettenheim bereits am 30.
August verlassen hatte, 'dienstfreundlich ersucht' wurde, den Maire Dietrich,
Gemeindeprokurator Levrault und den Kaufmannssohn Noisette binnen 14 Tagen
persönlich nach Ettenheim vor Gericht zu bringen
.
Selbstverständlich
erschienen die drei Straßburger nicht. Dahingegen traf ein auf den 8. September
datiertes Schreiben der Municipalität gemeinsam mit einer gedruckten Abhandlung
ein, in denen heftig gegen die Anschuldigungen, insbesondere gegen diejenigen
des veröffentlichten 'außergerichtlichen Protokolls' vom 1. August,
protestiert wurde
.
Am 15. September erschien daraufhin das 'Schreiben des Hofraths und
Oberamtsverwesers Stuber in Ettenheim, an die Munizipalität zu Strasburg', in
dem einige Missverständnisse richtig gestellt wurden und vor allem gegen die
Meinung, dass die Ettenheimer Obrigkeit die Abfassung des erwähnten Protokolls
begünstigt habe, angegangen wird. Stuber betonte darüber hinaus, dass man
d'Espiard ordentlich vernommen habe
,
und verfasste ferner ein in der 166. Nummer der 'Frankfurter Kaiserl.
Reichs=Ober=Post=Amts=Zeitung'
veröffentlichtes 'Avertissement des Hochfürstlich Bischöflich
Straßburgischen Oberamtes Ettenheim', durch welches der Maire Dietrich, der
Gemeindeprocurator Levrault und Caspar Noisette vorgeladen wurden. Nach
Verstreichen einer vierzehntägigen Frist wollte man die drei Beschuldigten als
ihres Verbrechens überführt und geständig betrachten
.
In Straßburg, das
diesen öffentlichen Angriff nicht schweigend hinnehmen konnte
,
reagierte man am 20. Oktober, an dem Tag, an dem die Straßburger Behörden von
dieser Zeitungsnotiz erfuhren, mit einer 'Nichtigkeitsbeschwerde', die besonders
auf das schändliche Betragen d'Espiards im Mai des gleichen Jahres verwies.
Johann Gottfried Scheid, Notar aus Kehl, hatte den Auftrag, diese 'querelam
nullitatis' zu unterbreiten und die Antwort nach Straßburg zu überbringen
.
Aus diesem Grund begab er sich am Montag, 22. Oktober 1791 nach Ettenheim, ließ seinen Wagen außerhalb des Stadttores halten und ging mit seinen Zeugen zum Wohnhaus des Amtmanns Stuber. Da derselbe nicht anwesend und Scheid von einer Magd an den Landvogt Bruder verwiesen worden war, eröffnete er diesem seinen Auftrag und unterbreitete das Requisitionsschreiben in beglaubigter Abschrift, dessen Annahme Bruder verweigerte, indem er die Behauptung aufstellte, nur Stuber sei in dieser Angelegenheit zuständig. Noch einmal begab sich Scheid also zum Wohnhaus der Stubers und bat die Magd, das besagte Schreiben an Stuber weiterzuleiten, auch wenn - wie dieselbe einwarf - der Hofrat erst in einigen Tagen oder Wochen aus Wetzlar zurückkehren würde. Als die Magd den Brief entgegengenommen hatte - Scheid hatte das Haus noch nicht endgültig verlassen -‚ rief ihr Landvogt Bruder zu, sie solle ja nichts von dem Notar annehmen und ihm das Papier zurückgeben. Völlig verwirrt trug die Frau Scheid die Requisition nach und wusste sich, da dieser keine Anstalten machte, dieselbe wieder an sich zu nehmen, nicht anders zu helfen, als sie auf die Straße zu werfen, wo sie vorerst liegen blieb.
Während sich Scheid,
unbeeindruckt von diesem Vorgang, mit den Zeugen seinem Wagen näherte, folgten
ihm plötzlich, 'Arréte! Arréte! Arréte!' rufend, vier Mann des
Mirabeau'schen Korps, woraufhin ihn einige Berittene vom Wagen abschnitten und
auf Befehl des Landvogts festnahmen. Die Fremden wurden auf die mit
Hessen-Darmstädtischen Soldaten besetzte Hauptwache geführt
.
Scheid musste Stock und Degen abgeben, erhielt jedoch vom wache- habenden
darmstädtischen Unteroffizier die Zusicherung, mit geziemender Achtung
behandelt zu werden, und wurde von Amtmann Stoll der zusammen mit Bruder in
dieser Sache bei Rohan selbst vorgesprochen hatte, darüber informiert, dass dem
Kardinal bewusst sei, dass Scheid nur seine Pflicht getan habe und der Arrest
nicht mehr lange dauern würde
.
Gegen 11.30 Uhr kam Bruder selbst und
winkte Scheid, der als Arrestant ohne Hut, Stock und Degen zu ihm ging. Bruder
erklärte demselben, dass der Arrest nur dessen Sicherheit diene und Scheid sich
aus dem Wirtshaus bringen lassen solle, was er wünsche
.
Danach kehrte der Notar auf die Wachtstube zurück.
Begierig zu erfahren,
wie lange er noch in Haft bleiben müsse, sandte er einen Fuhrmann zu Bruder, um
eine weitere Unterredung zu erbitten
,
bei deren Gelegenheit er darauf aufmerksam machte, dass die Angehörigen seiner
Zeugen allmählich in Sorge sein müssten und er - sofern er noch länger
bleiben müsse - die Kutsche zurückschicken wollte, sich auf diesen Fall
allerdings ein Quartier in einem Wirtshaus erbitte. Bruder entschuldigte sich,
dass er wegen Unpässlichkeit des Kardinals noch keine näheren Anweisungen habe
erhalten können, so dass Scheid erst gegen halb sechs Uhr davon in Kenntnis
gesetzt wurde, Ettenheim möglicherweise noch am selben Tag verlassen zu können
.
Wenig später erhielt er die Erlaubnis mit den beiden Zeugen aufzubrechen, wobei Bruder noch einmal versicherte, wie viel Dank er ihm dafür schulde, dass er ihn vor sicher zu befürchtenden Ausfälligkeiten der Soldaten bewahrt habe.
Auf des Landvogts Anordnung hin wurden die
drei Fremden zu Fuß bis zur Grenze geführt, wo sie auf die Kutsche, die ihnen
aus unerfindlichen Gründen nachgesandt wurde, warteten. Als das Gefährt an Ort
und Stelle war, erklärte ein Hatschier, dass er Befehl vom Landvogt habe, dem
Notar das auf der Straße gelegene Papier wieder zuzustellen. Da man sich noch
auf Ettenheimer Territorium befand, sah sich Scheid genötigt, das Schreiben
wieder an sich zu nehmen
.
Straßburg wandte sich in der Folge direkt an das
Reichskammergericht in Wetzlar und legte dort seine 'querelam nullitatis
insanabilis' vor
.
Die 76 Seiten umfassende Schrift legt in ihrem ersten Teil in Beispielen dar,
dass die Ettenheimer Verantwortlichen seit Ausbruch der Revolution gegenüber
Straßburg feindlich gesinnt gewesen wären und der Hass des bischöflichen
Militärs sich insbesondere gegen den Maire von Straßburg richtete
.
Alsdann wurden die Straßburger Vorfälle um Julian d'Espiard und eine
Zusammenfassung der Ereignisse, die in der Folge der Demission des Offiziers
vorgefallen waren, angeführt, wobei das außergerichtliche Protokoll erneut,
wie auch der Fall des Notars Scheid, der für Straßburg die Praktiken des
Oberamtes Ettenheim charakterisierte, eine große Rolle spielte
.
Im zweiten Teil versuchte man den Fall aufgrund der Formalien
für nichtig zu erklären. Man wollte zeigen, dass die Personen der Richter,
jene der Parteien und die Substantialien das Verfahren als nichtig erweisen
würden
.
Doch bereits am 16. April 1792 wurde die Klage der Straßburger abgewiesen und
diese an die dem Kardinal vorgesetzte Stelle bzw. den Kardinal selbst verwiesen
.
Damit beginnen die Nachrichten über den Fall des Franzosen
Julian d'Espiard zu versiegen, und mit dem Hinweis darauf, dass am 15. Mai 1792
die Anweisung gegeben wurde, die in Ettenheim verbliebenen Habseligkeiten des
Delinquenten zu versteigern, was auch am 16. erfolgte und nach Abzug der
Steigerungsgebühr 11 fl 6 ß und 5 xr erbrachte, enden sie völlig
.
Eine Beurteilung von
Fall und Prozess bleibt mit einer Reihe offener Fragen belastet. So bleibt
unbekannt, was aus Julian d'Espiard oder Leonard Pfister letztendlich geworden
ist
.
Auch die Wirren des Jahres 1792 - mit Ursache dafür, daß Straßburg nichts
mehr in diesem Fall unternahm - trugen das ihre dazu bei, vieles im Dunkeln zu
belassen. Angesichts dieser Quellenlage scheint es jedoch zu einfach, J. Haas in
allem zu folgen und die Straßburger Municipalität von vorneherein von jedem
Verdacht freizusprechen. Stuber selbst - aus seinen Amtshandlungen als äußerst
zuverlässig bekannt
- macht nicht den Eindruck, als wäre er
"...von der Unschuld der Straßburger Herren
überzeugt..."
,
wie Haas vermutet.
War es Julian d'Espiard zuzutrauen, seine angebliche Rache an der Municipalität so weit getrieben zu haben, dass er selbst die Gefahr der Todesstrafe oder der Festungshaft auf sich nahm? War er ein solch guter Schauspieler, dass Tränen und Gefühlsausbrüche während des Prozesses nur Mittel zum Zweck gewesen wären? War er Strohmann des General Mirabeau, der sich immer darum bemühte, seinen Soldaten das Feindbild vor Augen zu halten? Wurde der Burgunder durch die Mirabeau'schen Offiziere in eine Position gedrängt, in der ihn der General nach einem Gespräch unter vier Augen für seine Zwecke auszunutzen vermochte? Oder war letztendlich der Straßburger Maire und das revolutionäre Frankreich, das schließlich durchaus den Versuch, in das Ettenheimer Oberamt verschiedentlich einzufallen, gemacht hatte, für diese Ereignisse verantwortlich?
Das Reichskammergericht in Wetzlar scheint bereits 1792 nicht in der Lage gewesen zu sein, diese Fragen eindeutig zu beantworten. Der Fall des Julian d'Espiard wird ein Rätsel bleiben.
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Letzte Änderung: 10. Mai 2003