Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern, die den Stuhl des Bistums Straßburg beanspruchten, war eingebettet in eine Reihe weiterer Ereignisse, die - wie wir bereits verschiedentlich sahen - den Ablauf des Geschehens kreuzten und beeinflussten. Greifen wir noch einmal in die Anfangszeit der Revolution zurück und betrachten die Geschehnisse unter einem anderen Gesichtspunkt
Noch in seiner provisorischen Residenz in
Ettenheimmünster unterzeichnete der Straßburger Kardinal am 28. November 1790,
einen Tag, nachdem in Paris zum erstenmal der Eid der Kleriker auf die
Zivilkonstitution per Dekret verlangt wurde, einen 'Bischöflichen Unterricht',
der seinen Geistlichen und den Gläubigen in 'jenen Tagen der Verwirrung und der
Trübsal Wort des Trostes und des Lebens sein sollte'
.
Gleichsam in einem Glaubensbekenntnis werden die Leser der bischöflichen
Verordnung über die unstreitigen Grundsätze unterrichtet, von denen Kardinal
de Rohan nicht glaubt abweichen zu können
.
Dies ist die Begründung dafür', dass sich der Kardinal gegen die Bestimmungen
der Konstituante vom 12. Juli 1790, die auch die Neuaufteilung der Diözesen mit
sich gebracht hatte, zur Wehr setzte. Es sollten nur noch 83 den Departements
entsprechende Bistümer geben, was das Verschwinden von 52 Diözesen bedeutete
.
Auch der Stuhl von Straßburg war von Grenzänderungen betroffen, und so rief
Rohan den Gläubigen, die man
"... ohne die von der Kirche vorgeschriebenen Satzungen zu
beobachten..."
,
dem Straßburger Bistum einverleibt hatte, zu:
"ich habe euch nicht von der Kirche, nicht von Christo
Jesu empfan=
"gen, ihr seyd meine Schafe nicht und ich bin euer Hirt nicht" ... den
Gläubigen, welche man von meiner Heerde trennen will, werde ich väterlich
zurufen: "wo eilet ihr hin, liebe Kinder, bleibet, bleibet bey eurem
Hirten,
"die Kirche hat euch in meinen Schafstall gesezet: die Kirche allein kann
euch
"in einen andern übertragen, höret die Stimme eines Fremden nicht an, fol=
"get ihm nicht..." ![]()
Allergrößte Mühe gab sich der in
Ettenheimmünster residierende Bischof, die Behauptung zurückzuweisen, durch
die neue französische Kirchenverfassung werde die Geistlichkeit wieder sein,
wie sie in den ersten Zeiten der Kirche gewesen sei, bevor er mit der
Aufforderung, dieses Schreiben in der Messe öffentlich zu verlesen, schließt
.
Rohan war davon überzeugt, dass man in Frankreich auch den
nächsten Schritt wagen und die Priester zur Ablegung des Eides zwingen werde.
Am 8. Dezember 1790 ließ er über den Prälaten von Ettenheimmünster in
Schuttern, Gengenbach, Allerheiligen und Schwarzach verbreiten, dass die
Konstitution, auf die die Seelsorger im Elsass schwören sollen, nicht nur der
Kirchenzucht, sondern auch der katholischen Lehre zuwiderlaufende Anordnungen
enthalte. Er selbst sei daher entschlossen, so viele der Geistlichen, die den
Eid zu schwören sich weigern würden, als möglich in den rechtsrheinischen
Teilen der Diözese aufzunehmen, um sie vor den ihnen drohenden Strafen zu
schützen. Der Kardinal hoffte, dass auch sein ortenauischer Klerus diesem
seinem Beispiel folgen werde. Bis auf' den Prälaten von Schuttern gaben alle
Klöster mehr oder minder zustimmende Antworten. Schuttern jedoch erinnerte
daran, dass man zuerst die 'Verhaltungs Befehle' der Freiburger Regierung
abwarten müsse
.
Gleichzeitig hatte Rohan die Erzpriester der drei
ortenauischen Ruralkapitel in eben dieser Sache angegangen. Bei einer
Kapitelsversammlung Anfang 1791 brachten die Pfarrer des Offenburger
Landkapitels zum Ausdruck, dass sie in der Mehrzahl nicht gewillt wären, dem
Wunsch ihres Bischofs zu entsprechen
.
Der am 21. April 1789 gewählte Erzpriester des Lahrer Kapitels
,
Joann Anton Eduart Sartori, war jedoch gewillt zwei der elsässischen
Geistlichen bei sich aufzunehmen. Das Mahlberger Oberamt gab ihm daraufhin zu
bedenken, dass der vom Kardinal eingeschlagene Weg bedenkliche Folgen haben
könnte. Man hieß ihn abzuwarten und wandte sich am 13. Januar an den
Markgrafen in Karlsruhe, mit der Bitte, die dortige Meinung zum bischöflichen
Vorhaben mitzuteilen
.
Nachdem am 26. Dezember 1790 der Eid auf die 'Constitution
civile du clergé' zum zweiten Male per Dekret gefordert worden war und auch am
Rhein die Vorbereitungen für die Vereidigung des Klerus getroffen wurden,
vermutete das Mahlberger Oberamt, dass dieses Vorhaben am 16. Januar
durchgeführt werde. Es war zu befürchten, dass bereits in der zweiten
Januarwoche mehrere Geistliche den Rhein passieren würden. Allgemein war davon
die Rede, dass ein großer Teil der elsässischen Seelsorger entschlossen sei,
den Anordnungen ihres Oberhirten nachzukommen
.
Die Badische Regierung musste rasch reagieren. Am 15. Januar schlug das
Hofratskollegium dem Markgrafen vor, sich so wenig als möglich in die
französischen Angelegenheiten einzumischen
,
und Blittersdorf in Mahlberg wurde auf Geheiß des 'Geheimen Rats' am 17.
aufgetragen, dem Fürstbischof 'auf schickliche Art' klarzumachen, dass die
Karlsruher Einwilligung zur Unterbringung von Emigranten auf badischem Gebiet
nie zu erhalten sein dürfte. In gleicher Weise wurde Obervogt von Harrant
befohlen, dafür Sorge- zu tragen, dass im Gebiet des Ottersweirer Landkapitels,
welches auch badisches Gebiet umfasste, ebenso wenig 'Widriges' geschehe, wie in
den übrigen beiden Straßburger Kapiteln rechts des Rheins
.
Blittersdorf hatte die Hofratsverordnung
bereits am 16. Januar in Händen und ließ selbige gleich darauf an Erzpriester
Sartori weiterleiten. Rohan selbst zu unterrichten - wie es ihm aufgetragen war
- zögerte er
.
Es war ihm bekannt, dass Rohan alles, was ihn an der Verwirklichung seiner
Vorhaben hinderte, äußerst übel aufnahm
.
Er unterließ den Besuch in Ettenheim letztendlich ganz.
In Straßburg und dem übrigen Elsass spitzte sich der
Konflikt endgültig zu. In Ettenheim wurde von Plünderung der Straßburger
Peterskirche durch einige Protestanten in der ersten Januarwoche berichtet, was
möglicherweise mit den Vorbereitungen um den abzulegenden Priestereid
zusammenhängen mag
.
Straßburg machte um den 23. Januar herum - in diesem Zeitraum sollte
geschworen werden - einen äußerst unruhigen Eindruck. Auf den Plätzen der
Stadt wurden Kanonen aufgestellt und Wachen wie Patrouillen verstärkt. Mehrere
katholische Frauen hatten bereits am 18. versucht, einen Aufruhr zu erregen.
Ebenso zuverlässig schienen die Nachrichten, dass 60 Dörfer im Elsass
beschlossen hatten, die katholische Geistlichkeit in ihrem Widerstand gegen den
Eid zu unterstützen
.
In ganz Frankreich gestaltete sich die erzwungene
Eidesleistung als Misserfolg. Von zwei Dritteln der geistlichen Deputierten der
Konstituante und allen Bischöfen außer sieben, von denen ohnehin bereits vier
wegen ihres Unglaubens oder ihrer ungehörigen Lebensführung in Misskredit
geraten waren, wurde der Eid verweigert. Darüber hinaus widersetzte sich nahezu
die Hälfte des Pfarrklerus dem Druck der Regierung. In fast allen Gegenden
Frankreichs betrug die Zahl des verweigernden niederen Klerus 60 bis 70 Prozent,
im Norden und Westen und nicht zuletzt im Elsass wurde sogar von 80 bis 90
Prozent die Eidesleistung abgelehnt. Auch von denen, die besonders in Paris, im
Zentrum und vor allem im Südosten Frankreichs der Forderung der
Nationalversammlung nachkamen, schwörten viele mit Vorbehalten - wie
beispielsweise: 'sous réserve du spirituel' -‚ welche die örtlichen
Behörden stillschweigend hinnahmen; ganz abgesehen von den Widerrufen, die
ziemlich rasch einsetzten
.
In Straßburg sah man sich gezwungen, Ende März alle Pfarrer
- bis auf den einen, der den Bürgereid geleistet hatte - ihrer Ämter zu
entsetzen, die Kapuziner und Franziskaner, die den Abbé Brendel,' der am 6.
desselben Monats gewählt worden war, nicht als ihren Bischof anerkennen
wollten, aus der Stadt zu verweisen und das Seminar, da die Seminaristen
gleicher Gesinnung waren, aufzuheben
.
Rohan brachte seine Freude über die Standhaftigkeit seines
Klerus in einem Hirtenschreiben zum Ausdruck. Er müsse gestehen, dass seine
Geistlichen, obschon sie längere Zeit keine Anweisung von ihm empfangen haben,
seinen Unterricht kaum nötig hätten. Ihr ganzes Betragen sei ihm Unterpfand
der Treue; Verleumdung und Verfolgung hätten mit vereinigten Kräften den
Heldenmut der Welt- und Klostergeistlichen des Straßburger Bistums nicht
erschüttern können. Weiter beschwört der Kardinal dieselben, auch fernerhin
den Glaubensfeinden keine Gelegenheit zu einem 'Höhnischen Frolocken über
unsere Schwachheit' zu geben
.
Als Zeichen dafür, dass auch Pius VI. auf Seiten des Fürstbischofs von
Straßburg stehe und man im Straßburger Bistum richtig gehandelt habe, ließ
Rohan ein Schreiben des Papstes an Kardinal Lomenie de Brienne, Erzbischof von
Sens, in Offenburg drucken, in welchem letzterer aufgefordert wird, den Eid
nicht zu leisten und den heiligen Gesetzen der katholischen Kirche treu zu
bleiben. Bereits am 6. April wurde ein mit diesen Schriften beladener Wagen von
Offenburg nach Ettenheim geführt
.
Noch im März hatte sich Rohan - dieses Mal offiziell - an den
Markgrafen gewandt, um doch noch die Erlaubnis zu erhalten, französische
Geistliche auf badischem Gebiet unterbringen zu können. Doch erneut fasste der
Geheime Rat am 20. März den Beschluss, dass das Ansinnen des Fürstbischofs zur
Zeit abzulehnen sei
.
Den elsässischen Geistlichen, die ihrer Ämter entsetzt ihre Pfarreien
verlassen mussten, wollten sie nicht den Verfolgungen der Revolutionäre anheim
fallen, konnte demnach lediglich auf dem rechtsrheinischen Territorium des
Straßburger Hochstiftes Unterkunft verschafft werden. In der ersten Aprilwoche
begann die erste Emigrationswelle die katholische Geistlichkeit des Elsass zu
erfassen. Tag und Nacht überquerten Priester die Grenze
.
Besonders am 6. April scheint eine größere Zahl den Rhein passiert zu haben
.
Am 11. April sollen in Ettenheim selbst 8 geflohene Pfarrer untergebracht sein
,
darunter auch Pfarrer Jägle von Straßburg, der die Bischofsstadt wegen
persönlichen Streits mit Abbé Brendel verlassen musste
.
Weit schwieriger gestaltete sich die
Unterbringung der Ordensleute, besonders der Kapuziner, die eine bedeutende
Rolle in der Straßburger Diözese spielten
.
Nachdem sich die Revolutionäre schon früh Gedanken um die Berechtigung der
Klöster gemacht hatten
‚
mussten am 27. April die Franziskaner und Kapuziner ihre Klöster räumen
.
In Kehl wurden in den drauffolgenden Tagen mehrere Ordensangehörige bemerkt,
die auf der Suche nach einer neuen Bleibe die badische Herrschaft durchquerten.
Bis zum 7. Mai war es Rohan gelungen, 6 Kapuziner im Offenburger Konvent, 6 im
Oberkircher, 2 im Hospitio zu Oppenau und 16 in Bad Peterstal unterzubringen. In
Bad Peterstal sollten darüber hinaus weitere eintreffen, so dass sich ihre Zahl
auf 50 vermehren würde. Allenthalben rechnete man damit, dass schließlich auch
Bad. Griesbach elsässische Kapuziner beherbergen müsse
.
Äußerst ungern fügte sich die rechtsrheinische
Kapuzinerprovinz in die Aufnahme einer solchen Menge von Ordensleuten. Vor allem
die Unterbringung in den Oberkirchischen Bädern wurde von den Klöstern
äußerst ungern gesehen, da der 'Termin' dadurch geschwächt würde und die
Klöster ohnehin genug zu tun hätten, ihren Lebensunterhalt durch das sich
täglich verringernde Almosen zu verschaffen. Doch hatte man dem
Ordensprovinzial recht deutlich zu verstehen gegeben, dass, wenn die Provinz dem
Wunsch des Kardinals nicht nachkommen würde, der Mahlberger Kapuziner-Konvent
seinen Termin im Oberamt Ettenheim verlieren werde. Auch wurde eine Änderung
bezüglich des Konvents zu Oberkirch und des Hospizes zu Oppenau angedroht
.
In Mahlberg konnten keine Kapuziner untergebracht werden, da
der dortige Konvent darauf verwies, ohne landes- herrliche Erlaubnis keinerlei
Zugeständnisse machen zu können. Obschon Rohan noch einmal den Vorsatz fasste,
Carl Friedrich um diese landesherrliche Erlaubnis anzugehen, war von vorneherein
abzusehen, dass in dieser Sache vom Markgrafen kein Entgegenkommen zu erwarten
war
.
Die Oberkircher Zeitung vom 12. Mai 1791
brachte den Ärger über diese permanente Weigerung der Karlsruher Regierung zum
Ausdruck
.
Den elsässischen Kapuzinern musste ein weiteres Haus auf bischöflichem
Territorium, in Renchen nämlich, zugewiesen werden
.
Auch die Benediktiner des Elsass waren von keinem anderen
Schicksal getroffen. Pater Stöber berichtet, dass mehrere Patres aus dem Elsass
in Ettenheimmünster Aufnahme fanden. Darunter befand sich auch Abt Exuperius
von Ebersmünster, der 1793 die Beisetzung des Ettenheimmünsterer Abtes
Landelin Flum in der Gruft hinter dem Hochaltar leitete, gemeinsam mit seinem
Prior Pater Joseph, der das Ende der Revolution nicht erleben sollte. Auch er
wurde in Ettenheimmünster beigesetzt. Darüber hinaus weilten auch Pater
Andreas und Pater Paulus von Maursmünster, Pater Ildefons Beck und Pater
Zyriack, der Pfarrer von Altdorf, im Ettenheimmünsterer Konvent
.
Auch die Klöster der Reichenau, in Gengenbach, Schuttern und
Einsiedeln gewährten den Ordensbrüdern Unterkunft
.
Im Juni verschärften sich die Maßnahmen der Revolutionäre
gegen die eidverweigernden Priester. Am 24. berichtet der Kehler Amtmann, dass
die Offiziere der Linientruppen am gleichen Tag mit einem neuen Eid belegt
worden seien. Im gleichen Zusammenhang wurden die Eidverweigerer unter dem
Klerus der Stadt im Straßburger Seminar in Verwahr genommen
.
Einen Monat später, am 22. Juli 1791, ließ Rohen alle
Geistlichen morgens um 10 Uhr zu sich kommen. Wenn Blittersdorf über
dieses Treffen berichtete, dass der Kardinal den in Ettenheim weilenden
elsässischen Geistlichen zu erkennen gegeben habe, dass sie sich dem Willen der
Nationalversammlung unterwerfen und sich ins Straßburger Seminar begeben
sollten, so muss diese Nachricht allerdings verwundern, besonders wenn man
weiß, dass die Geistlichen gleichzeitig durch ein päpstliches Schreiben darauf
hingewiesen wurden, dass Rohan voll und ganz mit den Ansichten Pius' VI.
übereinstimme
.
Blittersdorf berichtete weiter, dass Rohan den emigrierten Priestern
vorgeschlagen habe, von Brendel Pfarreien anzunehmen
und ihren zukünftigen Pfarrkindern in der Beichte zuzusprechen, sie selbst
hätten ihre Jurisdiktion von Rohan und er sei ihr rechtmäßiger Bischof
.
Unter Berücksichtigung der damals vorgelegten 'Relation', die
dem Kardinal durch einen Gesandten aus Regensburg zu- gekommen sei und nach der
sich alle Fürsten des Reiches außer Baden, Bayern und Hannover für den Krieg
mit Frankreich ausgesprochen hätten und die Wende nunmehr unmittelbar
bevorstehe
,
kann diese 'Versammlung' vom 22. Juli allerhöchstens von dem Vorhaben des
Kardinals zeugen, mittels seiner Priester den Boden für die 'Conterrevolution'
im Elsass zu bereiten. Rohan wusste um den Einfluss, den seine Priester auf die
Bevölkerung hatten und kaum jemand wäre besser dazu geeignet gewesen, die
Stimmung innerhalb der Bevölkerung zu beeinflussen, als sie.
Blittersdorfs Vermutung, der Fürstbischof
wolle sich die fortdauernde Anhänglichkeit der elsässischen Geistlichen zwar
sichern, diese 'teuren Gäste' aber, die auf des Kardinals Versicherung hin
alles verlassen haben, auf 'eine gute Art' los werden
,
trifft zum damaligen Zeitpunkt ganz sicher nicht als Hauptgrund solcher Pläne
zu. Bedenklich stimmen muss auch, dass weder im Juli noch im darauffolgenden
August des Jahres 1791 belegt wäre, dass Priester ins Elsass zurückgekehrt
wären
.
Im Gegensatz dazu berichtet Machleid, dass
am 29. Juli weitere Pfarrherren und Geistliche in Ettenheim angekommen sind. Die
Verfolgten flüchteten bei Nacht über die Grenze und mussten sogar zu
Verkleidungen Zuflucht nehmen. Einer trug die Kleidung eines Rotgerbers. Auch
war es lediglich der Barmherzigkeit eines Protestanten zu verdanken, dass jener
mit einem Schiff den Rhein überqueren konnte. Für die Unterbringung der
Neuankömmlinge wurde im 'badwirtshauß' des Klosters Ettenheimmünster gesorgt,
wo der Abt umsonst Wohnraum zur Verfügung stellte
.
Die Zahl der geflüchteten Geistlichen in Ettenheim selbst
stieg ebenfalls weiter an. Bis zum 6. August waren es so viele, dass sich
die Klöster endgültig weigerten, noch mehr von ihnen aufzunehmen. Rohan
sicherte den Emigranten daher einen monatlichen Betrag für ihren Unterhalt zu.
Man sprach von 16 fl 30 xr
,
tatsächlich waren es dann jeweils 38 Pfund, die insgesamt 50 Geistlichen
im Monat zuteil wurden
.
Dieses Geld sollte solange bezahlt werden, bis die Geistlichkeit des Elsass in
ihren vorigen Stand wieder eingesetzt worden wäre, was nach Ettenheimer
Schätzungen spätestens nach 6 Wochen geschehen sein würde
.
Mit jeder Woche vergrößerten sich die Schwierigkeiten um die
Unterbringung der Kleriker. Die Bettelmönche mussten im Oppenauer Tal Zuflucht
suchen, da kein Kloster mehr für ihre Unterkunft aufkommen wollte
.
Ein Ende der Auswanderungen war nicht abzusehen. Im September waren Geistliche
aller Orden in der Hauptstadt des straßburgischen Oberamtes Ettenheim
anzutreffen. Sowohl Kapuziner, als auch Dominikaner, Klosterfrauen von Hagenau
und eine Reihe von Weltpriestern, alles in allem um die 50 Kleriker, fanden dort
ihre Unterkunft, so dass man in der Pfarrkirche 'von bettzeit morgens ahn bis
mitags um 12, uhr' täglich 20 Messen hören konnte,
"...weilen in straßburg
alle kirchen ßollen zuegeschloßen ßein
wann es war ist, ßo ist eß mehr alß gottloß..." ![]()
empörte sich die Ettenheimer Bevölkerung.
Im Spätjahr 1791 begannen wohl einige der ausgewanderten
Priester, die Hoffnung auf baldige Wiederherstellung der vorrevolutionären
Zustände aufzugeben. Man hatte sich daran gewöhnt, mit dem Ausnahmezustand zu
leben. Eine Amnestie gab Ende September 1791 grundsätzlich die Möglichkeit,
ins Elsass zurückzukehren. Der Mangel an Pfarrern in den linksrheinischen Orten
war im Laufe des Jahres allzu drückend geworden. Tatsächlich scheinen einige
Priester diesem Angebot nachgekommen zu sein
.
Sie bildeten allerdings immer noch die Ausnahme.
Es waren weniger elsässische Priester als rechtsrheinische
Geistliche, aus denen sich der Klerus des Abbé Brendel rekrutierte. Im Herbst
1791 erhielt er wöchentlich Zuzug aus allen Gegenden von Pfarrern, Mönchen und
Theologieprofessoren, die vom Geist der Aufklärung beseelt, den Bürgereid
leisteten. Brendel war sogar dazu übergegangen, einige Stellen in Zeitungen
ausschreiben zu lassen. Etwa neunzig 'geistliche Abenteurer' aus Kreisen der
Aufklärung siedelten über den Rhein in das neue konstitutionelle Straßburger
Bistum über. Die Zahl der geschworenen Priester stieg auf 215, und Brendel
konnte wenigstens die wichtigsten Stellen besetzen und sogar ein
konstitutionelles Priesterseminar einrichten
.
In diesen Zusammenhang
gehört auch die Flucht der beiden Benediktinerpatres des Klosters
Ettenheimmünster, Paul Löhmann und Augustin Fahrländer
,
die am 19. Dezember 1791 das Kloster - unter dem Vorwand, frische
Luftschnappen zu wollen
- verließen und sich ins Seminar zu Straßburg begaben, wo ihnen herzliche
Aufnahme zuteil wurde. Nach Ablegung des Eides betraute man sie im Elsass mit
Pfarreien
.
Karl Fahrländer - wie er sich fortan unter Verwendung seines bürgerlichen
Namens wieder nannte - sollte dabei in der Geschichte der Revolution am
Oberrhein noch eine nicht unbedeutende Rolle spielen
.
Der Zulauf des
konstitutionellen Klerus hielt sich jedoch in Grenzen. Die Zahlen der
emigrierenden Priester überwiegen bei weitem
und deren Unterbringung und Versorgung entwickelte sich zu einem beständig
wachsenden Problem, zumal sich die badische Regierung weiterhin mit Erfolg der
Unterbringung elsässischer Emigranten wider- setzte
.
In Karlsruhe war man noch immer der Hoffnung - selbst nach der 1792 erfolgten
Kriegserklärung -, die badischen Lande aus der Konfrontation heraushalten zu
können.
Im August 1792 nimmt die Auswanderungswelle der französischen
Geistlichkeit infolge der immer stärkeren Dechristianisierung noch einmal zu.
Zwanzig Priester kamen Anfang August in Ettenheim an
.
In der letzten Augustwoche stiegen die Zahlen erneut. Bis Anfang September
hatten sich etwa
"... 155 arme vertribene geistliche
auch
pfarheren hiehero bey der nacht verstohlener
weiß über den Rhein geflechtet, hiehero ko
en,
daß vile däg in der pfarkirch, und im ßpital,
bey 40: 30 H: meßen des dagx geleßen werten..." ![]()
Mitte
September überquerte erneut eine große Zahl den Rhein bei Sasbach, Rust und
Kappel, um im Oberamt Ettenheim Unterkunft zu finden
.
Erwähnenswert ist, dass sich der 'ungeschworene und rechtschaffene Pfarrer zu
Rheinau' trotz aller Animosität an der Kappel-Rheinauer-Grenze, bis zu diesem
Zeitpunkt hatte halten können. Die Rheinauer Bevölkerung hatte Eingriffe von
Seiten der Revolutionäre nicht zugelassen. Im September musste auch er
Frankreich verlassen. Sein Kaplan blieb bis zum 16. September in der Pfarrei
Rheinau, um den Sonntagsgottesdienst zu halten; danach folgte er seinem Pfarrer
über den Rhein
.
Die Ausreise der Geistlichen wurde durch die
kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und dem revolutionären
Frankreich erschwert. Die emigrierenden Geistlichen - die Zahl der in der
Umgegend von Ettenheim untergebrachten war auf 200 angestiegen
- wurden von österreichischer Seite her einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen
unterworfen. Man eskortierte die Ankommenden nach Freiburg, examinierte sie dort
und entließ sie erst, wenn sie sich als unverdächtig herausstellten. Ausnahmen
wurden nur gemacht, wenn der Kardinal persönlich für einen Priester bürgte
.
Obschon die Geistlichen schon lange nicht mehr in der Stadt
Ettenheim allein untergebracht werden konnten, sondern auf die umliegenden Orte
verteilt wurden
,
ergab eine Zählung vom 4. Oktober 1792, dass noch immer 117 Priester in der
kleinen Stadt selbst weilten
.
Bei der großen Zahl der Messen, die in der Pfarrkirche und
auf den übrigen Altären der Stadt gelesen wurden, war es nicht verwunderlich,
dass der Ettenheimer Pfarrer Mast über Mangel an Messwein klagte. Als er sich
an den Abt von Ettenheimmünster wandte, um eine Weinlieferung von 70-80 Ohm zu
erlangen, wollte dieser zunächst nichts davon wissen, wurde jedoch nach
Appellation an den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz gleichwohl zu deren Abgabe
genötigt
.
Aber nicht nur der Messwein, sondern auch die finanziellen
Mittel des Fürstbischofs erschöpften sich - wie so oft in diesen Jahren. Die
Unterstützung von 36 Pfund, die seit geraumer Zeit schon nur noch den
Bedürftigsten zugesichert wurde, musste man Anfang November 1792 auf 18 Pfund
heruntersetzen. Die Zeit, wann dieselbe ganz versiegen werde, war abzusehen
.
Die geflohenen Priester selbst hatten zum
großen Teil nicht die nötigen Geldmittel, um ihren Unterhalt selbst zu
bestreiten. Die Aussicht auf Frieden war für viele zudem so weit in die Ferne
gerückt, dass ein Teil der Geistlichen es vorzog, wieder nach Frankreich
zurückzukehren, um dort den priesterlichen Dienst in den Pfarreien wieder
aufzunehmen
.
Hinzu kam, dass selbst diejenigen Landesherren, die sich zu Beginn der
Revolution bereit erklärt hatten, emigrierte Priester aufzunehmen - wie
beispielsweise die Reichsstadt Offenburg - diesen nun erklärten, dass es
wünschenswert sei, wenn sie die Exilstätte bald verlassen würden
.
Um die große Zahl derjenigen, die diesseits des Rheins das
Ende des Krieges und die Entscheidung abwarteten, dennoch weiter unterstützen
zu können, fügte der Kardinal am 4. Januar 1793 einem 'Breve Apostolicum,
Gallicanum Clerum exulem concernens' vom 21. November 1792 einen Spendenaufruf
an die Geistlichen in den drei rechtsrheinischen Kapiteln hinzu
.
Diese Sammlung für die Emigranten erbrachte allein unter den Mitgliedern des
Lahrer Kapitels über 337 fl, die um weitere 150 fl aus der Kapitels-Kasse
vermehrt, wenigstens einen Teil der nötigen Gelder für die weitere
Beherbergung der französischen Gäste abdeckte
.
Ansonsten wurde es still um die elsässichen
Priester auf straßburgischem Territorium rechts des Rheins. Am 2. August 1794
wurde noch einmal eine Sammlung für die Emigranten angeordnet
,
bevor die Nachrichten über den elsässischen Klerus endgültig abbrechen. Eine
endgültige, alle Teile befriedigende Lösung der Angelegenheit wurde nie
erreicht. Nach und nach begab sich ein Großteil der Geistlichen ins Elsass
zurück und versuchte sich in den veränderten Zuständen zurechtzufinden.
Ein Teil der elsässischen Kleriker blieb endgültig in
Ettenheim. Etwa 20 Geistliche verstarben in den Jahren 1790 bis 1803 in ihrem
Exil. Sie wurden auf dem Ettenheimer Friedhof, nahe der Kirche, beigesetzt
.
Dr. Jörg Sieger, Peter-und-Paul-Str. 49, 76646 Bruchsal,
Tel.: +49 (07251) 9761-0, Fax: +49 (07251) 9761-12, e-Mail: kontakt@joerg-sieger.de.
Letzte Änderung: 7. Mai 2003