In der Folge dieser
Geschehnisse sah sich auch die Straßburger Obrigkeit dazu veranlasst, die Wahl
eines neuen Bischofs anzustreben. Louis Kardinal de Rohan, der sich standhaft
gegen die französischen Maßnahmen
wehrte und den Eid auf die Zivilkonstitution verweigerte, wurde als nicht mehr
tragbar im Frühjahr des Jahres 1791 seines bischöflichen Amtes entsetzt und
die Wahl eines neuen Bischofs eingeleitet
.
Von
vorneherein stieß man auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Bischofsneuwahl.
Über die Hälfte der Wahlmänner scheinen die Wahl verweigert zu haben, mit der
Begründung, sie seien nicht mit hinlänglicher Vollmacht versehen
.
Trotzdem wurde am 6. März 1791 der aus einfachen Verhältnissen stammende
Professor des Kirchenrechtes an der Universität zu Straßburg, Abbé Franz
Anton Brendel
,
"... ein ßehr gelehrter mann ..." ![]()
als Bischof von Straßburg erwählt und gleich darauf in Paris konsekriert.
Aus der Verbindung mit dem 1756 in Wipfeld
am Main geborenen ehemaligen Franziskaner Eulogius Schneider
,
lassen sich einige Rückschlüsse auf den neuen konstitutionellen Bischof von
Straßburg ziehen. Schneider, der im Juni 1791 in Straßburg eintraf - seine
erste Rede im Münster suchte die Übereinstimmung des Evangeliums mit der neuen
französischen Staatsverfassung zu beweisen
- beeinflusste Brendel mit Sicherheit nicht nur auf dem Gebiet der
Sakramententheologie
.
Franz Anton Brendels Wahl
hatten 416 Wahlmänner ausgerichtet, von denen 224 protestantischer und
jüdischer Konfession waren
.
Dies änderte selbstredend nichts an der Tatsache, dass sich Rohan als
alleiniger und legitimer Bischof betrachtete und dies auch war. Am 13. März
wandte sich der Kardinal an die Geistlichen seiner Diözese und legte
feierlichen Protest ein. Durch die pathetische Sprache der Zeit hindurch ist die
Verbitterung des Kardinals deutlich zu spüren
.
Am 25. März berichtet das Mahlberger
Oberamt der Karlsruher Regierung, dass Rohans Rundschreiben unter großer Gefahr
ins Elsass befördert worden sei
.
Als abzusehen war, dass
der schismatische Bischof nicht bereit war, sich dem Kardinal zu unterwerfen,
reagierte Rohan erneut. Erzbischof Friderich-Carl-Joseph von Mainz hatte dem
Kardinal einen Brief zukommen lassen, der sich an die Welt- und
Klostergeistlichen der Straßburger Diözese richtete. In diesem auf den 17.
März 1791 datierten Schreiben
bringt der Erzbischof und Kurfürst seinen Schmerz über die Straßburger
Bischofswahl zum Ausdruck
.
Rohan griff die Schützenhilfe des Metropoliten bereitwillig auf und verbreitete
das Schreiben aus Mainz am 25. des gleichen Monats, nicht ohne selbst einige
Worte voranzustellen, in denen er noch einmal kurz seine Position darstellte,
und darauf hinwies, dass er sich der vollen Unterstützung des Papstes erfreute
.
Vermutlich bezieht sich Rohan in diesem Zusammenhang auf das
päpstliche Breve 'Quot aliquantum', in dem Pius VI. am 10. März 1791 -
drei Monate nachdem er das erstemal um Weisung angegangen worden war
- die Zivilkonstitution des Klerus verurteilte, da sie mit ihren Verfügungen
bezüglich der kanonischen Einsetzung der Bischöfe, der Wahl der Seelsorger und
der Einsetzung der Bischofsräte die 'göttliche Konstitution der Kirche'
verletzte. In seinem weiteren Breve 'Caritas' vom 13. April 1791 erklärt der
Papst alle Weihen der neuen Bischöfe als sakrilegisch, verbat ihnen alle
Amtshandlungen und drohte den vereidigten Priestern mit Suspendierung, sofern
sie nicht widerrufen würden. Bei dieser Gelegenheit verurteilte der Papst
übrigens auch die Erklärung der Menschenrechte, da ihre Prinzipien im
Widerspruch zur katholischen Lehre über den Ursprung der Staatsgewalt, die
Religionsfreiheit und die gesellschaftlichen Ungleichheiten stünden
.
Da Rohan auf diese Weise die Unterstützung von Papst und
Metropolit erfuhr, konnte er weiter gegen den 'Afterbischof' - wie man ihn
nannte
- vorgehen. Am 21. März wurde in Ettenheim die 'Canonische Warnung und
Verordnung'
"An Franz Anton Brendel, naturalisierten Priester und
anmaßlichen Bischoffe des Bisthums Strasburg; desgleichen an alle Welt= und
Klostergeistliche, und an alle Rechtglaubige besagten unsers Bisthums
"
unterzeichnet. Der Kardinal betonte, dass es landkundig sei, dass das Bistum Straßburg weder durch Tod, noch durch Verlassung, noch durch gerichtlichen Ausspruch der Kirchengewalt erledigt sei, Franz Anton Brendel durch den Präsidenten einer sogenannten Wahlversammlung, nach einer durch eine notorisch unbefugte Gewalt geschehenen Zusammenberufung und befohlenen Wahl, die in allem Betracht ungültig, als erwählter Bischof des niederrheinischen Departements ausgerufen worden sei. Dieser könne von allen Rechtgläubigen für nichts anderes als einen Eingedrungenen und - nach dem Ausspruch des Tridentinums - Dieb, der nicht durch die Türe in den Schafstall eingegangen, angesehen werden. All dies erfordere, dass Brendel mit dem Bannfluch belegt werde. Doch man wolle
"... nicht den Tod des Sünders, sondern seine
Bekehrung..." ![]()
und
gewähre ihm daher eine achttägige Frist, von dem Tage an gerechnet, an welchem
ihm diese Verwarnung bekannt würde, um seinen Fehler einzusehen und in den
Schoß der Kirche zurückzukehren
.
Die Verbreitung dieser Bannandrohung wurde umgehend
angeordnet. Am Sonntag Laetare, 3. April 1791, verlas Pfarrer Mast in Ettenheim
von der Kanzel die 'Canonische Warnung' des Kardinals und informierte die
Bevölkerung darüber, dass der neue Bischof exkommuniziert und mit dem Bann
belegt worden sei; alle Priester, die zu ihm hielten, würde das gleiche
Schicksal treffen
.
Außerhalb des Territoriums des Hochstiftes Straßburg
gestaltete sich die Verbreitung dieser Nachricht jedoch ungleich schwieriger.
Die Landvogtei Ortenau verhielt sich allgemein vorsichtig gegenüber
Veröffentlichungen des Kardinals. Das Fastenschreiben des Jahres 1791 durfte
nicht verkündet werden, da es 'auch im Elsaß sich ereig- nende Vorgänge
streift', und wegen der 'Canonischen Warnung' erhielten alle Pfarrer den
schriftlichen Befehl, diese und alles, was Rohan noch als Bischof ergehen
ließe, nicht öffentlich bekannt zu machen, bevor das 'placitum regium' erteilt
sei
.
Nicht nur von Seiten Österreichs versuchte man jeden Anschein zu vermeiden, als
würde man die von Rohan angestrebte Gegenrevolution begünstigen. Auch die
badischen Pfarrherren erhielten den Befehl, die Publikation der bischöflichen
Verordnung zurückzuhalten, bis man dieselbe in den benachbarten Landen
gestattet hätte, wobei man besonders darauf warten wollte, was von Österreichs
Seiten her erfolgen werde
.
Die Verbreitung des bischöflichen
Schreibens konnte jedoch durch diese Vorkehrungen nicht verhindert werden. Am 5.
Mai gestand Oberamtmann von Harrant in Bühl, dass die 'Canonische Warnung'
dort, wie an vielen anderen Orten, bekannt sei, obwohl es zu keiner Verlesung
von der Kanzel gekommen sei
.
Die Maßnahmen des Bischofs waren der Bevölkerung rechts und links des Rheins
präsent
.
"Wir, Franz Anton Brendel, aus göttlicher Barmherzig=
keit, und in der Gemeinschaft des heiligen apostolischen Stuhls,
gesetzmäßig erwählter Bischof des Niederrheinischen Departements,
ertheilen Unsern ehrwürdigen Mitarbeitern und allen Glaubigen
Unsers Kirchsprengels, Unsern Gruß und Segen, in Jesu
Christo unserm Herrn." ![]()
So beginnt der Hirtenbrief des 'Herrn Bischofs des
Niederrheins', den Brendel am 22. April 1791 als Reaktion auf die Rohan'sche
Herausforderung unterzeichnete. Im Blick auf das Amt, das weit über Brendels
eigene Kräfte gehe und dessen er sich unwürdig erachte, demütig beginnend,
schwingt sich der Tonfall des Schreibens auf zur Aufforderung, den 'ungerechten
Bann' so zu verachten, wie er, Brendel selbst, ihn vollkommen verachte, da er
von jenem herrühre, der keine Gerichtsbarkeit mehr habe. Der konstitutionelle
Bischof verlangt von seinen Anhängern, nicht mehr Bischöfe, Pfarrer und andere
öffentliche Kirchendiener für die ihrigen zu erkennen, welche des
Gesetzesbruches schuldig, ihres Amtes entsetzt sind. Man könne sie nicht mehr
anerkennen, ohne sich desselben Lasters schuldig zu machen
.
In einem Versuch eines Beweises aus Schrift
und Tradition legt Brendel im Verlauf seines Schreibens die Berechtigung der
neuen Ordnung dar. Auch die Tatsache, dass Protestanten mitgestimmt hätten, als
er auf den bischöflichen Stuhl erhoben wurde, versuchte er zu erklären:
Protestanten seien rechtmäßige Wahlleute, die dem Gesetz gehorchen müssen.
Nichts habe sie gehindert, sich zu erkundigen, wer in Straßburg die 'erste
Würde' verdiene, und darüber hinaus müssten sie schließlich ihren Anteil zum
Unterhalt des Bischofs beitragen. Es gehe also nicht an, ihnen das Wahlrecht
abzusprechen
.
Allen Anstrengungen zum Trotz konnte Brendel unter den
Geistlichen des Elsass kaum Anhänger finden. Noch weniger Zustimmung brachte
ihm die Bevölkerung entgegen. Nicht unwesentlichen Anteil an dieser Entwicklung
hatte sicherlich die Tätigkeit der in Ettenheim untergebrachten bischöflichen
Kurie. 'Unaufhörlich' sollte man die Stimme des rechtmäßigen Hirten vernehmen
.
Der Kardinal sorgte bereits am 19. April dafür, dass ein
weiteres Schreiben des Erzbischofs und Kurfürsten zu Mainz der Öffentlichkeit
bekannt gemacht wurde. Friderich-Carl-Joseph sprach sich erneut gegen die
französischen Umwälzungen, besonders die Kirchengüter betreffend, aus
.
Am 2. Mai 1791 veröffentlichte der Kardinal ferner ein päpstliches Schreiben
vom 16. April, in dem er ausdrücklich für seine Haltung gelobt wurde
.
In Karlsruhe verfolgte man
die publizistische Tätigkeit des Kardinals mit gespanntem Interesse
.
Fast alle Schreiben in dieser Sache - so auch die oben erwähnte erzbischöflich
mainzische Erklärung - gelangten nach Karlsruhe
.
Die Karlsruher Regierung befürchtete das Schlimmste, als sich herausstellte,
dass die Maßnahmen des Kardinals ihren Zweck nicht verfehlten. Die
Animositäten in Straßburg wuchsen in dem Maß, in dem die Bevölkerung ihre
Verbundenheit mit dem römischen Kardinal erklärte. Die Assignaten wurden von
den elsässischen Bauern nur unter Zwang angenommen und den Käufern der
Nationalgüter wurde gedroht, wenn dieselben ihre erworbenen Ländereien bebauen
wollten
.
Die Reaktion darauf, dass weder Brendel noch seine Priester vom Volk akzeptiert
wurden, blieb nicht aus. Das provisorische Direktorium des niederrheinischen
Departements schrieb an die Nationalversammlung und bat um Nationalgarden aus
dem Innern Frankreichs, um den großen Gefahren, die drohten, begegnen zu
können
.
Trotz aller Anstrengungen fällt dem
konstitutionellen Bischof in der folge kaum noch nennenswerte Bedeutung zu
.
Am 19. März 1792 bringt Papst Pius VI. in einem
Schreiben an seinen Klerus und das Volk in Frankreich seine Freude über die
Standhaftigkeit der Katholiken zum Ausdruck, ohne diejenigen Bischöfe zu
vergessen, die er - wie beispielsweise den Bischof von Autun - als Haupturheber
jener Spaltung bezeichnet. Der Papst ermahnt die 'eingedrungenen Afterbischöfe'
und geschworenen Priester - ein letztes Mal, wie er schreibt - auf das
ausdrücklichste, in den Schoß der römischen Kirche zurückzukehren
.
Franz Anton Brendel konnte sich noch fünf weitere Jahre
halten, bis er in der Folge der Dechristianisierung im Juni 1797 seine Demission
gab. Er starb als Bezirksarchivar am 23. Mai 1799
.
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Letzte Änderung: 7. Mai 2003