Zur nächsten SeiteZur vorigen SeiteII. Aus göttlicher Barmherzigkeit und in der Gemeinschaft des Heiligen Apostolischen Stuhls, gesetzmäßig erwählt

Videoanimation vorhanden: Bischof und GegenbischofIn der Folge dieser Geschehnisse sah sich auch die Straßburger Obrigkeit dazu veranlasst, die Wahl eines neuen Bischofs anzustreben. Louis Kardinal de Rohan, der sich standhaft gegen die französischen Maßnahmen Weiterführende Information wehrte und den Eid auf die Zivilkonstitution verweigerte, wurde als nicht mehr tragbar im Frühjahr des Jahres 1791 seines bischöflichen Amtes entsetzt und die Wahl eines neuen Bischofs eingeleitet Weiterführende Information.

Zum Seitenbeginn

1. Der Afterbischof

Die Fassade des Straßburger MünstersVon vorneherein stieß man auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Bischofsneuwahl. Über die Hälfte der Wahlmänner scheinen die Wahl verweigert zu haben, mit der Begründung, sie seien nicht mit hinlänglicher Vollmacht versehen Weiterführende Information. Trotzdem wurde am 6. März 1791 der aus einfachen Verhältnissen stammende Professor des Kirchenrechtes an der Universität zu Straßburg, Abbé Franz Anton Brendel Weiterführende Information,

"... ein ßehr gelehrter mann ..." Joann Conrad Machleid, Diarium II, *131v

als Bischof von Straßburg erwählt und gleich darauf in Paris konsekriert.

Aus der Verbindung mit dem 1756 in Wipfeld am Main geborenen ehemaligen Franziskaner Eulogius Schneider Über Eulogius Schneider vgl.: Christoph Friedrich Cotta, Eulogius Schneiders Schicksale in Frankreich - Nachdruck der Ausgabe Straßburg 1797 (Hamburg 1979); Leo Ehrhard, Eulogius Schneider - Sein Leben und seine Schriften (Straßburg 1894); Jean Eugène Muehlenbeck, Euloge Schneider - 1793 (Strasbourg 1896); Edmund Nacken, Studien über Eulogius Schneider in Deutschland (Bonn 1933), lassen sich einige Rückschlüsse auf den neuen konstitutionellen Bischof von Straßburg ziehen. Schneider, der im Juni 1791 in Straßburg eintraf - seine erste Rede im Münster suchte die Übereinstimmung des Evangeliums mit der neuen französischen Staatsverfassung zu beweisen Johann Baptist von Weiß, Weltgeschichte (fortgesetzt von Richard von Krailik) Bd. XIII (Graz/Leipzig 3. Auflage 1894) 436 - beeinflusste Brendel mit Sicherheit nicht nur auf dem Gebiet der Sakramententheologie Weiterführende Information.

Franz Anton Brendels Wahl hatten 416 Wahlmänner ausgerichtet, von denen 224 protestantischer und jüdischer Konfession waren Weiterführende Information. Dies änderte selbstredend nichts an der Tatsache, dass sich Rohan als alleiniger und legitimer Bischof betrachtete und dies auch war. Am 13. März wandte sich der Kardinal an die Geistlichen seiner Diözese und legte feierlichen Protest ein. Durch die pathetische Sprache der Zeit hindurch ist die Verbitterung des Kardinals deutlich zu spüren Weiterführende Information.

Am 25. März berichtet das Mahlberger Oberamt der Karlsruher Regierung, dass Rohans Rundschreiben unter großer Gefahr ins Elsass befördert worden sei Weiterführende Information.

Als abzusehen war, dass der schismatische Bischof nicht bereit war, sich dem Kardinal zu unterwerfen, reagierte Rohan erneut. Erzbischof Friderich-Carl-Joseph von Mainz hatte dem Kardinal einen Brief zukommen lassen, der sich an die Welt- und Klostergeistlichen der Straßburger Diözese richtete. In diesem auf den 17. März 1791 datierten Schreiben DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht und Eminenz, des Hrn Kardinals von Rohan, Fürst Bischofs von Strasburg (25. März 1791) bringt der Erzbischof und Kurfürst seinen Schmerz über die Straßburger Bischofswahl zum Ausdruck Weiterführende Information. Rohan griff die Schützenhilfe des Metropoliten bereitwillig auf und verbreitete das Schreiben aus Mainz am 25. des gleichen Monats, nicht ohne selbst einige Worte voranzustellen, in denen er noch einmal kurz seine Position darstellte, und darauf hinwies, dass er sich der vollen Unterstützung des Papstes erfreute Weiterführende Information.

Vermutlich bezieht sich Rohan in diesem Zusammenhang auf das päpstliche Breve 'Quot aliquantum', in dem Pius VI. am 10. März 1791 - drei Monate nachdem er das erstemal um Weisung angegangen worden war Rudolf Reinhardt, Kirche und Klerus, in: in: Raymund Kottje / Bernd Moeller, Ökumenische Kirchengeschichte, Bd. III (Mainz 1974) 88 - die Zivilkonstitution des Klerus verurteilte, da sie mit ihren Verfügungen bezüglich der kanonischen Einsetzung der Bischöfe, der Wahl der Seelsorger und der Einsetzung der Bischofsräte die 'göttliche Konstitution der Kirche' verletzte. In seinem weiteren Breve 'Caritas' vom 13. April 1791 erklärt der Papst alle Weihen der neuen Bischöfe als sakrilegisch, verbat ihnen alle Amtshandlungen und drohte den vereidigten Priestern mit Suspendierung, sofern sie nicht widerrufen würden. Bei dieser Gelegenheit verurteilte der Papst übrigens auch die Erklärung der Menschenrechte, da ihre Prinzipien im Widerspruch zur katholischen Lehre über den Ursprung der Staatsgewalt, die Religionsfreiheit und die gesellschaftlichen Ungleichheiten stünden DAL-DECLARATIO SUMMI PONTIFICIS PII PAPAE VI. (13. April 1791); Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 32.

Zum Seitenbeginn

2. Unruhen um die Exkommunikation

Da Rohan auf diese Weise die Unterstützung von Papst und Metropolit erfuhr, konnte er weiter gegen den 'Afterbischof' - wie man ihn nannte DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Brief Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht und Eminenz, des Hrn Kardinals von Rohan, Fürst Bischofs von Strasburg (25. März 1791) 4 - vorgehen. Am 21. März wurde in Ettenheim die 'Canonische Warnung und Verordnung'

"An Franz Anton Brendel, naturalisierten Priester und anmaßlichen Bischoffe des Bisthums Strasburg; desgleichen an alle Welt= und Klostergeistliche, und an alle Rechtglaubige besagten unsers Bisthums DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Canonische Warnung und Verordnung (21. März 1791) 2; vgl. Rodolphe Reuss, La Constitution civile du clergé et la crise religieuse en Alsace (1790-1795), Bd. I (Strasbourg 1922) Bd. I, 173-174; Schwartz, Bd. II, 270-271"

unterzeichnet. Der Kardinal betonte, dass es landkundig sei, dass das Bistum Straßburg weder durch Tod, noch durch Verlassung, noch durch gerichtlichen Ausspruch der Kirchengewalt erledigt sei, Franz Anton Brendel durch den Präsidenten einer sogenannten Wahlversammlung, nach einer durch eine notorisch unbefugte Gewalt geschehenen Zusammenberufung und befohlenen Wahl, die in allem Betracht ungültig, als erwählter Bischof des niederrheinischen Departements ausgerufen worden sei. Dieser könne von allen Rechtgläubigen für nichts anderes als einen Eingedrungenen und - nach dem Ausspruch des Tridentinums - Dieb, der nicht durch die Türe in den Schafstall eingegangen, angesehen werden. All dies erfordere, dass Brendel mit dem Bannfluch belegt werde. Doch man wolle

"... nicht den Tod des Sünders, sondern seine Bekehrung..." DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Canonische Warnung und Verordnung (21. März 1791) 5

Die Kanzel der Ettenheimer Stadtpfarrkirche St. Bartholomäusund gewähre ihm daher eine achttägige Frist, von dem Tage an gerechnet, an welchem ihm diese Verwarnung bekannt würde, um seinen Fehler einzusehen und in den Schoß der Kirche zurückzukehren Weiterführende Information.

Die Verbreitung dieser Bannandrohung wurde umgehend angeordnet. Am Sonntag Laetare, 3. April 1791, verlas Pfarrer Mast in Ettenheim von der Kanzel die 'Canonische Warnung' des Kardinals und informierte die Bevölkerung darüber, dass der neue Bischof exkommuniziert und mit dem Bann belegt worden sei; alle Priester, die zu ihm hielten, würde das gleiche Schicksal treffen Joann Conrad Machleid, Diarium II, *131v.

Außerhalb des Territoriums des Hochstiftes Straßburg gestaltete sich die Verbreitung dieser Nachricht jedoch ungleich schwieriger. Die Landvogtei Ortenau verhielt sich allgemein vorsichtig gegenüber Veröffentlichungen des Kardinals. Das Fastenschreiben des Jahres 1791 durfte nicht verkündet werden, da es 'auch im Elsaß sich ereig- nende Vorgänge streift', und wegen der 'Canonischen Warnung' erhielten alle Pfarrer den schriftlichen Befehl, diese und alles, was Rohan noch als Bischof ergehen ließe, nicht öffentlich bekannt zu machen, bevor das 'placitum regium' erteilt sei GLA 74-6281, 118v. Nicht nur von Seiten Österreichs versuchte man jeden Anschein zu vermeiden, als würde man die von Rohan angestrebte Gegenrevolution begünstigen. Auch die badischen Pfarrherren erhielten den Befehl, die Publikation der bischöflichen Verordnung zurückzuhalten, bis man dieselbe in den benachbarten Landen gestattet hätte, wobei man besonders darauf warten wollte, was von Österreichs Seiten her erfolgen werde GLA 74-6281, 138r-139v.

Die Verbreitung des bischöflichen Schreibens konnte jedoch durch diese Vorkehrungen nicht verhindert werden. Am 5. Mai gestand Oberamtmann von Harrant in Bühl, dass die 'Canonische Warnung' dort, wie an vielen anderen Orten, bekannt sei, obwohl es zu keiner Verlesung von der Kanzel gekommen sei GLA 74-6281, 181r. Die Maßnahmen des Bischofs waren der Bevölkerung rechts und links des Rheins präsent Weiterführende Information.

Zum Seitenbeginn

3. Reaktion und Niederlage

"Wir, Franz Anton Brendel, aus göttlicher Barmherzig=
keit, und in der Gemeinschaft des heiligen apostolischen Stuhls,
gesetzmäßig erwählter Bischof des Niederrheinischen Departements,
ertheilen Unsern ehrwürdigen Mitarbeitern und allen Glaubigen
Unsers Kirchsprengels, Unsern Gruß und Segen, in Jesu
Christo unserm Herrn." DAL-Hirtenbrief des Herrn Bischofs des Niederrheins (22. April 1791) 1

Erste Seite des Hirtenbrief Franz Anton Brendels vom 22. April 1791So beginnt der Hirtenbrief des 'Herrn Bischofs des Niederrheins', den Brendel am 22. April 1791 als Reaktion auf die Rohan'sche Herausforderung unterzeichnete. Im Blick auf das Amt, das weit über Brendels eigene Kräfte gehe und dessen er sich unwürdig erachte, demütig beginnend, schwingt sich der Tonfall des Schreibens auf zur Aufforderung, den 'ungerechten Bann' so zu verachten, wie er, Brendel selbst, ihn vollkommen verachte, da er von jenem herrühre, der keine Gerichtsbarkeit mehr habe. Der konstitutionelle Bischof verlangt von seinen Anhängern, nicht mehr Bischöfe, Pfarrer und andere öffentliche Kirchendiener für die ihrigen zu erkennen, welche des Gesetzesbruches schuldig, ihres Amtes entsetzt sind. Man könne sie nicht mehr anerkennen, ohne sich desselben Lasters schuldig zu machen DAL-Hirtenbrief des Herrn Bischofs des Niederrheins (22. April 1791) 5.

In einem Versuch eines Beweises aus Schrift und Tradition legt Brendel im Verlauf seines Schreibens die Berechtigung der neuen Ordnung dar. Auch die Tatsache, dass Protestanten mitgestimmt hätten, als er auf den bischöflichen Stuhl erhoben wurde, versuchte er zu erklären: Protestanten seien rechtmäßige Wahlleute, die dem Gesetz gehorchen müssen. Nichts habe sie gehindert, sich zu erkundigen, wer in Straßburg die 'erste Würde' verdiene, und darüber hinaus müssten sie schließlich ihren Anteil zum Unterhalt des Bischofs beitragen. Es gehe also nicht an, ihnen das Wahlrecht abzusprechen Weiterführende Information.

Allen Anstrengungen zum Trotz konnte Brendel unter den Geistlichen des Elsass kaum Anhänger finden. Noch weniger Zustimmung brachte ihm die Bevölkerung entgegen. Nicht unwesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte sicherlich die Tätigkeit der in Ettenheim untergebrachten bischöflichen Kurie. 'Unaufhörlich' sollte man die Stimme des rechtmäßigen Hirten vernehmen DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Ludwig=Renat=Eduard, Prinz von Rohan... (19. April 1791) 1.

Der Kardinal sorgte bereits am 19. April dafür, dass ein weiteres Schreiben des Erzbischofs und Kurfürsten zu Mainz der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde. Friderich-Carl-Joseph sprach sich erneut gegen die französischen Umwälzungen, besonders die Kirchengüter betreffend, aus DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Ludwig=Renat=Eduard, Prinz von Rohan... (19. April 1791) 6-8. Am 2. Mai 1791 veröffentlichte der Kardinal ferner ein päpstliches Schreiben vom 16. April, in dem er ausdrücklich für seine Haltung gelobt wurde DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Louis René Edouard, Prince de ROHAN... (2. Mai 1791).

In Karlsruhe verfolgte man die publizistische Tätigkeit des Kardinals mit gespanntem Interesse Weiterführende Information. Fast alle Schreiben in dieser Sache - so auch die oben erwähnte erzbischöflich mainzische Erklärung - gelangten nach Karlsruhe GLA 74-6281, 140r vgl. GLA 74-6281, 148v. Die Karlsruher Regierung befürchtete das Schlimmste, als sich herausstellte, dass die Maßnahmen des Kardinals ihren Zweck nicht verfehlten. Die Animositäten in Straßburg wuchsen in dem Maß, in dem die Bevölkerung ihre Verbundenheit mit dem römischen Kardinal erklärte. Die Assignaten wurden von den elsässischen Bauern nur unter Zwang angenommen und den Käufern der Nationalgüter wurde gedroht, wenn dieselben ihre erworbenen Ländereien bebauen wollten GLA 74-6285, 34v. Die Reaktion darauf, dass weder Brendel noch seine Priester vom Volk akzeptiert wurden, blieb nicht aus. Das provisorische Direktorium des niederrheinischen Departements schrieb an die Nationalversammlung und bat um Nationalgarden aus dem Innern Frankreichs, um den großen Gefahren, die drohten, begegnen zu können Weiterführende Information.

Trotz aller Anstrengungen fällt dem konstitutionellen Bischof in der folge kaum noch nennenswerte Bedeutung zu Weiterführende Information.

Am 19. März 1792 bringt Papst Pius VI. in einem Schreiben an seinen Klerus und das Volk in Frankreich seine Freude über die Standhaftigkeit der Katholiken zum Ausdruck, ohne diejenigen Bischöfe zu vergessen, die er - wie beispielsweise den Bischof von Autun - als Haupturheber jener Spaltung bezeichnet. Der Papst ermahnt die 'eingedrungenen Afterbischöfe' und geschworenen Priester - ein letztes Mal, wie er schreibt - auf das ausdrücklichste, in den Schoß der römischen Kirche zurückzukehren DAL-DECLARATIO ULTERIOR SUMMI PONTIFICIS PII PAPAE VI. (19. März 1792).

Franz Anton Brendel konnte sich noch fünf weitere Jahre halten, bis er in der Folge der Dechristianisierung im Juni 1797 seine Demission gab. Er starb als Bezirksarchivar am 23. Mai 1799 André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 346-347.

Dr. Jörg Sieger, Peter-und-Paul-Str. 49, 76646 Bruchsal,
Tel.: +49 (07251) 9761-0, Fax: +49 (07251) 9761-12, e-Mail: kontakt@joerg-sieger.de.

Zum Seitenbeginn Zur vorigen Seite Zur Startseite Zur nächsten Seite Schreiben Sie mir Ihre Meinung

Letzte Änderung: 7. Mai 2003