Ebenso
vehement, wie sich Rohan als Reichsfürst den Neuerungen der Französischen
Revolution wiedersetzte, trat er den Vorstellungen der Revolutionäre auf
kirchlichem und religiösem Gebiet in seiner Funktion als Bischof der
Straßburger Diözese entgegen.
Nach
seiner Emigration auf rechtsrheinisches Gebiet, wurde die bischöfliche Kurie in
die Ortenau verlegt
.
Am 22. Januar 1791 verfügte der Kardinal bei einem Besuch in der Reichsstadt
Offenburg, dass dort das Domkapitel und der Hohe Chor den Stiftsgottesdienst
halten solle, wie derselbe
"... bis zu seiner dermaligen Aufhebung
in dem
Münster zu Straßburg gehalten worden." ![]()
Gemeinsam mit dem feierlichen Chorgebet wurde im Jahre 1791
das Domkapitel selbst in der Reichsstadt konstituiert
,
bis letzteres im Mai des gleichen Jahres endgültig in die Residenzstadt
Ettenheim überführt wurde
.
Mit Schreiben vom 21. Mai wurden die Pfarrherren darüber aufgeklärt, dass sie
Anfragen und Anträge nunmehr dorthin zu richten hätten
.
Kaum zwei Monate nachdem somit durch eine notdürftige
Verwaltung die kirchliche Ordnung aufrecht erhalten wurde, verabschiedete man in
Frankreich die 'Constitution civile du clergé'
,
mit deren Auswirkungen am Oberrhein wir uns in folgendem zu beschäftigen haben.
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Letzte Änderung: 7. Mai 2003