
Am
30. April 1790 traf der Herr von Ichtratzheim in Ettenheim ein, 'weilen in dem
Elsaß alle Rebellion ist, und die herrschafften schier nit mer ßicher ßein'
.
So wie er zogen sich viele Fürsten des Elsass in ihre rechtsrheinischen
Besitzungen zurück. Doch nicht überall wurde ihnen der Aufenthalt so leicht
gemacht, wie auf dem Territorium des Hochstiftes Straßburg. Eingeschüchtert
durch die Ereignisse des Jahres 1789 bemühten sich die Landesherren um
größtmögliche Neutralität
.
Baden verordnete aus diesem Grund, dass sich kein Fremder länger als 24 Stunden
an einem Ort aufhalten dürfe. Nur diejenigen, 'welche ihres Standes wegen
einige Rücksichten verdienen, und sich einzeln, nicht Truppweise einfinden',
könnte man, nach sofortiger Meldung beim jeweiligen Oberamt, bis zu acht Tagen
beherbergen. Längere Aufenthalte zu bewilligen, behielt sich die Karlsruher
Regierung vor
.
Während das vorderösterreichische Oberamt
Ortenau keine Franzosen aufnahm
,
machte Offenburg kaum Auflagen bezüglich der Unterbringung von Emigranten.
Mehrere französische Familien fanden in der Reichsstadt Unterkunft
.
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Letzte Änderung: 19. April 2003