Die Gebiete rechts des Rheins blieben angesichts der elsässischen Unruhen trotz zahlreicher Beziehungen zum Elsass erstaunlich ruhig, was sicher mit ein Verdienst der Karlsruher Regierung war. Aufruhr gab es im Rechtsrheinischen lediglich in der vorderösterreichischen Ortenau und dem bischöflich-straßburgischen Oberamt Oberkirch.
Die ersten Unruhen
auf rechtsrheinischem Territorium begegnen in Önsbach im Oberamt Ortenau. Die
Sturmglocken wurden geläutet und Vorgesetzte beleidigt. Der Haufen der
Aufständischen, der vor allem aus Bauern bestand, vergrößerte sich rasch
und beschloss nach Appenweier zu marschieren. Das dort liegende kaiserliche
Kommando stellte sich auf die Seite der Bauern und zog freiwillig nach
Offenburg, während jene von den in Appenweier anwesenden Oberamtsräten die
Akten über einige Waldungen verlangten. Unter der Erklärung, wiederzukommen,
wenn es nicht die Rechten seien, nahmen sie die Schriftstücke mit sich. Im
Anschluss an diesen Vorfall wurden in Ortenberg einsitzende Häftlinge befreit
.
In Renchen verbrannten Aufständische auf
einem Waldplatz, der der Gemeinde bei einem Prozess mit dem Kloster
Allerheiligen verlorengegangen war, das auf Befehl des Oberamtes gemähte Heu
.
Auch das Kloster
Ettenheimmünster befürchtete Übergriffe von Seiten der Bevölkerung
.
Der Konvent bat vorsorglich die badischen Nachbarn um Schutztruppen. Bevor es
jedoch zum Einmarsch von Soldaten kam, konnte Oberamtsverweser Stuber
erfolgreich zwischen Kloster und Bürgerschaft vermitteln. Die Kontrahenten
einigten sich, obwohl die Zugeständnisse des Konvents minimal waren
.
In
Oberkirch gelang es dem dortigen Stabhalter, einen Auflauf aufzulösen, bevor
derselbe größeren Schaden anrichten konnte, indem er der Bevölkerung zu ihrem
Recht zu verhelfen versprach
.
Am 22. August 1789
forderte der Straßburger Weihbischof Jacob Lanz die Bevölkerung auf, alle
Unruhen zu meiden, der Obrigkeit treu zu bleiben und vor allem für Ruhe und
Frieden zu beten
.
Doch während der Aufruhr in der Ortenau rasch beschwichtigt werden konnte,
besserten sich die Verhältnisse im Oberamt Oberkirch kaum
.
Dies hängt vor allem mit der Person des Landvogts von Bruder(n) zusammen
.
Der Landvogt, der sich als Geheimrat und
Oberamtmann von Oberkirch und Ettenheim in Renchen niedergelassen hatte
,
genoss das volle Vertrauen des Landesherren, zeichnete sich allerdings wie die
Quellen übereinstimmend berichten - durch ein Höchstmaß an Ungeschicklichkeit
aus und vermochte der Unruhen nicht Herr zu werden
.
Ende August 1789 fuhr er mit einer Deputation nach Zabern, ohne allerdings den
Kardinal dort anzutreffen
.
Die Lage in Oberkirch blieb kritisch.
Diebereien, Raufereien und das Einschlagen von Fenstern scheinen an der
Tagesordnung gewesen zu sein. Immer noch drohten die Oberkircher, nach
Allerheiligen zu marschieren, um ihren Wald zurückzufordern
.
Die Zwischenfälle in der Unteren Herrschaft waren vor allem durch die Tatsache,
dass die Verwaltung des Oberamtes Ortenau ihre Untertanen nicht restlos im Griff
hatte
,
eine beständige Bedrohung. Ein übergreifen der Unruhen vom Acher- und Renchtal
auf die gesamte vorderösterreichische Ortenau war zum damaligen Zeitpunkt mehr
als wahrscheinlich.
Bereits am 7. Dezember trafen bei von Bruder drei
Expressen des Oberrheinischen Kreises ein. Man war dort entschlossen, den
Unruhen nicht länger untätig zuzusehen
.
Von Bruder war davon überzeugt, dass
lediglich militärisches Eingreifen
die Ruhe wiederherzustellen vermochte. Noch im Dezember 1789 befand er sich in
Mannheim und Mainz, um die Reichsexekution zu erwirken
.
In der Nachbarschaft des Hochstiftes erachtete man dieses
Vorhaben als übertrieben. Auch machte die Finanzlage Straßburgs das Einrücken
fremder Truppen unwahrscheinlich
.
Selbst Oppenau bemühte sich darum, dem Reichskammergericht
klar zu machen, dass es keiner militärischen Exekution bedürfe. Von Rebellion
könne keine Rede sein; schließlich verlange man nur, was Recht sei, und wenn
die Regierung in Zabern der Meinung wäre, dass die Oppenauer zu weit gegangen
seien, so solle sie eine Untersuchungskommission einsetzen. Einem gerechten
Urteil des Landesherren werde man sich auf jeden Fall beugen
.
Als in
Wetzlar bekannt wurde, dass Bruder die Angelegenheit völlig überzogen
dargestellt hatte, musste die bereits zugestandene Exekution wieder
zurückgenommen werden
.
Am 21. Dezember brachte der aus Mannheim zurückkehrende Schultheiß Burger von
Sasbach die Versicherung, dass augenblicklich keine Exekutionstruppen zu
befürchten seien
.
Von Bruder hingegen versuchte, als sich die Lage im benachbarten Oberamt Ortenau
im Dezember erneut zuspitzte
,
die Exekution bei Kur-Mainz und Kurpfalz zu erwirken. Allenthalben hörte man
daraufhin, dass 1600 Mann zur Dämpfung der Unruhen ins Oberkirchische entsandt
würden
.
Gleichsam im letzten Augenblick versuchten die Gerichte der Unteren Herrschaft
die drohende Exekution auf dem Gerichtsweg
abzuwenden. Sasbach, Renchen, Oberkirch und Oppenau erklärten, dass es für
eine solche Maßnahme keinerlei Grund gebe
.
Doch auch eine eigens verfasste Schrift
,
auch die Absicht der Gericht Kappelrodeck und Waldulm, beim Einmarsch von
Truppen ernsthaftesten Widerstand zu leisten und fortan auch dem Fürstbischof
keine Gelder mehr abzuführen
,
konnten nicht hindern, dass am 15. Februar 1790 - während die Ortenau von
Truppen völlig befreit war
- im Oberamt Oberkirch Exekutionstruppen einmarschierten.
1032 Mann - je zur Hälfte
mainzische und pfälzische Soldaten - rückten mit vier Kanonen, zwei Haubizen,
blanken Säbeln, gespannten Hähnen und brennenden Lunten in Renchen ein
.
Die Organisation des Unternehmens, die in den Händen des Landvogts lag, war
äußerst mangelhaft
‚
nicht einmal für die Bezahlung der Soldaten und die nötigen Lebensmittel war
gesorgt worden
.
Die Truppen marschierten bereits, als Landvogt von Bruder ausschrieb, dass
Renchen
"... 200 Frt: Korn, 100 Firt:
Waitzen, 100 Frt: Habern, 200. Centner Heu, 2000 Bund
Stroh, 2. Centner Lichter, 50 Claft: Holtz, 12 000 fi Geld,
sodann Fleisch, Butter, Eyer, Schmaltz, Gemüß: pp: nach
Nothdurfft beischafen solle.
"
Die Bevölkerung hatte nicht nur die Schmach
der Strafe selbst, sondern auch die finanzielle Belastung zu tragen
.
Jeder Soldat forderte 48 xr pro Tag und die Besoldung der Offiziere lag
entsprechend darüber. ![]()
Am 1. März begann eine
Untersuchungskommission, die Schuldigen am Aufruhr ausfindig zu machen
.
Bis zum 22. März hatte man in Renchen die halbe Gemeinde vernommen. Von
Blittersdorf war der Ansicht, dass das Verhör, das man schließlich in
Wagshurst fortsetzte, an mangelnder Personal- und Sachkenntnis der Kommission
litt, die sich seiner Meinung nach weniger mit den Ursachen und Urhebern
befasste, als mit Ermittlungen im Interesse Bruders darüber aufhielt, wer sich
durch Schimpfreden oder Drohworte gegen den Landvogt hervorgetan hätte
.
An Kosten hatte das Gericht Renchen zu diesem Zeitpunkt
bereits 17 000 fI, Oppenau 2000 fl und die übrigen Gerichte je 4000 fl
vorgeschossen; am 22. März erhielt Bruder ein Darlehen von 2000 fl vom Kloster
Ettenheimmünster
.
Die ständig steigenden Belastungen trieben
die Untertanen der Herrschaft Oberkirch an den fand der Verzweiflung. Am 4.
April wurden neue Aufstandsgerüchte laut. In Oberkirch sprach man davon, dass
man mit den Ortenauern gemeinsam die Soldaten vertreiben solle
.
In dieser immer bedrohlicher werdenden Situation nahm sich der badische Minister
von Edelsheim der Sache an. Unterstützt von seinem Freund Johannes Müller,
Ratgeber beim Kurfürsten, intervenierte er direkt in Mainz, dessen Kommissar
ganz unter dem Einfluss des Landvogts von Bruder stand
.
Edelsheim bemühte sich um den Abzug der
Exekutionstruppen. Seiner Überzeugung nach würde dies den Sturz des Landvogts
von Bruder - seine Abneigung gegen denselben schien nahezu unüberwindlich
- nach sich ziehen.
"Man muß Bruder bremsen, die Untertanen anhören, anstatt
den Empfehlungen dieses teuflischen Bruders zu folgen, die Abgaben verringern,
daß die Einwohner des Landes sie tragen können; nicht dulden, daß die
Kommissäre es mit Bruder halten, und sich eines Mittels versichern, um sich
Respekt zu verschaffen, dann wird alles gut gehen, und die Kommissäre behielten
ihre Würde, ihr hohes Ansehen in puncto Gerechtigkeit und Rechtlichkeit, die
sich einer von beiden mit vollem Recht erworben hat." ![]()
Als Mitte April 1790 bekannt wurde, dass in Renchen der Befehl
zum Abmarsch der Truppen von beiden Subdelegationshöfen eingetroffen sei, führ
Bruder sofort dorthin, um den Vollzug dieser Anordnung zu verhindern. Durch
bewusste Fehlinformation versuchte er sogar eine Verstärkung der Truppen zu
erreichen
.
Während sich die Zustände in der Unteren Herrschaft weiter verschlimmerten, hatte der bischöfliche Landesherr keinerlei Vorstellung von den Vorgängen. Bruder verstand es, sich in der Gunst des Fürsten zu erhalten. Als Hofrat Ebling Anfang Mai den Kardinal aufsuchte, wurde er nicht vorgelassen.
"Man hat ihm zu erkennen gegeben, das Zutrauen des Hr.
Kardinals gegen den Bruder daure fort; der Hr. Kardinal glaube, die Exekution
sei eine Wohltat für das Land; den Bauern könne man jetzt den Ernst zeigen,
Polizeieinrichtungen und andere Anordnungen treffen, die man bis nun habe
unterlassen müssen. Wäre die Not so groß, als man sie vorspiegle, so würden
die Gerichter selbst die Gnade des Herrn anflehen.
Unglücklicher
Fürst und noch unglücklicheres Land!" ![]()
Edelsheim wandte sich
erneut an Johannes Müller und schilderte ihm die Lage
.
Nicht zuletzt seinem Einsatz war es zu verdanken, dass die Exekutionstruppen im
Sommer abgezogen werden konnten. Die 'Rädelsführer' wurden verhaftet und in
Gewahrsam genommen
.
Als am 19. September vom
Reichskammergericht in Wetzlar die Streitigkeiten des Kardinals mit seinen
Domkapitularen geschlichtet wurden, empfahl man dem Fürstbischof, den Landvogt
von Bruder aus seinem Amt zu entlassen. Auch sollten die Gefangenen in Mainz,
Mannheim und Renchen freigelassen werden
.
Daraufhin reiste Amtmann Stuber Mitte Oktober nach Wetzlar, um den weiteren
Verbleib der Gefangenen in den Zuchthäusern von Mainz und Mannheim zu erreichen
.
Stuber blieb dort bis in den November hinein und erwirkte am 9. November ein
Urteil, das einige Änderungen bezüglich der Gefangenenentlassung anordnete.
Dem Kardinal wurde dabei erneut nahegelegt, den Vergleich, den man ihm im Urteil
vom 19. September vorgeschlagen hatte, doch noch in Vollzug zu setzen
.
Als Stuber Ende November in Ettenheim eintraf
,
war klar geworden, dass die Entlassung der Häftlinge in Bälde bevorstand. Am
17. Dezember wusste man bereits in Mahlberg von der Freilassung der Oberkircher
Gefangenen aus dem Mainzer Zuchthaus. Die Mannheimer hielten die bei ihnen
einsitzenden Häftlinge jedoch noch zurück. Sie warteten bis zur völligen
Bezahlung der angefallenen Kosten
.
Wiederum musste Geld aufgenommen werden
.
Das nächste Urteil des
Reichskammergerichtes erging am 23. Dezember 1791
‚
und im Februar 1792 traf der Kurkölnische Hofrat Blum in Ettenheim ein, der als
neuer Administrator für das Oberamt Oberkirch vorgesehen war
.
Der 'ganz unfähige' Landvogt von Bruder, der sein Amt mit 30 000 Gulden
eingekauft hatte, und von dem man behauptete, dass er
"... keine drei Tage in seinem Leben gearbeitet und keine
drei soIiden Bogen je geschrieben habe...", ![]()
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Letzte Änderung: 19. April 2003