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Leben und Offenbarungen der heiligen Brigitta
Im Reiche des Könige von Norwegen, welcher unter allen
Königen gegen Mitternacht der äußerste ist, so daß jenseits seiner Länder
kein für Menschen bewohnbarer Ort gefunden wird, begegnete es der Frau
Brigitta, als sie gar eifrig dem Gebete oblag, daß, nachdem ihres Leibes
Kräfte gleichsam vernichtet worden, ihre Seele mit einem vollkommensten
Vermögen, mit allen ihren Kräften dasjenige zu schauen, zu hören und zu
reden, was geistlich ist, ausgerüstet ward. Und das fand so statt, daß diese
Frau öfter verzückt, in einer spirituellen oder intellektuellen Vision
geistlicherweise sich viele Dinge mitteilen hörte, welche sie nachmals dem
Erzbischofe von Upsala, samt drei anderen Bischöfen und einem sehr frommen
Magister, der für einen großen Gottesgelehrten gehalten ward, und einem Gott
ergebenen und sehr gottesfürchtigen Abte mit großer Ehrerbietung und Furcht
Gottes demütiglich mitteilte, weil sie fürchtete, durch den trügerischen
Engel der Finsternis in der Gestalt eines Engels des Lichtes hintergangen zu
werden. Und diese alle,
sowie viele Freunde Gottes, welche es hörten, und darüber reifliche,
geistliche, gegenseitige Erörterungen miteinander anstellten, bestätigten,
daß der gedachten Person alles auf göttliche Weise, von einem guten Geiste
der Wahrheit und des Lichtes, aus besonderer Gnade des heiligen Geistes
geoffenbart worden. In einer solchen Offenbarung erblickte sie einst einen
Mann und ein Weib von schöner Gestalt, und sogleich sprach eine Stimme zu
ihr: Siehe, diese beiden Personen, welche Du siehest, sind Jesus Christus und
seine Mutter Maria, welche Dir jetzt so erscheinen, wie sie waren, als sie in
der Welt lebten. Wie aber ihre Leiber jetzt im Himmel sind, ist für Dich zu
erkennen oder zu schauen unmöglich. Nachdem dieses Wort gesprochen worden,
öffnete Jesus Christus, sowie er erschienen war, seine Lippen, redete und
sprach.
Christus redet mit seiner Braut, der seligen Brigitta, in einem Bilde und sagt, daß, seitdem andere Weinberge, d. h. Orden, einigermaßen verwüstet worden, er nun gegenwärtig einen neuen Weinberg anzulegen beabsichtige, nämlich einen neuen Orden, für den er dergestalt fleißig Sorge tragen will, daß er ihm lieblichen und süßen Wein bringe.
"Ich bin wie ein gar mächtiger König, welcher seine
Weinberge bepflanzte, und dieselben trugen lange Zeit sehr guten Wein. Endlich
säete sein Feind gar schlimmen Samen hinein, welcher dermaßen aufging und
sich verbreitete, daß die Reben nur mit großer Schwierigkeit Wein tragen
konnten. Die Diener des Königs aber sprachen zu ihm: Herr! wir haben Deine
Weinberge besehen und darin gar wenig Reben gefunden, welche Wein tragen.
Jener gar schlimme Same aber, der zu nichts nützt, als zum Verbrennen, ist
über die Maßen ausgewachsen. Der Herr antwortete ihnen: Ich werde mir einen
neuen Weinberg anlegen, wohin man Reben bringen soll, und dieselben werden
Wurzeln treiben. Und ich selber will denselben fruchtbar machen, und er wird
erfüllt werden mit dem besten Weine. Ich selber werde über ihn wachen, daß
alles Schädliche, was hineingepflanzt wird, abdorre, abfalle, ausgerottet und
unschädlich, der Wein aber um so kräftiger und süßer werde.
Wenn aber der Wein aus diesem Weinberge in meine Versammlung kommen wird,
werden sich alle freuen, und dem Herrn, welcher den Weinberg anlegte und
fruchtbar wachte, wird Ehre und Preis zu teil werden. Es wird sich auch
derjenige erfreuen, welcher die Wurzeln gelegt hat; auch wird Gott dessen
nicht vergessen, welcher die Reben herbeigetragen hat. Aus diesem Weinberge
aber werden viele schon lange dürr gewesene Weinberge sich zu erneuern und je
nach dem Tage ihrer Erneuerung Frucht zu tragen beginnen."
Christus redet mit der Braut, erklärt das zunächst vorhergehende Kapitel, und sagt zur Braut, daß sie selbst ein Weinstock in seinem vorgedachten Weinberge sein soll, d. h. die Stifterin des gedachten neuen, heiligsten Ordens, von welchem die Frucht bringenden Reben ausgingen. Deshalb ermahnt er sie, daß sie tugendhaft, standhaft, wachsam sein und das Irdische verachten soll, das bitter wie Gift ist.
"Ich bin der Schöpfer aller Dinge und von niemand
erschaffen. Unter allem, was ich erschaffen, habe ich nichts zu solcher Würde
erschaffen, wie den Menschen, den ich zum Herrn über alles gesetzt habe, was
auf Erden erschaffen worden. Ich habe ihm auch Verstand gegeben, daß er sich
dessen nach seinem Bedürfnisse und seiner Bequemlichkeit bedienen, mich auch
wegen der ihm erteilten Gnade rühmen möge. Allein unter allen Wesen reizt
keines mich so zum Zorne, wie der Mensch, und außer ihm steht mir alles zu
Befehl. Ich habe Dir zuvor gesagt, daß ich einem Könige gleiche, welcher
gute Weinberge bepflanzte, die lange Zeit gute Frucht gaben. Welche andere
Weinberge waren diese, als die Orden und Satzungen der heiligen Väter,
wodurch die Dürstenden erquickt, die Kalten erwärmt, die Stolzen
gedemütigt, die Blinden erleuchtet wurden? Jetzt aber beklage ich mich, daß
die Mauern meines Weinberges verwüstet sind, die Wächter schlafen, die Diebe
hineingehen, die Wurzeln von den Maulwürfen untergraben worden, die Reben
saftlos und dürr sind, auch die Beeren vom Winde an den Boden gerissen und
mit Füßen getreten werden. Damit es deshalb an Wein nicht ganz gebreche,
werde ich mir von neuem einen Wein-
berg pflanzen, in welchen Du die Reben meiner Worte trogen wirst; mein Freund
soll dieselben legen; ich selber aber, Gott, will sie mit meiner Gnade
fruchtbar machen. In diesen Weinberg aber will ich Wächter senden, welche des
Nachts nicht schlafen. Ich will eine Mauer herumziehen durch die göttliche
Liebe. Ich will in dem Weinberge die Wurzeln des guten Willens befestigen,
welche nicht durch des Teufels Versuchungen untergraben werden sollen. Ich
will die Reben des thätigen Eifers ausbreiten, vielen die Beeren ihrer guten
Meinung und Andacht süß machen. Deshalb mußt Du, die Du die Reben tragen
sollst, stark und standhaft sein zum Tragen, bereit und wachsam im Annehmen,
getreu und vorsichtig in der Behutsamkeit, daß der Teufel Dich nicht
betrüge. Derjenige aber, welcher die Reben setzen soll, muß bedachtsam sein,
daß er sie an den rechten Ort setze, sorgfältig und achtsam in der Behütung
derselben vor Kälte und Hitze. Deshalb stehe fest und liebe mich von ganzem
ganzem Herzen. Fliehe alle Hoffart und ergreife alle Demut, bewahre Deinen
Mund und alle Deine Glieder zu meiner Ehre. Gehorche, wie ich Dir befohlen;
erforsche stündlich Dein Gewissen, wie und wieweit Du sündigst. Erhebe Dich
sogleich wieder zu mir, wenn Du fällst; kümmere Dich nicht um der Welt
Ehren, noch um ihre Freunde, weil, wenn Du mich hast, Dir alles süß werden
wird. Und wenn Du mich vollkommen liebst, wird Dir alles außer mir, was von
der Welt in bitter werden wie Gift." ![]()
Christus sagt der Braut, daß er diese neue Regel, welche den Klosterfrauen zum Andenken und zur Ehre seiner glorwürdigen Mutter, der Jungfrau Maria, gegeben wird, mit eigenem Munde angeben will.
"Diesen Orden also will ich zur Ehre meiner liebreichsten Mutter zuerst und hauptsächlich durch Frauen errichtet haben. Seine Ordnung und Satzungen werde ich mit eigenem Munde auf das vollständigste erklären."
Zur Hauptgrundlage dieser Regel macht Christus drei Tugenden, die Demut, die Keuschheit und Armut, indem er den Klosterfrauen verbietet, etwas Eigenes zu haben, sondern die Äbtissin soll sie mit allem Notwendigen versorgen.
"Die Grundregel dieses Ordens und des Heiles ist wahre
Demut, reine Keuschheit und freiwillige Armut; deshalb ist niemand erlaubt,
etwas Eigenes zu haben, auch durchaus die geringste Sache, ja auch nicht
einmal einen Heller zu besitzen, oder mit Händen zu bewahren; auch kein Gold
oder Silber zu haben, wenn es nicht etwa zu einer Stickereiarbeit dienen soll,
oder die Berührung des Silbers notwendig ist, und auch das nicht ohne Rat und
Erlaubnis der Äbtissin. Alles Notwendige soll man von der
Äbtissin erwarten, nämlich die von der Regel vorgeschriebenen Kleider, das
Bett, das Arbeitsgerät. Sie sollen nichts besitzen, was die Regel nicht
erlaubt."
Christus ordnet an, was für Betten und Lagergerät die Klosterfrauen haben sollen.
"Man soll aber wissen, daß das regelmäßige Lagergerät aus Streu bestehen soll; darüber sollen zwei Laken von grobem Tuch gebreitet werden, aber ohne Leintuch und Federkissen. Unter dem Haupte soll ein Federkissen, mit Leinwand überzogen, liegen; ingleichen ein ähnlich mit Linnen überzogenes Hauptkissen."
Christus trifft hier Anordnungen über die Kleidung, den Anzug, die Fußbedeckung, die Schleier und die Krone der Klosterfrauen.
"Der Anzug der Schwestern werden zwei Hemden von
weißem, grobem Tuch sein, eines zum täglichen Gebrauche, das andere in die
Wäsche; ein Rock von grauem, grobem Tuche und eine Kutte, deren Ärmel nicht
weiter reichen dürfen, als zur äußersten Spitze des mittleren Fingers. Die
um die Hand herabhängenden Falten sollen, wenn Handarbeiten verrichtet
werden, mit einem Knopfe wie andere Ärmel zur Hälfte an die Arme geheftet
werden. Auch einen Mantel von grauem, grobem Tuche, wie der Rock und die
Kutte, sollen sie haben. Dieser Mantel darf auswendig keine Falten, noch
sorgfältigen Besatz haben, sondern er muß eng und glatt, nur auf den Nutzen,
nicht auf die Eitelkeit berechnet, im Sommer auch ganz einfach sein, im Winter
dagegen gefüttert, aber nicht mit zartem Pelz, sondern mit Lamm- oder
Schaffell. Von solchen Fellen darf man auch einen Überwurf im Winter tragen.
Der Mantel soll auch eine Handbreit von der Erde abbleiben, und mit einem
hölzernen Knopfe vor der Brust zusammengehalten werden. Als Fußbekleidung
sollen sie im Sommer Bundschuhe tragen bis an die
Knöchel und Strümpfe bis an die Kniee, im Winter aber die Fußbekleidung bis
an die Kniee, mit grobem Tuche gefüttert, und ebenso weit hinaufreichende
Strümpfe. Der Hauptzierat soll eine Binde sein, mit welcher Stirn und Wangen
umgeben sind, und welche einen Teil des Gesichtes bedeckt, und deren äußere
Enden eine Nadel am Hinterhaupte zusammenhält. Darüber soll ein Schleier von
schwarzgefärbter Leinwand getragen werden. Denselben sollen, damit er nicht
herabfällt, drei Nadeln befestigen, eine vor der Stirn, die beiden anderen an
den Ohren. Über den Schleier soll eine Krone von weißen Leinen gesetzt
werden, auf welche fünf Stücklein von rotem Tuche, wie fünf Tropfen,
genähet werden sollen; das erste vor die Stirn, das andere am Hinterkopfe,
das dritte und vierte um die Ohren, das fünfte oben mitten auf dem Haupte,
nach Art eines Kreuzes. Diese Krone soll mitten auf dem Haupte eine Nadel an
dem Kopf befestigen. Diese Krone sollen sowohl Witwen, als Jungfrauen zum
Zeichen der Enthaltsamkeit und Keuschheit tragen."
Christus verordnet hier, wie die Klosterfrauen das Chorgebet beginnen und an jedem Tage im Chore die Bitte um Verzeihung demselben voranschicken sollen; wie sie ferner dasselbe beendigen und täglich, sowohl an Werk- als an Feiertagen, die Tagzeiten von der heiligen Jungfrau Maria beten sollen.
"Die Schwestern sollen täglich aus Ehrerbietung gegen
meine Mutter, die Jungfrau Maria, feierlich die Tagzeiten derselben singen,
mit drei Lesungen an Feiertagen sowohl als an Werktagen. Alle Tage, nachdem
das Zeichen zur Vesper gegeben worden, sollen die Schwestern zusammenkommen,
und zuerst der rechte Chor ein Ave Maria lesen, sich vor dem anderen Chore
tief neigen und sprechen: Verzeihet uns um Gottes und seiner liebreichsten
Mutter Maria willen, wenn wir euch mit Worten, Werken, Zeichen oder Winken
beleidigt haben. Wir verzeihen, wenn in euch irgend einige Schuld wider uns
ist, dieselbe gar gern. Der andere Chor soll sich auf ähnliche Weise
verneigen, lesen und um Verzeihung bitten, und also sollen sie zur Vesper
gehen. Am Ende aller Tagzeiten
sollen sie die Antiphon Ave Maria samt der Kollekte in folgender Weise singen:
Allmächtiger, ewiger Gott, der Du Dich herabgelassen hast, für uns von der
keuschesten Jungfrau geboren zu werden, laß uns, wir bitten Dich, Dir mit
keuschem Leibe dienen und mit demütigem Herzen gefallen! Ein anderes Gebet an
die Jungfrau: Wir bitten Dich auch, liebreichste Jungfrau Maria, Du Königin
der Welt und der Engel, daß Du denen, welche das Fegfeuer läutert, eine
Erquickung, den Sündern Verzeihung, den Gerechten Beharrlichkeit im Guten
erwirken wollest. Beschütze auch uns Gebrechliche vor den drohenden Gefahren
durch Christum, unseren Herrn! - Auch an allen Fest- und Werktagen soll durch
die Schwestern bei der Messe zu Ehren meiner Mutter gesungen werden, und an
jeglichem Samstage werden die Schwestern nach der Messe meiner Mutter ein
Salve Regina singen."
Christus setzt fest, wie und zu welchen Stunden die Klosterfrauen Stillschweigen beobachten sollen.
"Um den Ernst des Schweigens zu erhalten, soll von der
ersten Frühe an bis nach Absingung der Messe meiner Mutter niemand etwas zu
reden erlaubt sein. Nachdem diese Messe beendet worden, soll an gebührenden
Orten zwischen den Tagzeiten, bis der Tischsegen gelesen wird, Erlaubnis
gegeben werden, über geistliche Erholung, Beobachtung des Ordens und andere
notwendige Sachen zu reden. Leichtfertige und müßige Worte sollen allezeit
gänzlich gemieden werden. Wenn sodann die Danksagung in der Kirche gelesen
worden, können die Schwestern, bis die Vesper beginnt, miteinander reden.
Dann soll, bis das Gratias nach dem Abendessen in der Kirche gelesen worden,
das Stillschweigen sorgfältig beobachtet werden. Für die kleine Zwischenzeit
zwischen dem Gratias und der Kollation ist die Erlaubnis gegeben, zu sprechen.
Sobald die Kollation begonnen, soll mit allem Eifer dem Stillschweigen
obgelegen werden, bis am folgenden Tage die gesungene Messe von meiner
glorwürdigen Mutter beendigt ist. Auch soll man wissen, wie zu allem
erwähnten Stillschweigen die Schwestern ganz allgemein ver-
bunden werden, diejenigen ausgenommen, welche zu solchen Verrichtungen
verordnet sind, die ohne Sprechen nicht vollzogen werden können. Denn alles
muß auf vernünftige Weise geschehen, damit die Gelegenheit zum Bösen
abgeschnitten werde."
Christus verbietet, daß keine weltliche oder geistliche Person, die Klausur der Klosterfrauen betreten, auch mit denselben nur in den bestimmten Zeiten reden darf.
"Da jegliche Gelegenheit zu irgend einer Not oder Bitte entfernt ist, so soll kein Weltlicher, weder Mann noch Frau, kein Ordens- noch ein anderer Geistlicher die Klausur der Klosterfrauen betreten. Es wird ihnen auch die Unterredung mit allen, ausgenommen zu gewissen Zeiten, untersagt."
Christus bestimmt, an welchen Tagen und wie die Klosterfrauen am Gitter mit weltlichen Personen sprechen mögen.
"Zu nachstehender Zeit mögen die Klosterfrauen mit Weltleuten reden, nämlich von der Non bis zur Vesper, und zwar nur an den Sonntagen und großen Festen der Heiligen; doch sollen sie nicht herausgehen, sondern an den dazu bestimmten Fenstern sitzen, denn niemand wird nach seinem Eintritte aus der Klausur herauszugehen gestattet. Begehrt etwa eine, sich den Eltern oder lieben, ehrbaren Freunden zu zeigen, so kann das Fenster geöffnet werden. Wenn sie aber das Fenster nicht öffnet, wird ihr für die Zukunft ein desto reichlicherer Lohn versprochen."
Christus ordnet Zeit und Art der Fasten unter den Klosterfrauen an.
"Im Advent sollen alle bei Fastenspeisen bis an meinen
Geburtstag fasten. Am Freitage vor dem Sonntage Quadragesimä
sollen sie anfangen, bei Fastenspeisen bis zum Osterfeste zu fasten. Vom
Freitage nächst meiner Himmelfahrt bis zum Pfingstfeste sollen sie bei
Fischen und Milchspeisen fasten. Vom Feste der Kreuzeserhöhung werden sie bis
zum Feste des heiligen Michael bei Fischen und Milchspeisen fasten. Vom Feste
Allerheiligen bis zum Advent werden sie bei Fischen und Milchspeisen fasten.
An folgenden Tagen sollen sie bei Brot und Wasser fasten: nämlich vor den
vier Festtagen meiner Mutter Maria, der Reinigung, Verkündigung, Assumption
und Geburt; an allen Apostelvorabenden (mit der Ausnahme, daß, wo zwei
Apostel in einem Feste zusammen begriffen werden, z. B. Petrus und Paulus,
Philippus und Jakobus, Simon und Judas, das eintägige Fasten für beide
gilt); am Tage Johannis vor der Porta latina; Johannis des Täufers und des
seligen Erzengels Michael, Allerheiligen, am Karfreitage und am Vortage meines
Fronleichnamsfestes. An diesen Tagen sollen alle bei Brot und Wasser fasten.
Doch soll man wissen, daß von allen Fasten die Kranken und Alten auszunehmen
sind. Auch mit denen soll man Nachsicht haben, an denen man erkennt, daß sie
für die Verrichtung ihrer Obliegenheiten wirklich zu schwach werden, wenn sie
fasten. Zu den übrigen Zeiten des ganzen Jahres sollen sie in jeder Woche
viermal Fleisch essen, nämlich am Sonntage, am Montage, Dienstage und
Donnerstage. An diesen Tagen sollen sie zu Nacht Fische und Milchspeisen
genießen. Am Mittwoch aber werden sie sich des Fleisches sowohl beim Mittags-
als beim Abendessen enthalten. Es wird jedoch an diesem Tage erlaubt sein, von
den Fischen und Milchspeisen zu genießen. An den Freitagen des ganzen Jahres
werden sie in Fastenspeisen fasten. Außerdem sollen sie an allen anderen
Fasttagen nach den Satungen der Kirche fasten."
Christus ordnet Zeit und Weise für die Prüfung und Ausnahme der Klosterfrauen in den Orden an.
"Wenn eine gebeten hat, in den Orden aufgenommen zu
werden, soll sie nie vor Ablauf eines Jahres aufgenommen, sondern ihr
zuvörderst gesagt werden: Komm' nach drei Monaten wieder zu
uns, inzwischen wollen wir uns Deinetwegen bedenken. Kommt sie zur
festgesetzten Zeit wieder, so soll die Äbtissin bei ihr nachforschen, welches
Verlangen sie bei der Bitte um Aufnahme in den Orden leitet, und welche Bande
sie an die Welt fesseln. Wenn ihre Gründe und ihr Vorsatz vernommen worden,
soll man ihr sagen: Tochter! unter dem Anscheine des Guten liegt zuweilen der
Strick der Täuschung verborgen und wegen Nichtbeachtung der Zukunft werden
viele betrogen. Komm' daher über etliche Monate wieder und zeige uns Dein
Begehren, ob es auf gutem Grunde beharrt. Kommt sie nun wieder und demütigt
sie sich wie zuvor, so soll man ihr die Strenge und Härte des Ordens zeigen,
und wie sie die Welt verachten und die Verwandten vergessen müsse. Hat sie
das alles zu halten versprochen, so soll am Ende des Jahres die ganze
Versammlung ihre Zustimmung zu ihrer Aufnahme erklären. Ist sie eine solche
Person, daß hinsichtlich ihres Lebens kein Bedenken stattfindet, so können
alle schon anfangs ihrer Postulation ihre Zustimmung erklären; allein sie
darf vor einem Jahre durchaus nicht zum Eintritte, zur Gelübdeablegung und
zum Tragen des Klostergewandes zugelassen werden. Und alsdann sollen am Ende
des Jahres, wenn sie angenommen wird, beide Teile auf das Probejahr
verzichten, das in den Klöstern anderer Orden beobachtet zu werden pflegt.
Nachdem nun also die Verwilligung des Eintrittes erlangt worden, soll zum
Bischofe der Diöcese geschickt und derselbe zu kommen gebeten werden, um sie
einzuweihen. Kommt nun dieser Bischof oder auch ein anderer mit seiner oder
eines anderen, der die gewöhnliche Gerichtsbarkeit in dem Sprengel ausübt,
gegebenen Erlaubnis, so soll er sich an die Kirchenthüre begeben zu der
Person, welche in den Orden eintreten will und dort wartet. Vor der Thüre
soll der Bischof sie fragen und sprechen: Bist Du frei und von jeglichem Bande
der Kirche ledig, namentlich von der Ehe, von Gelübden, vom Banne? Wenn sie
antwortet: Wahrhaftig, ich bin frei! so soll der Bischof weiter fragen: Treibt
Dich etwa Scham oder Schmerz über weltliche Widerwärtigkeit in den Orden?
Oder nötigt Dich etwa die Menge Deiner nicht bezahlten Schulden? Antwortet
sie: Weder dergleichen Scham noch Schmerz treibt mich hierzu, sondern die
brennende Liebe zu Christo, und alle meine Schulden habe ich nach meinem
Vermögen bereits bezahlt; dann
soll der Bischof weiter sprechen: Begehrst Du den Eintritt in diesen Orden im
Namen Jesu Christi und zur Ehre seiner heiligsten Mutter, der Jungfrau Maria?
Spricht sie: Ja! so mag sie der Bischof in die Kirche hineinführen und
sprechen:Sehet, nun tritt sie würdig ein in diesen Orden. Wenn sie nun
hineingeht in die Kirche, so soll vor ihr eine rote Fahne hergetragen werden,
auf deren einer Seite das Bild meines leidenden Leibes gemalt sein muß, und
auf der anderen das Bild meiner Mutter, damit die neue Braut, wenn sie das
Zeichen des neuen Bräutigams, welcher am Leibe gelitten hat, anschaut, Geduld
und Armut lerne, und wenn sie die jungfräuliche Mutter anblickt, Keuschheit
und Demut. Nachdem sie nun in die Kirche eingeführt worden, soll sie sich
neben die Kirchenthüre stellen, der Bischof aber auf die andere Seite, nicht
weit von ihr, hintreten und ihren Ring weihen. Nachdem zwei Fackeln
angezündet worden, welche brennend vor der Fahne hergetragen werden und so
lange brennen müssen, als die Messe gefeiert wird, soll der Bischof dieses
Gebet sprechen: Allmächtiger ewiger Gott! welcher Du Dir heute in
Barmherzigkeit und Mitleid eine neue Braut verlobt hast, segne diesen Ring,
daß, wie Deine Dienerin das Zeichen einer neuen Braut äußerlich an den
Händen trägt, also sie auch verdiene, inwendig Deinen Glauben und Deine
Liebe zu tragen. Im Namen des Vaters u."
Christus giebt die Weise der Einweihung, der Einsegnung und Einführung der Nonnen in das Kloster an.
"Danach, wenn der Ring gesegnet worden, soll der
Bischof an die Dienerin Gottes herantreten und sprechen: Du sollst Gott und
mir an seiner Statt versprechen, daß Du Deinen geistlichen Vorgesetzten
gehorchen, auch diese Regel nach Deinen Kräften bis an Deines Lebens halten
willst. Verspricht sie, dieses thun zu wollen, so soll der Bischof
hinzufügen: Mit solcher Meinung sollst Du Deinem Gott Treue gewähren und
geloben, daß Du nichts wie Deinen Gott lieben wollest, und Du sollst in ihn
willigen mit ganzem Verlangen. Darauf soll sie antworten: Ich willige mit
ganzem Herzen und mit ganzem Gemüte in meinen Gott, und biete mich ihm in
aller Einfalt des Herzens dar. Dann soll ihr der Bischof wieder antworten: und
ich, an Gottes und seines eingeborenen Sohnes, unseres Herrn Jesu Christi
Statt, willige in Dich. Dann soll er folgendes Gebet lesen: Jesus Christus,
der wahre Gott und wahre Mensch, der sich herabgelassen, in den Schoß der
Jungfrau niederzusteigen, werde in Deiner Seele fest, und Du in ihm. Im Namen
des Vaters u. s. w. Dann soll er den Ring an den Finger ihrer rechten Hand
stecken und sprechen: Ich weihe Dich zu einer Braut Gottes und zu seinem
immerwährenden Besitze. Im Namen des Vaters. Nach diesem soll der Bischof an
den Altar treten und die Messe von der heiligen Dreieinigkeit zu singen
anfangen; die Dienerin Gottes wird inzwischen unten neben der Sakristei
stehen. Wenn aber das Offertorium beginnt, soll sie hervor- und an den Altar
hinantreten, opfern und sogleich an ihren Ort zurückgehen. Wenn aber das
Offertorium gesprochen worden, sollen ihre Kleider, welche die Regel zu tragen
befiehlt, und welche schon zubereitet sind, aus dem Kloster zu dem Bischofe
vor den Altar getragen werden. Er hat dieselben zu segnen und folgendes Gebet
zu sprechen: Herr Jesus Christus, der Du den Tod der Sünder nicht willst,
sondern Buße begehrst, wir bitten Deine Güte, Du wollest diese Kleider,
welche zum Zeichen ihrer Demut und Buße diese Deine Dienerin zu tragen
Willens ist, zu segnen Dich herablassen, damit sie, nachdem sie die Eitelkeit
dieser Welt verlassen, verdienen möge, Dich mittels der wahren Demut
anzuziehen. Im Namen des Vaters u. s. w. Nachdem die Kleider geweiht worden,
soll der Geistlichen einer die Dienerin Gottes vor den Bischof zu dem Altare
rufen; sie soll auf entblößten Füßen nahen, die äußeren Gewänder vor
dem Altare abthun, und nur in einem Rocke bleiben, um das geweihte Kleid zu
empfangen. Sie soll dann durch den Bischof mit dem durch die Regel
vorgeschriebenen Rocke bekleidet werden, und der Bischof hierauf folgendes
Gebet sprechen: Der allmächtige Gott gebe Dir wahre Buße in Dein Gewissen,
und vollkommene Reue in Dein Herz. Im Namen des Vaters u. s. w. Dann soll sie
ihre Füße mit Bundschuhen verwahren und der Bischof dieses Gebet sprechen:
Unser Herr Jesus Christus gebe Deinen Füßen einen rechten Gang, und gewähre
Dir, nun so auf dem Wege des Heils einherzugehen, daß Du nimmer wieder in die
Sünde willigst, er schenke Dir auch eine wahre Besserung von den begangenen
Sünden, und eine Sicherung gegen künftige. im Namen des Vaters u. s. w. Bei
Anlegung der Kutte soll der Bischof dieses Gebet sprechen: Der Herr Jesus
Christus, die Hoffnung aller Christen, gebe Dir Hoffnung und Vertrauen in Dein
Gemüt, damit Du also auf Gottes Barmherzigkeit hoffen mögest, daß Du seine
Gerechtigkeit nicht vergessest, und seine Strenge also fürchtest, daß Du
seine Liebe und Güte nicht vernachlässigst. Im Namen des Vaters u. s. w.
Beim Umthun des Mantels spreche er folgendes Gebet: Der Herr, der allmächtige
Gott, der Anfang des wahren Glaubens, stärke und befestige Deine Seele im
wahren Glauben, und gebe Dir zu glauben, was geglaubt werden muß, auch im
guten Beginnen bis an das Ende des Lebens zu verharren. Im Namen des Vaters u.
s. w. Darauf soll der Mantel mit einem hölzernen Knopfe zugeknöpft werden,
und der Bischof dieses Gebet sprechen: Unser Herr Jesus Christus, welcher
wegen der übergroßen Liebe, womit er uns geliebt, an das Holz des Kreuzes
geheftet und zum bittersten Tode verdammt worden ist, möge Deine Seele mit
dem Andenken seines Leidens anheften und durchbohren, damit Deine Liebe allein
zu Gott brenne und das Feuer der göttlichen Liebe Dich umfange, und Dir in
seinem gesegneten Arme, worin alle Heiligen ruhen, Ruhe gebe. Im Namen des
Vaters u. s. w. Hernach wird sie selbst ihr Haupt mit der Binde verhüllen,
der Bischof eine Nadel hineinstecken und folgendes Gebet sprechen: Unser Herr
Jesus gewähre Deiner Seele Schatten und Erquickung, daß nichts Schädliches
ihr nachteilig zu sein vermag. Im Namen des Vaters u. s. w. Nach Auflegung des
Schleiers soll der Bischof dieses Gebet sprechen: Unser Herr Jesus Christus
gebe Deinem Verstande geistliches Licht und Weisheit, damit alles Irdische und
was Deiner Seele schädlich ist, vor Deinen Augen tot sei; der Weg, welcher
hinaufführt zum Himmlischen, möge vor Deiner Seele erleuchtet werden, auf
daß Du ihn, welcher Dich erwählte, zu erkennen vermögest. Im Namen des
Vaters u. s. w. Nachdem dies beendigt, soll die Dienerin Gottes an den Ort
zurückkehren, wo sie vorher stand, und der Bischof seine Messe vollenden.
Wenn er zu dem Teile gelangt ist,
wo er bei einer Brautmesse sich umzuwenden und Braut und Bräutigam zu segnen
pflegt, soll sich auch der Bischof umwenden und nachdem ein Geistlicher die
Dienerin Gottes vor den Altar gerufen hat, setze er ihr die Krone über den
Schleier und spreche das Gebet: Unser Herr Jesus Christus befestige in Dir
sein Zeichen, das ich Dir auf Dein Haupt lege, und leite Deinen Willen in
allem, was Du jetzt gelobt hast, daß Du fest und standhaft seiest; er lasse
Dich nach seinem gütigen Willen mit der Freudenkrone gekrönt werden, damit
Deine Seele mit demjenigen, welcher in drei Personen Ein Gott ist, auf
unzertrennliche Weise vereinigt werden möge. Im Namen des Vaters u. s. w.
Alsdann soll der Bischof die Nadel in die Krone stecken und folgendes Gebet
sprechen: Jesus Christus durchsteche mit seiner Liebe Dein Herz und Deine
Seele, auf daß dieselbe sich vor keinen Stacheln der Versuchung fürchten
möge. Im Namen des Vaters u. s. w. Nachdem dieses beendet, kehrt die Dienerin
Gottes bis zur Beendigung der Messe auf ihren früheren Standort zurück. Nach
Beendigung derselben soll einer der Geistlichen sie vor den Altar rufen und
sprechen: Tritt, o Braut Christi, heran an den Altar Christi. Sie soll nun
hervortreten und sich demütig niederlegen auf ihr Antlitz. Der Bischof soll
samt seinen Geistlichen mit gebeugten Knieen die Litanei lesen, und alle
Geistlichen für die Dienerin Gottes bitten. Nachdem die Litanei beendet
worden, soll der Bischof sich erheben und an die niedergestreckt liegende
Dienerin Gottes herantreten und die Absolution von den Sünden über sie
sprechen. Nach empfangener Absolution soll sie aufstehen und meinen Leib
genießen. Nachdem sie denselben empfangen, sollen vier Schwestern aus der
Thüre, durch welche die Dienerin Gottes eingehen soll, eilig hervorkommen,
und die Totenbahre, welche mit daraufgelegter Erde vor dem Beginne der Messe
vor der Thüre hat hingesetzt werden müssen, in das Kloster hineintragen.
Sodann soll der Bischof an dieselbe Thüre gehen, die Dienerin Gottes ihm mit
zwei Fackeln folgen, und die Geistlichen sollen den Hymnus: Veni creator
Spiritus singen. Der Bischof wird sie der mit dem Konvente an der Thüre
wartenden Äbtissin übergeben, wobei er folgende Worte an die Äbtissin
richtet: Siehe, vor Gott und allen Heiligen und dem Antlitze der heiligen
Kirche empfehle ich die Seele dieser Braut Gottes in die Hände Deiner
Hut. Fällt sie durch Deine Vernachlässigung, so wird sie Dein Bräutigam
Jesus Christus von Dir fordern. Bewahre und bewache also die Hinterlage
Gottes, auf daß, wenn Rechenschaft gefordert wird, Du dieselbe heiliger
wiedergeben mögest, als Du sie empfangen hast. Die Äbtissin hat ihm zu
antworten: Ein großer Schatz ist das, theuerster Vater! und eine schwere
Mühe. Meine Kräfte reichen auch dazu nicht aus. Allein von Deinen Gebeten
unterstützt, und im Vertrauen auf Gottes Hilfe, werde ich thun, was Du
befiehlst. Die Dienerin Gottes wird alsbald hineingeführt, die Thüre
geschlossen und jene sofort ins Kapitel geführt. Acht Tage hindurch soll sie
nun von der Disciplin noch frei sein und unten im Chore stehen. Nachdem aber
acht Tage vollendet worden, wird sie gleich den übrigen zur Befolgung der
Ordensregel angehalten, und hinter die letzte im Chore und am Tische
gesetzt."
Christus bestimmt hier die Zahl der Klosterfrauen, Priester, Diakonen, sowie der Laien, welche dem gedachten Kloster dienen. Er erteilt Anordnungen über ihre Wohnung und den Chor, wo sie, sowohl Männer als Weiber, sitzen und stehen sollen.
"Die Schwestern sollen sechzig und nicht mehr sein.
Dieselben sollen Geistliche haben, welche täglich, wie es in den
Kathedralkirchen der Länder, in denen Klöster dieser Art sind, üblich ist,
die Tagesmesse lesen und die Tagzeiten singen sollen. Vom Kloster der
Schwestern sind sie gänzlich ausgeschlossen, und sollen eine Hofstatt für
sich haben, in welcher sie wohnen werden, und sollen sie aus derselben einen
Eingang in die Kirche und den unteren Chor haben. Der Chor der Schwestern soll
oben unter dem Dache sein, so jedoch, daß sie die Ausspendung der Sakramente
sehen und die Tagzeiten hören können. Der Priester werden, nach der Zahl der
dreizehn Apostel, dreizehn sein, deren dreizehnter, Paulus, nicht die wenigste
Mühe ausgehalten hat. Sodann vier Diakonen, welche auch, wenn sie wollen,
Priester sein können; diese sollen darstellen die vier vorzüglichsten
Kirchenlehrer, Ambrosius, Augustinus, Gregorius und Hieronymus. Dann acht
Laien, welche durch ihre Arbeiten den
Geistlichen ihren Lebensunterhalt verschaffen werden. Rechnet man nun die
sechzig Schwestern, die dreizehn Priester, vier Diakonen und ihre acht Diener
zusammen, so wird die Anzahl aller Personen so groß sein, wie die der
dreizehn Apostel und der zweiundsiebzig Jünger."
Christus bestimmt hier die Zahl der Priester, Diakonen und Laien, welche dem gedachten Frauenkloster dienen sollen, desgleichen die Kleidung, welche sie zu tragen haben, auch die Weise, wie sie zu segnen und zu weihen sind.
"Alle Priester und die Brüder können zwei weiße
Unterröcke von grobem Tuche, und einen Rock von grobem, grauen Wollentuche
haben; ferner eine Kutte von grauem, groben Wollentuche, an welche eine Kapuze
genäht sein muß, und über die Kutte einen Mantel von grobem, grauen,
wollenen Tuche. Sie mögen auch einen Pelz oder Futter von Lammfellen unter
dem Mantel tragen, wenn solches nötig sein sollte. Die dreizehn Priester
sollen aus Ehrfurcht vor meinem Leiden auf der linken Seite ihrer Mäntel ein
Kreuz von rotem Tuche aufgenäht tragen, und in der Mitte des Kreuzes ein
Fleckchen weißen Tuches um des Geheimnisses meines Leibes willen, welcher
täglich geopfert wird. Die vier Diakonen aber werden auf ihren Mänteln einen
weißen Ring wegen der unbegreiflichen Weisheit der vier Lehrer tragen, deren
Abbild sie darstellen. Auf diesen Ring sind vier rote Stücklein nach Art von
Zungen anzunähen, weil der heilige Geist sie über die Vortrefflichkeit der
Gottheit, über das Geheimnis meiner Menschwerdung, über die Eitelkeit und
Verachtung der Welt, die Belohnung der Gerechten und Bestrafung der Bösen
erleuchtet hat. Die Laienbrüder sollen auf ihren Mänteln wegen der Unschuld
ein weißes Kreuz tragen. Auf diesem Kreuze sollen zu Ehren meiner fünf
Wunden fünf rote Flecke sein. Die Priester und Brüder aber sollen im Sommer
Schuhe bis an die Knöchel und Hosen tragen, im Winter mit grobem Tuche
gefütterte Fußbekleidung und Hosen. Zu wissen ist, daß dieser Brüder
niemals mehr, als fünfundzwanzig im Kloster sein können. Dieselben sollen
auf die nämliche Weise, an denselben Orten und mit denselben
Segnungen durch den Bischof aufgenommen werden, wie die Schwestern, mit
Ausnahme dessen, daß der Bischof statt des Ringes die Brüder bei den Händen
nehmen soll, und zwar mit dem Segen, unter welchem den Schwestern der Ring
angesteckt wird. Statt des Schleiers soll der Bischof ihnen die Hände mit
denselben Worten auf das Haupt legen, mit denen den Schwestern der Schleier
umgethan wird. Statt der Krone soll mit dem Segen ein Kreuz gemacht werden,
unter welchem die Krone aufgesetzt wird. Auch eine Tonsur sollen die Priester
wie in anderen Klöstern haben. Nach der Messe soll der Bischof sie in die
Wohnung der Brüder bringen, aus welchem sie nirgends andershin, als in die
Kirche gehen dürfen."
Christus ordnet hier an, wie die Äbtissin erwählt werden soll, und wie sie hernach mit dem Konvente einen von jenen priesterlichen Brüdern zum Beichtvater erwählen soll, welcher allgemeiner Beichtiger sowohl der Klosterfrauen, als der Brüder des gedachten Klosters sein soll.
"Die Äbtissin soll auf den Rat des Bischofs von dem
Konvente gewählt werden. Dieselbe soll zu Ehren der seligsten Jungfrau,
meiner Mutter, welcher dieser Orden gewidmet worden, das Haupt und die
Gebieterin sein, weil die Jungfrau, deren Stelle die Äbtissin auf Erden
vertritt, nach meiner Himmelfahrt das Oberhaupt und die Königin meiner
Apostel und Jünger gewesen ist. Die Äbtissin soll auch einen von den
dreizehn Priestern nach Übereinkunft mit dem gesammten Vereine der Brüder
und Schwestern zum Beichtvater für alle erwählen, und der Bischof denselben
einsetzen und bestätigen. Nachdem ihm vom Bischofe die volle Gewalt
übertragen worden, zu binden und zu lösen, zu strafen und zu bessern, sollen
ihm alle Priester und Brüder, wie die Schwestern der Äbtissin, in allen
Stücken gehorsam sein, und durchaus nichts, auch nicht das mindeste, ohne
seinen Befehl thun. Dieser Beichtvater soll wider das Urteil der Brüder und
zum Nachteile der Erhaltung des Ordens ohne Rat der Äbtissin durchaus nichts
thun und muß diese, weil sie des Klosters Haupt ist, bei Ordnung der
Geschäfte und Güter des Klosters zu Rate gezogen werden." ![]()
Christus befiehlt hier, daß die Brüder und Priester des Klosters ausschließlich dem Gebete und der Lesung obliegen, auch an bestimmten Tagen den Klosterfrauen in ihrer Muttersprache das Evangelium predigen sollen.
"Die dreizehn Priester aber sollen nur dem Gottesdienste, dem Studieren und dem Gebete obliegen, und sich auf keine anderen Geschäfte und Amtirungen einlassen, Sie sind verpflichtet, an jedem Sonntage das Evangelium dieses Tages bei der Messe selbst, so daß alle es hören, in der Muttersprache auszulegen. Auch sollen sie an allen Festtagen, an deren Vorabenden oder Vorfesten sie bei Brot und Wasser fasten sollen, was auch bei allen übrigen Festen, welche einen Vorabend haben, zu geschehen hat, öffentlich predigen."
Christus ordnet hier die Zeiten zu den Beichten für die Brüder und Schwestern an; auch, daß der Generalbeichtiger sich etliche Brüder und Priester zu Gehilfen im Beichthören erwählen kann.
"Dem Generalbeichtiger sollen auch wenigstens dreimal im Jahre die Gewissen aller Schwestern, Priester und Brüder durch die Beicht eröffnet werden und weil aller Gewissen im Jahre mehrmals durch die Beicht gereinigt werden müssen, soll es dem Generalbeichtiger erlaubt sein, aus den dreizehn Priestern so viele er will, zum Beichthören auszuwählen, welche an jedem Tage für einen jeden, der beichten will, bereit sein müssen."
Christus bestimmt, an welchen Tagen im Jahre sowohl die Klosterfrauen, als die Brüder kommunizieren sollen.
"An allen Festtagen, an deren Vorabenden oder Vorfesten
bei Brot und Wasser gefastet wird, und am Tage der Einsetzung meines
Abendmahles, am Ostertage, dem Tage meiner Auferstehung, an Pfingsten und
meiner Geburt werden alle kommunizieren. Einige Klosterfrauen aber, denen Gott
eine größere Andacht eingegeben, können, wenn sie mit feurigem Verlangen
darum bitten, mit dem Rate ihres Beichtvaters, an jedem Samstage
kommunizieren."
Christus befiehlt, daß alle Donnerstage durch die Äbtissin Kapitel gehalten werden soll, und verordnet hier die Buße, welche den Klosterfrauen, den kranken sowohl als den gesunden, sowie auch den sterbenden, welche wider ihr Gelübde etwas Eigenes haben, aufzulegen ist.
"An jedem Donnerstage soll ein Kapitel abgehalten
werden, worin auch, wenn eine gefehlt, die Bestrafung stattfinden mag. Die
Schwester, welche krank befunden wird, und eingesteht, daß sie etwas Eigenes
besitze, soll zwar von dem Beichtvater losgesprochen werden, aber sie soll,
wenn sie die Gesundheit wieder erlangt hat, die auferlegte Buße aushalten und
verrichten. Wenn jedoch eine, die gesund ist, dabei betroffen wird, daß sie
etwas Eigenes habe, aber selbst es nicht angezeigt hat, soll sie, wenn drei
Zeugen sie überführt haben, auf dem Fußboden sitzen, und zwar am Tage des
Kapitels gleich den übrigen Schwestern ihre Spende, am Freitag aber nur
Wasser und Brot erhalten. Au diesen beiden Tagen darf sie nicht in die Kirche
gehen, und soll während der Stunden, in denen der Gottesdienst gefeiert wird,
im Kreuzgange bleiben, auch mit keiner Schwester etwas reden, vielmehr allen,
welche aus der Kirche herausgehen, sich zu Füßen werfen. Wenn aber am
Freitag die Vesper vorüber ist, soll die Äbtissin, welche dem Konvente
folgt, sobald sie zu der am Boden Liegenden gekommen, dieselbe aufrichten, ihr
die Hand reichen, und sie vor den Altar der Schwestern im Chore führen, wobei
der Konvent folgt und für sie betet. Nachdem sie hier die Absolution
empfangen, soll sie in ihre Ordnung zurücktreten. Wenn aber eine stirbt,
welche etwas Eigenes besitzt, hat jedoch nicht gebeichtet, so soll ihr Körper
gewaschen, auf die Totenbahre gelegt und vor die Kirchenthüre getragen
werden, und die Äbtissin soll in Gegenwart des
Konventes, so daß dieser es hört, sagen: Diese hat, vom bösen Geiste
betrogen, durch ein Eigentum sich schwer gegen Gott und den Orden versündigt;
wir wollen also für sie beten, daß Gott ihr diese Sünde verzeihe, weil er
barmherzig ist. Nachdem alle nun das Ave Maria gesprochen, soll sie absolviert
werden. Alsdann soll ihr Leichnam mitten in den Chor der Schwestern gesetzt,
und am Ende der Messe von den Schwestern an die Kirchenthüre getragen werden.
Nachdem diese geöffnet worden, sollen die Brüder hineingehen, den Leichnam
hinaustragen und in üblicher Weise beerdigen."
Christus verbietet hier den Klosterfrauen, irgendwelche Geschenke anzunehmen und der Äbtissin, Erlaubnis zum Annehmen zu erteilen; er will auch nicht, daß sie selbst sich mit dieser Sünde beflecke, oder sich vor anderen durch ein kostbares Kleid auszeichne.
"Wenn eine Klosterfrau von ihren Verwandten oder
Freunden irgend welche Geschenke erhält, sollen dieselben um des Gelübdes
und der heiligen Profeß willen durchaus nicht angenommen werden. Aber auch
die Äbtissin soll, selbst wenn sie von Verwandten von auch noch so hoher
Würde angegangen wird, zur Annahme von irgend etwas als Eigentum die
Erlaubnis nicht gewähren. Denn wie durch einen Funken sich das Feuer
verbreitet, so kommt das Verderben durch das Eigentum, welches die in den
Klöstern so löbliche Einheit vernichtet und die gemeinsame Gleichheit
aufhebt. Die Äbtissin soll sich daher auch sorgfältig in acht nehmen, daß
sie sich ihrer Gewalt nicht mit zu großer Freiheit bediene und an dieser
Sünde keinen Gefallen habe, noch vor den übrigen durch Kleidung
ausgezeichnet erscheine, weil sie, je mehr sie anderen vorgesetzt ist, desto
sorgfältiger die Vorschriften der Regel befolgen soll." ![]()
Christus verordnet, wie Kirche und Kloster vollständig ausgebaut und immer die ausreichende Zahl von Klosterfrauen und Priestern zur Verrichtung des Gottesdienstes vorhanden sein soll, bevor im Kloster ein Konvent errichtet wird. Er trifft auch Verordnung wegen der Aussteuer und Darbringung, welche den neuaufzunehmenden Nonnen an das Kloster obliegt, auch wegen der Weise, dieselbe zu verwenden; ingleichen wegen der Rechenschaft, welche jährlich von den in diesem Jahre gemachten Ausgaben abgelegt, und wie das Einkommen, welches übrig ist, unter die Armen verteilt werden soll. Er ordnet auch eine sorgfältige Art an, um zu unterscheiden, ob jene Almosen gut oder übel erworben worden, welche ihnen gespendet werden, bevor die Äbtissin und der Konvent dieselben von den Darbringern annehmen.
"Zuerst sind die Kirche und das Kloster der Schwestern
und der Priesterhof an ihren Stellen, die oben angegeben worden, zu errichten,
und erst hernach soll der Konvent eingeführt werden. Wenn dieselben etwa in
kurzer Zeit nicht vollständig ausgebaut werden könnten, soll man sich doch
durchaus hüten, den Konvent zuvor einzusetzen, ehe sie soweit vollendet
worden, daß man sie ohne Beunruhigung und Furcht bewohnen kann. Es sollen
auch zuerst nicht weniger Schwestern eingeführt werden, als zum Absingen der
Tagzeiten ausreichen; auch keine geringere Anzahl von Priestern, als
vermögend sind, täglich zur rechten Zeit ihr Offizium zu singen. Alsdann
aber soll man sie ins Kloster einsetzen, und nachher so viele andere Personen,
bis die vorgenannte Zahl der Schwestern und Brüder vollzählig ist. Bei
Neustiftung eines Klosters soll eine jede der Personen beim Eintritte in den
Orden soviel Einkünfte an Geld mit hineinbringen und der Machtvollkommenheit
der Äbtissin unterwerfen, als in einem Jahre, dasselbe mag fruchtbar oder
unfruchtbar sein, für Brot und Trank ausreichen. Von dem Gelde aber, das vom
Volke im Königreiche freiwillig zusammengebracht wird, soll die Äbtissin
ihnen allen die notwendigen Lebensmittel und Kleider beschaffen. Wenn sodann
die Zahl der ersten Personen eines neugestifteten Klosters erfüllt und für
eine jede derselben für eine auf alle Jahre ausreichende Darreichung an Brot
und Trank gesorgt ist, sollen weder von den folgenden, welche nach-
mals in den Orden treten, noch von anderen Personen dem Kloster liegende
Güter oder Renten zugewendet werden. Wenn im Kloster eine Person gestorben
ist, soll für sie noch der obbeschriebenen Ordnung eine andere angenommen
werden, die Kleider der verstorbenen Person aber, zugleich mit dem täglichen
Anteil von Speise und Trank, sollen, bis eine andere an ihre Stelle getreten
sein wird, an die Armen verteilt werden. Vor dem Feste Allerheiligen soll man
alljährlich die Lebensmittel und andere Bedürfnisse des folgenden Jahres
überschlagen und voraus berechnen, und alles, was alsdann von den
Lebensmitteln oder dem Gelde des dann bevorstehenden Jahres übrig bleibt,
soll am folgenden Tage, d. h. am Tage des Gedächtnisses aller Seelen, an die
Dürftigen gespendet, aber mit Rücksicht hierauf darf das Kloster mit
keinerlei Gastfreundschaft beschwert werden. Man soll auch wissen, daß, wenn
bisweilen die Lebensmittel für das folgende Jahr nicht auszureichen scheinen,
dann vom Gelde und den Lebensmitteln des laufenden Jahres dem folgenden so
viel hinzugefügt werden sollen, als notwendig, mehr aber nicht, wenn anders
die Äbtissin ihrer Seelen Gefahr vermeiden will. Und danach soll alles, was
übrig geblieben sein wird, an die Dürftigen verteilt werden. So oft nun neue
Kleider in Gebrauch genommen werden, sollen die alten an die Armen abgegeben
werden. Die Äbtissin soll auch wissen, daß, wenn sie mehr Häuser, als es
die Notwendigkeit für die Inwohner erfordert, oder auch prächtige Häuser
erbauen läßt, ihr solches als eine eben so schwere Sünde angerechnet werden
soll, als wenn sie meinen Armen die eigene Nahrung und die Kleider mit Gewalt
geraubt hätte.
Wenn ferner jemand seinen Sohn oder seine Tochter dem
Kloster darbringen möchte, soll er dem Kloster auch allezeit etwas als
Almosen opfern; aber keine liegenden Gründe oder Renten, so lange für eine
jede Person eine Pfründe an Brot und Trank aus den schon früher gegebenen
Gütern vorhanden ist, sondern nur damit sie nicht leer erscheinen vor dem
Angesichte ihres Gottes, soll etwas dargebracht werden. Diese Darbringung soll
aber keine gezwungene, auch keine vom Konvente vorgeschriebene sein, sondern
im Willen und Belieben des Darbringenden stehen, so daß, was er geben kann
und will, mit Danksagung angenommen werden möge. Die Personen aber, welche
ganz arm sind, sollen unentgeltlich auf-
genommen werden. Alles ferner, was auf diese Art geopfert worden, soll
keineswegs zum Nutzen des Klosters verwendet, sondern an Arme und an dürftige
Kirchen verteilt werden, wofern nicht etwa das Kloster von einer
unvermeidlichen Not gedrängt wird. Außerdem soll, wenn dem Konvente von
irgend wem etwas angeboten wird, die Gabe derjenigen Personen ausgenommen,
welche den Orden und das Kloster zuerst gründeten und nicht leer eintreten
durften, solches durchaus nicht angenommen werden. Wird aber der Konvent, von
einer unerträglichen Not beschwert, Opfer anzunehmen genötigt, dann soll man
umsichtig achtgeben und sorgfältig forschen, ob nicht das Geopferte etwa von
übel Erworbenem herrührt, und nachdem darüber beratschlagt worden, soll die
Äbtissin dem Geber sagen: Es ist uns verboten, etwas anzunehmen, was nicht
als gewiß und wohl gewonnen zu erkennen ist. Ich bitte Dich, komm' an dem und
dem Tage wieder, und nachdem Du Deine Darbringung sorgfältig geprüft, biete
sie Deinem Gott vor Zeugen an. Kommt er nun mit Zeugen wieder, so soll man
seine Gabe annehmen, und der Konvent wird für ihn beten und er unter dessen
Wohlthäter gerechnet werden. Wenn es aber zweifelhaft ist, ob sie übel oder
gut erworben und die Meinung des Konventes geteilt ist, dann soll die Gabe
durchaus nicht angenommen werden, welch dringende Not auch obwalten mag. Doch
soll sein Wille dem Konvente bekannt gemacht werden, und alle sollen seiner
Liebe halber für ihn beten. Denjenigen aber, welche aus feurigem Verlangen
etwas anbieten, wenn der Konvent dessen nicht bedarf, soll vom Konvente gesagt
werden: Wir nehmen zwar Deine Gaben gern an und versammeln Dich in unsere
Liebe; weil wir aber dieser Gaben persönlich nicht bedürfen, so raten wir
Dir und bitten demütig, daß Du diese Gaben an unserer Statt und in unserem
Namen an die Armen oder an die Kirchen verteilen wollest, welche wir Dir
nennen. Und wenn er dieses verheißen und gethan, soll seine Bitte erhört
werden." ![]()
Christus verordnet und setzt die Anzahl der Altäre, der Ornamente und Bücher fest, welche zur Verrichtung der göttlichen Ämter in der Kirche und dem Kloster vorhanden sein sollen.
"Zu wissen sei, wie dreizehn Altäre vorhanden sein sollen. Jeder Altar wird sich mit einem Kelche begnügen. Der Hauptaltar aber soll zwei Kelche haben, mit zwei paar Kannen und zwei paar Leuchtern, auch ein Kreuz und drei Rauchfässer, von denen eines täglich, zwei aber an Festtagen gebraucht werden sollen; auch eine Büchse zur Aufbewahrung meines Leibes. Außerdem soll man sich durchaus hüten, daß das Kloster mehr an Silber oder Gold besitze, denn man soll nicht Silber oder Gold oder Edelsteine, sondern meine Gnade mit stetem Fleiße, andächtigem Gebete und göttlichem Lobe sich als Schatz ansammeln. Es soll auch erlaubt sein, die Reliquien der Heiligen mit Gold, Silber oder Edelsteinen nach ihrem Maße, ohne allen Überfluß einzufassen. Auch die Bücher, welche zur Verrichtung des göttlichen Amtes notwendig sind, soll man haben, mehr aber durchaus nicht. Solcher Bücher jedoch, aus denen man lernen und studieren mag, sollen sie haben, soviel sie wollen. Außerdem soll sich jeder Altar wegen der Feier- und Werktage mit zwei Ornaten oder Paramenten begnügen. Mehr soll man von allen vorbeschriebenen Sachen im eigenen Besitze niemals haben."
Christus giebt hier Vorschriften über das Alter, welches die Klosterfrauen und Brüder haben sollen, sowie über die Zeit der Prüfung und Einweihung, bevor sie in den Orden aufgenommen werden.
"Keine der Schwestern soll vor dem achtzehnten Jahre
ihres Alters jemals in diesen Orden aufgenommen werden und vor der Einweihung,
wenn auch alle dareinwilligen sollten, in das Kloster nicht eintreten dürfen,
auch von den Geistlichen oder Brüdern soll
keiner vor dem fünfundzwanzigsten Jahre seines Alters Profeß machen."
Christus verordnet hier, daß außer der Zeit des Gebetes, der geistlichen Lesung und der Befriedigung der leiblichen Bedürfnisse die ganze übrige Zeit in frommer und ehrbarer Arbeit von den Klosterfrauen und Brüdern nützlich verwendet werden solle.
"Meine Mutter hat ihre ganze Zeit in drei Zeiten eingeteilt: Eine, worin sie Gott mit ihrem Munde lobte; die zweite, worin sie ihm mit ihren Händen diente; die dritte, wo sie mit ihres Leibes Schwäche Mitleid hatte und demselben seinen mäßigen Lebensunterhalt reichte. Also sollen die Schwestern immer, wenn sie dem Gottesdienste oder der Lesung nicht beiwohnen, zu geeigneter Zeit eine Handarbeit verrichten, so daß, wie sie mir mit dem Munde, so auch mit ihren übrigen Gliedern dienen. Und diese Arbeit soll nicht zu einiger Eitelkeit der Welt sein, auch nicht zu einigem eigenen Gewinne, sondern wie die Arbeit meiner Mutter zu Gottes Ehre und der Kirchen und Armen Nutzen. Alle ihre Arbeiten sollen sie aber mit Erlaubnis der Äbtissin thun. Bin ich selber, der Gott aller Dinge, in der Welt ohne Arbeit gewesen? Habe ich nicht gearbeitet durch Gehen, Lehren, Leiden? Sind etwa meine Apostel ohne Arbeit gewesen, denen doch wohl ich alles hätte zur Genüge geben können? Aber sie haben mir, ihrem Gotte, mit allen ihren Gliedern gedient, und damit sie durch die leibliche Arbeit desto geschickter sein möchten zur geistlichen Arbeit."
Christus befiehlt, daß das Maß der Speisen mit Bescheidenheit, sowohl bei Adeligen als Nichtadeligen, bemessen und verteilt werden soll.
"Meine Heiligen haben ihren Leib nicht darum gepeinigt,
weil sie denselben haßten, sondern damit sie ihn zähmten zum Dienste ihres
Gottes, zu dem er erschaffen war. Auch nicht deshalb, weil
sie glaubten, sie wären durch seine Peinigung ohne mein Erbarmen für mein
Reich würdig. Denn wenn auch der Mensch seinen Leib hundertmal tötete, so
würde er doch durch seine Verdienste nicht würdig sein, mit mir das Reich zu
besitzen, wenn ich mit meiner Gerechtigkeit wider ihn vorginge. Deshalb ist
mir das lieb und angenehm, daß der Mensch mit seinem Leibe solche Nachsicht
habe, wie mit einem schwachen Lasttiere, auf daß er in meinem Dienste
bestehen möge; nicht damit er üppig werde, oder sich in Vergnügen auflöse,
sondern der Notwendigkeit mit Bescheidenheit nachgebe, und wie die schwache
Natur es fordert. Wie es nun schwer ist, daß alle Maß halten, und damit sie
größere Gelegenheit zum Guten haben mögen, soll allen ein gleiches Maß
zugeteilt werden, dem Adeligen wie dem Nichtadeligen, dem Armen wie dem
Reichen; seine Kraft kennt derjenige, welcher durch Versuchung an sich selber
die Schwächen kennen gelernt hat, denn das Maß lernt man durch Prüfung;
durch Geduld und Bescheidenheit wird es vollbracht."
Christus trifft über die Art und Weise der Fenster oder Gitter Anordnung, und erklärt, daß die Klosterfrauen zur Zeit der Beicht daselbst mögen gehört, aber nicht gesehen werden dürfen. Er redet auch von dem Schalter und der Art und Weise, die dabei beobachtet werden soll. Auch verbietet er, daß irgend ein Beichtvater oder ein anderer Mann in das Kloster der Nonnen eintreten dürfe; ausgenommen, wenn einer Kranken die Sakramente zu reichen sind, oder eine Gestorbene zum Begräbnis herausgetragen werden muß.
"Die Schwestern sollen ihre Beichten an den Fenstern
dergestalt eingerichtet ablegen, daß man sie zwar hören, aber nicht sehen
kann. Kommunizieren jedoch sollen sie an Fenstern, wo sie gleichermaßen
gehört und gesehen werden können. Wenn sie aber über Dinge, welche vom
Leibe oder der Seele vorteilhaft sind, mit dem Beichtvater oder einem der
Priester reden möchten, sollen sie an anderen Fenstern sitzen, wo sie auch
gehört, aber nicht gesehen werden können. Es soll auch in einer Wand eine
Drehlade angebracht sein, durch welche man das Notwendige annimmt und
herausgiebt. Keine der Schwestern soll aber hier etwas ohne Wissen
oder Erlaubnis der Äbtissin hinausgeben. Man soll sich hier und an jedem
anderen Orte in acht nehmen, daß, mit Ausnahme der Beichten, welche an den
dazu bestimmten Fenstern gehört werden, keine Schwester ohne Beisein etlicher
Schwestern, welche alle Worte gleich ihr selbst zu hören vermögen, mit
jemand, um ihn zu hören oder mit ihm zu sprechen, allein gefunden werde. Es
soll auch verboten sein, daß ein Beichtvater oder einer von den Priestern
oder Brüdern in das Kloster hineingehe, außer, wenn den Kranken die
Sakramente zu spenden sind. Alsdann soll der Beichtvater hineingehen, aber in
keiner Weise allein, sondern es müssen ihn einige begleiten. Wenn jedoch eine
Schwester gestorben ist, mögen alle Priester und Brüder samt dem Beichtvater
hineingehen, und unter Gesang und Gebeten den Leichnam zum Begräbnisse
hinauszutragen."
Christus verordnet, daß der Diöcesanbischof der Vater und Visitator des Klosters dieses Ordens, der Fürst des Reiches oder Landes aber dessen Schirmherr sein soll, der Papst jedoch der liebreiche Vormund, ohne dessen Erlaubnis kein Kloster dieses Ordens gegründet werden darf. Er sagt auch, daß einige fromme Brüder von der Regel des seligen Benedikt oder seligen Bernhard zu dieser Regel einige Kapitel in Bezug auf die Bestrafung von Ausschreitungen, auf die Vornahme von Visitationen und anderes hinzusetzen sollen, was sie für diese Regel als notwendig und nützlich erkennen.
"Der Bischof, in dessen Sprengel ein Kloster belegen,
wird sowohl der Schwestern als der Brüder Vater und Visitator sein, ebenso
Richter in allen Sachen und Fällen, welche die Schwestern und Brüder
berühren. Er soll endlich auch fortwährend sorgfältige und fleißig darauf
sehen, ob die Regel in allen Stücken beobachtet wird, damit es sich nicht
begeben möge, daß die heilsamen Satzungen derselben von etlichen unter den
Schwestern oder Brüdern gering geachtet werden. Der Fürst des Reiches oder
Landes, in welchem sich ein Kloster befindet, wird sie vertreten und in allen
Nöten ihr Schirmherr sein. Der Papst aber soll über beiden, dem Bischofe wie
dem Fürsten, als ihr liebreicher Vormund stehen, wenn sie
seine Hilfe verlangen und einige Not sie drängt. Wer immer ein Kloster dieses
Ordens errichten will, soll sich dessen ohne Willen oder Erlaubnis des Papstes
nicht unterfangen. Wenn demnächst diese Regel durch den Papst bestätigt sein
wird, soll man einige fromme Brüder von den Regeln Benedikts oder Bernhards
suchen, welche diese Regel mit Zusätzen versehen werden, wie Ausschreitungen
im Kloster zu heilen sind, und wie die Toten begraben werden sollen, auch, wie
der Bischof visitieren wird, und in welchen Fällen derselbe ins Kloster zu
kommen hat. Auch alles sonst Notwendige, das in diesen Worten nicht mit
aufgeführt worden, soll zur Stärkung dieser Regel aus den oben erwähnten
Regeln herübergenommen werden."
Christus befiehlt, daß im Kloster beständig ein Grab offen erhalten werden soll, an welchem täglich ein Gebet zu sprechen ist. Auch soll vor dem Eingange zur Kirche eine Totenbahre stehen, um das Andenken an den Tod im Herzen eingeprägt zu behalten.
"Es soll auch im Kloster an einem schicklichen Orte Tag für Tag ein offenes Grab instandgehalten werden, wohin an jedem Feier-, und Werktage die Schwestern nach der Terz gehen werden. Die Äbtissin soll mit zwei Fingern ein wenig Erde hinwerfen, und sie müssen dabei den Psalm De profundis beten, samt einer Kollekte folgender Art: Herr, heiliger Vater! der Du den Leib, den Du Deinem Sohne aus der Jungfrau Maria gegeben, unversehrt im Grabe bewahrt, unverwest auferweckt hast, bewahre, wir bitten Dich, unsere Leiber rein und unbefleckt in Deinem heiligsten Dienste, und richte unseren Weg zu dieser Zeit, daß, wenn der große und schreckliche Tag des Gerichtes gekommen sein wird, unter Deinen Heiligen auch unsere Seelen auferweckt werden, und sich mit Dir ewig freuen, auch Deinen Auserwählten hinzugesellt zu werden verdienen mögen. Im Namen des Vaters u. s. w.
Es soll auch eine Totenbahre, auf welche ein wenig Erde zu
legen, dicht vor den Eingang zur Kirche hingestellt werden, wo sie von den
Hineingehenden beständig gesehen werden kann, so daß die-
jenigen, welche sie erblicken, das Gedächtnis ihres Todes im Herzen haben und
in ihrem Innern lesen mögen, daß sie Erde sind und zur Erde
zurückkehren."
Christus redet mit seiner Braut, der seligen Brigitta, und legt ihr das vor dem Anfange der Regel befindliche Kapitel aus, das von den verwüsteten Weinbergen handelt. Er sagt, seine verwüsteten Weinberge sind die Orden. in welchen die Regeln nicht beobachtet werden, und verspricht denjenigen Religiosen Hilfe und Gunst, welche sich bemühen, dieselben, soviel sie vermögen, zu beobachten und zu verbessern.
"Unter den verwüsteten Weinbergen, von denen ich
gesprochen, bevor Du die Regel vernahmst, verstehe ich die Regeln, welche
jetzt nicht mehr gehalten werden, wie meine Freunde unter Eingebung des
Geistes der Wahrheit dieselben angegeben haben, denn man ist um der
Schlemmerei und Weltlust willen vom rechten Wege abgewichen. Nun rufen meine
Freunde, welche diesen Regeln angehören und solche Abwege ihrer Brüder
erkennen, aber für sich selbst dieses zu bessern außer stande sind, in
großer Herzensangst Tag und Nacht unter Thränen zu mir, und fordern, daß
diejenigen, welche sich nicht bessern wollen, schnell ausgestoßen, diejenigen
aber, welche sich bessern wollen, fruchtbar in guten Werken gemacht werden
mögen. Ich, der ich der Erforscher aller Herzen und der Hörer aller Worte
bin, wenn ich einige gefunden haben werde, welche sich bemühen, die Verirrung
ihres Klosters zu verbessern, auch ihre Regel in allen den Stücken zu halten
und die Vorschriften zu demütiger, der Regel entsprechender Kleidung, zu
schuldigen Entbehrungen, zur Vermeidung des Eigentums, zur Beobachtung der
Keuschheit und wahren Demut, sowie zu allen guten Gewohnheiten. zu beobachten,
- so werde ich ihnen helfen und sie mit meiner Liebe umgeben, wie einen
Weinberg seine Mauern zu umgeben pflegen; ich werde ihnen auch Gnade
verleihen, damit sie sich gern mit dem notwendigen Lebensunterhalt zufrieden
geben, allen Überfluß verachten, wodurch der Maulwurf getötet wird, der die
Wurzeln abnagt, d. h. die teuflische Eingebung, welche durch böse Begierden
die guten
Neigungen wegzuschneiden begehrt. Auch die Wächter werden aufwachen, d. h.
die Gewissen derer, welche auf das Heil ihrer Seelen nicht achtgeben, werden
erwachen und sich selber unaufhörlich beschauen. Außerdem werde ich sie fett
machen mit der Süßigkeit meines Geistes, welcher sie stärken wird, mir zu
dienen, der ich sie erschaffen und mit meinem kostbaren Blute erlöst
habe."
Frau Brigitta, die Braut Christi, erzählt hier die wunderbare Weise, wie die gedachte Regel dieses Ordens durch den gebenedeiten Mund Christi einem Augenblicke gegeben worden ist.
"Gott, der Schöpfer aller Dinge, hat mit seinem
gesegneten Munde alle Worte dieser Regel so wunderbar und in so kurzer Zeit
mir unwürdigen Person zukommen lassen, daß ich es keinem Menschen genugsam
zu erzählen vermag. Auch ist es niemand möglich, es ohne körperliches
Gleichnis zu begreifen, wie in ganz kurzer Zeit so viele Worte vorgebracht und
begriffen werden konnten. Man denke sich eine Menge verschiedener kostbarer
Gegenstände, welche zu gleicher Zeit und auf einmal aus einem Gefäße
ausgeschüttet würden, und es würde jemand, der es mit ansähe, alle diese
Gegenstände in einem Momente so wahrnehmen, so daß er jeden Gegenstand zu
unterscheiden vermöchte, und es würden dieselben so lange vor ihm liegen
bleiben, bis er jeden für sich in einem Gefäße gesammelt hätte; - auf
ähnliche Weise waren, sobald Christus, welcher mir erschienen war, seine
gesegneten Lippen geöffnet und zu reden angefangen hatte, sogleich in
kürzester Frist alle Artikel dieser Regel samt allen Worten, die darin
begriffen sind, vor mir wahrnehmbar, aber nicht auf Papier geschrieben. Auf
welche Weise solches war, weiß der allein, von dem sie auf eine so
wundervolle Weise vernommen worden. Durch seine wunderbare Kraft konnten sie
gefaßt und ein jegliches vom anderen von meinem Verstande unterschieden
werden. Ich verweilte endlich so lange in jener Vision, bis ich alles in den
Schoß meines Gedächtnisses, unter Mitwirkung von Christi Gnade, gesammelt
hatte. Nach diesem Gesichte aber war mein Herz mit solcher Inbrunst und
solchem Jubel angefüllt, daß
es mehr zu fassen nicht imstande gewesen, sondern wenn ich länger leben
sollte, alsdann vor Freuden gebrochen wäre; es war einige Tage hindurch wie
eine mit einem Winde stark gefüllte Blase, bis ich alle Artikel der Regel und
alle darin enthaltenen Worte einem frommen Manne, einem Freunde Gottes
erzählte, welcher alles möglichst schnell niederschrieb. Nachdem dies
vollständig aufgezeichnet worden, fühlten mein Herz und mein Leib sich
allmählich in ihren natürlichen Zustand zurückkehren. Lob und Ehre sei dem
allmächtigen Gotte!"
Christus befiehlt der Braut, daß die vorgemeldete Regel dem Herrn Papste zur Bestätigung überreicht werde, und gebietet dem Papste, daß er dieselbe bestätigen solle.
Hierauf vergingen mehrere Jahre. Nach denselben ward
dieselbe Person, indem die Kräfte ihres wachenden Leibes gleichsam wieder zu
sich selber kamen, und durch einen großen Trost sich gestärkt fanden, in
eine geistliche Vision verzückt. Und sofort redete eine Stimme zu ihr und
sprach: "Ich bin der Sohn des lebendigen Gottes. Die Regel, welche Du
vernommen hast, muß durch meinen Statthalter, welcher in der Welt Papst
genannt wird, bestätigt werden, weil er an meiner Statt die Gewalt hat, zu
binden und zu lösen und mir vor meinem ganzen himmlischen Heere wird
Rechenschaft geben müssen. Ich bin derselbe, welcher nach der Schrift, als
Moses nach meinem Namen fragte, ihm antwortete und sprach: Ich bin, der ich
bin. (Exodus III.) Danach habe ich, als es mir gefiel, den menschlichen Leib
von der Jungfrau angenommen. Ich habe auch mit leiblichem Munde in der Welt
geredet und bezeugt, wie ich nicht gekommen sei, das Gesetz aufzulösen,
sondern zu erfüllen. (Matth. V.) Also sage ich auch jetzt, daß diese Regel,
welche Du im Geiste vernommen, von keines Menschen Verstande eingegeben
worden, aber doch durch den Papst, wie andere Regeln, welche zuvor aus
Eingebung desselben Geistes durch einen menschlichen Verstand gemacht worden
sind, bestätigt werden muß. Wenn sodann die Regel bestätigt worden, soll
der Papst
denen, die sie anfangen wollen, verstatten, Personen aus anderen Orden, welche
ihre Regel mit göttlicher Liebe festgehalten, in diese Regel mit aufzunehmen
und diese versprechen zu lassen, bis zum Tode bei ihr zu verharren; jedoch
sollen sie mehr nicht, als ihnen gefallen wird, noch auch andere, als die sie
ihrer Genossenschaft zugesellen wollen, annehmen. Außerdem soll der Papst
zulassen, daß an dem Orte, der Dir, als Du die Regel hörtest, gezeigt
worden, ein Kloster erbaut werde; denn dort soll diese Regel zuerst ihren
Anfang nehmen. Gleicherweise soll er auch den Schwestern Erlaubnis geben,
täglich die Tagzeiten meiner Mutter abzusingen, welche durch denselben Geist,
wie auch die Regel vollendet worden sind." Als ich dieses hörte,
antwortete ich: O Du unkörperliche Macht! Wie groß ist Deine Demut, Du
Vollbringer aller Tugenden, und die Tugend selber, ein allmächtiger Gott in
drei Personen. Ich glaube alles, was die heilige Kirche zu glauben befiehlt.
Ich weiß auch aufs Gewisseste, wie niemand so unwürdig ist, daß ihm Deine
Barmherzigkeit versagt wird, wenn er mit wahrer Demut und vollkommenen Willen,
die begangenen Sünden zu bessern, Barmherzigkeit von Dir begehrt. Darum habe
ich aus Deiner Gnade den Willen, Deinen Willen zu thun, so lange ich lebe,
dessen sei Du Zeuge. Du weißt, wofern es möglich wäre, daß Dir daraus eine
größere Freude, ein größerer Trost erwüchse, wenn ich meinem Leibe nach
alle Krankheiten, Ärgernisse, Schmerzen, Armut und alle Trübsale und auch
noch an meiner Seele die ewigen Strafen ertrüge, ich diese Widerwärtigkeiten
lieber auf mich nehmen würde, als eine ewige Seligkeit an Leib und Seele zu
besitzen, wenn dadurch Dein Trost geringer werden möchte. O Herr Gott, der Du
mich erschaffen und mit Deinem kostbaren Blute erlöst hast, wenn Du siehest,
daß ich in diesen dreien: dem Glauben, der Liebe, der Hoffnung, einigen
Mangel habe, so wollest Du wegen Deiner großen Gnade demselben abhelfen. Du
bist in meines Herzens innerstem Blute und in meiner Seele der Innerste. Und
obwohl ich eine Person bin, welche der Heimsuchung und Tröstung durch Deinen
gesegneten Geist nicht würdig ist, so befehle ich mich doch dem Schutze
Deiner großen Macht gänzlich, daß Du mit mir thun mögest, was Dir beliebt.
Und obwohl Du Aller Gedanken siehest, so redet doch auf Befehl meiner Seele
meine Zunge zu Dir.
O würdigster Herr, mein Jesus Christus! ich unwürdigste Person bin unter
Deinen getreuen Dienern wie die kleinste Ameise unter mächtigen Kamelen,
welche große Lasten zu ihres Herrn Vorteil und Ehre tragen. Und wie wird der
Papst glauben können, daß Du, der Gott und Herr aller Dinge, an einer
solchen Ameise solche Dinge zu thun Dich herablässest? Oder wie wird diese
Regel vor sein Antlitz kommen?
Christus redet mit der Braut und sagt ihr, sie solle dahin arbeiten, daß die gedachte Regel durch den Herrn Papst bestätigt werde; er verspricht Gnade und Hilfe allen denen, welche in diesen Orden treten, auch Mehrung des Friedens und Eintracht in dem Lande, wo ein Kloster dieses Ordens errichtet sein wird.
Darauf antwortete die Stimme, welche früher geredet hatte,
und sprach: "Ich bin ohne Anfang und ohne Ende und habe alles nach meinem
Willen geordnet, und alles, wie es mir gefiel, gemacht. Wenn daher einer
fragen möchte, warum ich nicht den Himmel und die Erde und was darinnen ist,
früher erschaffen, so müßte man antworten: Weil es also mein Wille gewesen
ist. Ähnlicherweise muß man, wenn gefragt würde, weshalb ich diese Regel
nicht früher gegeben, oder deren Bestätigung nicht früher gewollt habe,
antworten: Weil ich also gewollt habe. Sagt nicht die Schrift: Der Geist weht,
wo er will? (Joh. III.) Und so verhält es sich in der That. Denn er weht auf
verschiedene Weise, wo und wann er will. Nach demselben folgt solcher Trost,
daß das ganze Herz mit plötzlicher Freude erfüllt wird, wie sie von
keinerlei weltlichen oder leiblichen Dingen dem Herzen zugeführt wird,
sondern nur durch die Gnade des alsdann wehenden Geistes. Wenn also der Papst
dergleichen Dinge in seinem Herzen empfindet, sobald er diese Regel sich
vorlesen hört, dann kann er erkennen, woher die Regel gekommen ist, wie
wirklich auch viele meiner Freunde, Geistliche sowohl wie Laien, deren Herzen
ich mit meiner Liebe erleuchtet habe, ohne Zweifel glauben, daß sie von mir
gekommen, und erkennen, was ich an Dir gethan, der ich alles er-
schaffen und den Menschen aus der Hölle befreit habe. Und wenn vielleicht
einige beim Papste sind, welche dieses zu glauben nicht vermöchten, dann
werden drei Zeugen kommen, welche in demselben Königreiche mit Dir geboren
worden, welche von Dir wissen und vollkommen verstehen, was mit Dir geschehen
ist, nämlich ein Bischof, ein Priester und ein Mönch. Diese alle drei kennst
Du. Der Papst soll auch beachten, daß, wenn jemand so viel Geld besäße,
daß er durch Verteilung an andere eine Minderung desselben bemerkte, es doch
nicht billig wäre, wenn er denjenigen nichts wollte zukommen lassen, welche
davon nur zur Ehre Gottes und dem Heile der Seelen etwas verlangen würden.
Unter diesem Gelde verstehe ich die Macht, welche der Papst an meiner Statt
hat, diese Regel zu bestätigen. Ich, der ich gesagt habe: Ich bin ein guter
Hirt (Joh. X.), ich selber will alle diejenigen, welche diese Regel annehmen,
vor allen ihren Todfeinden erhalten. Und in jedem Königreiche, Lande oder
Staate, worin mit Erlaubnis meines Statthalters Klöster dieser Regel
errichtet worden, nachdem das Kloster vollendet ist, das ich zuerst
angeordnet, werden Friede und Eintracht sich mehren. Du, dem die Regel gegeben
worden, bestrebe Dich, soviel Du vermagst, daß dieselbe vor den Papst
gelangt. Ich bin jetzt eben derselbe, der ich gewesen, als ich meinen Jüngern
befohlen, in die Stadt zu gehen und mir einen Esel zu holen, obwohl ich
füglich vermocht hätte, daß der Esel sogleich vor mir gestanden wäre.
Ebenso würde ich das auch jetzt vermögen, daß die Regel in einem
Angenblicke vor den Papst käme, und derselbe solche sofort bestätigte.
Allein das ist die Gerechtigkeit, daß für eine größere geistliche Mühe
des Leibes ein größerer Lohn der Seele vergolten werde. Arbeite also Du und
wirke mit, soviel Du vermagst; ich aber werde es vollenden, wenn es mir
gefallen wird." ![]()
Dr. Jörg Sieger, Peter-und-Paul-Str. 49, 76646 Bruchsal,
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