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Ferdinand,
Dr. Johann Baptist, Neue Miszellen aus Heimat und Landschaft, Band 2
(1954-1959)
162 S.
57. Artikel: Ettenheims Bürger im Jahre 1695 - Nachtrag. S. 145-146
In meinem Aufsatz im Ettenheimer Heimatboten vom 29. Juli habe ich im Anschluß an den Namen Hans Jakob Leibling schon darauf hingewiesen, wie die Familienname in jenen Zeiten sich änderten. Aus dem Bürgerbuch ergibt sich, daß am 28. April 1722 Hans Jakob Leibel vom Rat der Stadt zum Kirchenpfleger gewählt wurde. Aus den figürlichen Darstellungen am Kreuz beim Ringsheimer Tor von 1748 (nicht 1778) ist zu ersehen, daß der Stifter Bäcker war. Als Bäcker und Kircheneinnehmer erscheint dieser Leibel - allerdings schon unter dem Namen Laible - auch bei Strack Seite 365 unter Ziffer 40. Im Jahre 1752 und 1755 erscheint ein Martin Laible als Steuermeister der Stadt, und in den Jahren 1799, 1800, 1803 und 1805 kommt ein Xaver als Ratsmitglied vor. Also Leibling-Leibel-Laible (auch Leible und sogar Läuble).
Die Inschrift am Vennemann'schen Hause von 1731 lautet auf Fr. V. Sartori und A. M. Meyenblum. Beide Namen, mit ausgeschriebenen Vornamen, kehren am Kreuz Zum Guten Rat wieder (von 1763): Franc. Valentinus Sartori und Anna Maria Meyenblum, deren Nachkommen das Kreuz stifteten. Nun hatte ich angenommen, daß Meyenblum eine neuere Form von Meyenberg sei. Der Hans Jakob Meyenberg als Ratsverwandter 1706 und 1707, 1708 als Steuermeister mit dem Namen Meyenberger, 1711 als Ratsmitglied, ebenso 1712 und 1725, noch 1734. (Ratsverwandter und Ratsfreund = Ratsmitglied). Die Sippe Meyenberg hat also, wie die Sippe Laible, in der Verwaltung der Stadt zu ihrer Zeit eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. Den Namen Meyenblum konnte ich im Bürgerbuch nicht finden, Identität mit Meyenberg besteht offenbar nicht. Woher die Ehefrau des Franc. Valent. Sartori kam, konnte ich nicht feststellen.
Die Namen einiger in Ettenheim heute verbreiteter Familien kommen im Bürgerverzeichnis von 1695 noch nicht vor. Bei den späteren Neuaufnahmen ist meist vermerkt, ob der Aufgenommene einheimisch oder fremd ist. Bei der Aufnahme ins Bürgerrecht mußte ein Einkaufsgeld entrichtet werden, dessen Höhe sich danach richtete, ob der neue Bürger einheimisch oder fremd war. Auch die Herkunft der Frau war von Bedeutung. Im Bürgerbuch von 1695 ist in der Zeit von 1709 bis 1763 das jeweils zu entrichtende Einkaufsgeld meist angegeben. Im Jahre 1736 z. B. waren zu erlegen: 6 Gulden, wenn er fremd, sie (die Ehefrau) einheimisch war, 12 Gulden, wenn beide fremd waren, 1 Gulden, wenn beide einheimisch waren. Noch im Jahre 1851 bezogen sämtliche Gemeinden Badens aus Einkaufsgeldern für das Bürgerrecht und den Bürgernutzen insgesamt 228 078 Gulden 39 Kreuzer. (Heunisch, Das Großherzogtum Baden, Heidelberg 1857, Seite 497).
Und nun einige Namen von Ettenheimern Geschlechtern, die im
Verzeichnis von 1695 noch nicht vorgekommen, geordnet nach der Jahresfolge und
nach Möglichkeit unter Angabe des Einkaufgeldes (E. G.): ![]()
1706: Heinrich Syngrün, neuer Bürger. 1710: Michael Friederich, neuer Bürger, er fremd. 1722: Franz Kirnberger, neuer Bürger, er fremd. E. G. 6 Gulden. 1736: Konrad Machleid, neuer Bürger E. G. 6 Gulden. 1731: Lorenz Stölckher, neuer Bürger, beide fremd, E. G. 12 Gulden. In den Jahren 1749-1755 erscheint dieser unter dem Namen Lorenz Störkher als Ratsmitglied, erst 1757 wird wieder Stölkher geschrieben. 1744: Joseph Brosmer, neuer Bürger, er fremd, E. G. 6 Gulden. 1763: Joseph Störkh, neuer Bürger, beide einheimisch E. G. 1 Gulden.
Die Namen sind auch dieses Mal genau nach der Voralge geschrieben. Die Schilift im Bürgerbuch ist sehr verschieden, manchmal sind die Protokolle klar und deutlich abgefaßt, sogar meistens, gelegentlich aber stellen sie ein richtiges Geschmier dar. Die Unterschriften der Herren Oberamtmänner sind meist sehr wenig kalligraphisch, so kommen im Bürgerbuch vor:
Michael von Elverth, Herr von Burscheid und Zillingen, 1740ff.
Heinrich Fischer, 1758ff.
Johann Peter Knepffler, 1764ff. (deutliche Schrift).
Franz Caspar von Mohr, 1779ff. (lesbar).
Geh. Rat und Landvogt von Brudern und Oberamtsverweser Stuber, 1785. (lesbar)
Franz Michael Heinrich Stuber, Hofrat und Oberamtsverweser, 1790ff., später Oberamtmann, bis 1803.